Sachsen: 1,1 Milliarden Euro für den Ländlichen Raum
Sachsen, 27. November 2014. Das sächsische Kabinett hat vorgestern mehrere Förderrichtlinien verabschiedet, künftige Grundlagen für die Förderung aus Programmen der EU, des Bundes und aus Landesmitteln. Der Görlitzer Anzeiger dankt Dr. Stephan Meyer, MdL, für den Tipp via facebook.
Das sind die Bausteine
Über die Förderrichtlinie LEADER wird die ländliche Entwicklung weiter unterstützt. Dabei erhalten die einzelnen Regionen in der neuen Förderperiode noch mehr Freiheiten: Bisher konnten die Gebiete aus einer Liste von Fördermöglichkeiten mit einheitlichen Förderhöhen auswählen - künftig entscheiden sie allein auf der Grundlage ihrer Strategie, für welche Projekte sie wie viel Geld zur Verfügung stellen wollen. "Die Palette der Möglichkeiten geht von kommunaler Infrastruktur bis zur Unterstützung des Umbaus leer stehender Gebäude, zum Beispiel als Wohnraum für junge Familien oder für Einrichtungen der Grundversorgung“, erläuterte Staatsminister Thomas Schmidt, "Wir machen keine Vorgaben. Entscheidend für die zu fördernden Projekte ist nur die Strategie der Regionen selbst.“ Gefördert werden über die Förderrichtlinie außerdem die Vorbereitung der Entwicklungsstrategien und die Gründung lokaler Aktionsgruppen.
Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe sowie in die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte werden über die Förderrichtlinie "Landwirtschaft, Innovation und Wissenstransfer“ unterstützt. Fördergegenstand ist dort auch die Vermittlung von Innovationen aus der Forschung in die landwirtschaftliche Praxis.
Über die Förderrichtlinie "Wald und Forstwirtschaft" werden unter anderem der Waldumbau, der forstwirtschaftliche Wegebau sowie die Einrichtung und Verbesserung von Waldbrandüberwachungssystemen gefördert. Fördermittel für Artenschutz- und Biotopschutzmaßnahmen, für dazu notwendige Technik sowie für naturschutzfachliche Studien und Bildungsarbeit in Sachen Naturschutz gibt es über die Förderrichtlinie "Natürliches Erbe“. Zu den Fördergegenständen gehören außerdem die Anlage und die Sanierung von Weinbergsmauern.
Mit den neuen ELER-Förderrichtlinien wurden auch grundlegende Vereinfachungen geschaffen. "Unser Ziel dabei ist es, die ohnehin schon komplizierten Förderverfahren der EU nicht durch zusätzliche nationale Regelungen noch komplizierter zu machen“, machte Minister Schmidt deutlich. So sei künftig der Maßnahmebeginn bereits ab Antragstellung möglich, ohne dass die Bewilligung abgewartet werden muss. Außerdem: Für Projekte, die private Personen oder Unternehmen durchführen, entfallen auch die sonst bei der Vergabe öffentlicher Aufträge geltenden Vorschriften.
Was tun?
Nach der Verabschiedung durch das Kabinett werden die Förderrichtlinien in Kürze im Sächsischen Amtsblatt veröffentlicht. "Potenzielle Antragsteller sollen sich dann über Fördergegenstände und -konditionen informieren und nach der Genehmigung des Entwicklungsprogramms durch die EU so bald wie möglich schnell ihre Anträge stellen können“, so der Tipp des Ministers. Sachsen wolle die erfolgreiche Förderpolitik von 2007 bis 2013 fortsetzen – die neuen Förderrichtlinien seien dafür eine wichtige Grundlage.



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- Quelle: red | Foto: fill / Florian Pircher, pixabay, Lizenz CC0 Public Domain
- Erstellt am 26.11.2014 - 21:50Uhr | Zuletzt geändert am 26.11.2014 - 22:11Uhr
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