Görlitzer Piraten für Jugendzentrum
Görlitz, 28. März 2014. Die Schaffung eines Jugendzentrums, das zugleich als soziokulturelles Zentrum fungiert, ist aus Piratensicht eine der dringlichsten Aufgaben in der Kinder- und Jugendarbeit der Stadt Görlitz. Die Piraten begründet das damit, dass es solches zentrum ein Knotenpunkt für die Sozialisierung junger Menschen sei und Möglichkeiten zu sinnvoller Freizeitgestaltung aufzeige, die es so noch nicht gibt.
Für strikte Trennung von Staat und Kirche
Nicht als Allheilmittel, aber zumindest gute und hilfreichen Ansatz, die sozialen Kernprobleme der Stadt anzugehen, sieht Cindy Rosenthal, Pädagogin und Stadtratskandidatin der Görlitzer Piraten, das Projekt: "Aus meinem beruflichen Alltag weiß ich, dass viele Kinder und Jugendliche die Möglichkeiten von Freizeitangeboten intensiv nutzen. Allerdings decken die in Görlitz vorhandenen Angebote den Bedarf nicht im Ansatz ab. Die tatsächlich grundlegenden Probleme in unserer Stadt, wie Straßenkinder und die erhöhte Gewaltbereitschaft bei Jugendlichen, basieren auch auf einem eklatanten Mangel an sinnvollen Freizeitbeschäftigungen für junge Menschen.“
Einen weiteren Aspekt führt Jens Bekersch, Kreisvorsitzender der Piraten in Görlitz, an: "Derzeit werden fast alle Angebote für Kinder- und Jugendarbeit von christlichen Trägern bereit gestellt. Deren Arbeit erreicht schon wegen der Kirchennähe bei Weitem nicht alle Jugendlichen." Das Problem dahinter sei grundsätzlicher Natur, Bekersch: "Die Religion eines jeden Einzelnen ist Privatsache. Die öffentliche Aufgabe der Sozialarbeit alleinig kirchlichen Organisationen zu überlassen bricht den Grundsatz der Trennung von Staat und Kirche auf. Das entspricht nicht unserem Bild eines laizistischen Staates."
Damit weist Bekersch auf das aus der alten Bundesrepublik übernommene Prinzip, vor allem den christlichen Kirchen ein Betätigungsfeld durch Übertragung sozialer und karitativer Aufgaben zu verschaffen, hin. Die Piratenpartei setzt sich für eine strikte Trennung von Staat und Kirche ein.
Die Piratenpartei will auch in Görlitz politische Verantwortung übernehmen und tritt hier im Mai 2014 erstmals zu Stadtratswahlen.
Trennung bedeutet nicht Anti, sondern Toleranz und Freiheit in der Vielfalt
Von LunaSol am 09.04.2014 - 18:32Uhr
Freiheit und Vielfalt der kulturellen, religiösen und weltanschaulichen Einstellungen kennzeichnen die modernen Gesellschaften. Diese Freiheiten zu garantieren, ist Verpflichtung für das Staatswesen. Dabei verstehen wir Piraten unter Religionsfreiheit bei allem Respekt vor Religionen nicht nur die Freiheit zur Ausübung einer Religion, sondern auch die Freiheit von religiöser Bevormundung. Wir erkennen und achten die Bedeutung, die individuell gelebte Religiosität für den einzelnen Menschen erlangen kann.
Trotz der von verfassungswegen garantierten Religionsfreiheit ist das Staatswesen der Bundesrepublik nicht frei von religiöser (und weltlicher) Privilegierung der traditionellen christlichen Kirchen. Hier gibt es einen Widerspruch, der durch Immigration und religiöse Differenzierung in der Gesellschaft zu größeren Verwerfungen führen kann.
Die weltanschauliche Neutralität des Staates herzustellen ist daher eine für die gedeihliche Entwicklung des Gemeinwesens notwendige Voraussetzung. Ein säkularer Staat erfordert die strikte Trennung von religiösen und staatlichen Belangen; finanzielle und strukturelle Privilegien einzelner Glaubensgemeinschaften, etwa im Rahmen finanzieller Alimentierung, bei der Übertragung von Aufgaben in staatlichen Institutionen und beim Betrieb von sozialen Einrichtungen sind höchst fragwürdig und daher abzubauen. Im Sinne der Datensparsamkeit ist die Erfassung der Religionszugehörigkeit durch staatliche Stellen aufzuheben, ein staatlicher Einzug von Kirchenbeiträgen kann nicht gerechtfertigt werden.
Parteiprogramm
Von Dr. P. Sander am 07.04.2014 - 10:31Uhr
Erstaunlich das die"Antichristen" nur als "Pseudonym" auftreten. Ist dies "LunaSol" nun als Künstlername oder als Deckname gedacht?
Aber jetzt zum eigentlichen Thema.
Die Kirchen in Deutschland haben nach dem Ende der NS-Diktatur begriffen, das die "Demokratie" die chancenreichste Staatsform ist und die Ordnung des Grundgesetzes als Werteordnung akzeptiert wird, von allen Bürgern. Die frühere Zurückhaltung der Kirchen gegenüber der Staatsform der Demokratie hat sich also grundlegend geändert.
Belegbar ist dies z.B. in der Sozialenzyklika "Centisimus annus" von 1991, wo die Wertschätzung für die Demokratie betont wird, laut Papst Johannes Paul des II.
Für die Evangelische Kirche ist auf der Basis der Menschenwürde die "politische Verantwortung im Sinne Martin Luthers 'Beruf' aller Bürger in der Demokratie", wie es in der Denkschrift "Evangelische Kirche und freiheitliche Demokratie" heißt.
"Der Staat des Grundgesetzes als Angebot und Aufgabe", festgehalten in der "Denkschrift Evangelische Kirche und freihaltliche Demokratie" aus dem Jahr 1985. Seitens der Katholischen Kirche im Impulstext "Das soziale neu denken. Für eine langfristig angelegte Reformpolitik" aus dem Jahr 2003.
Ich hoffe, mit meinen Ausführungen wenigstens etwas die "Präambeln von LunaSol" als völlig undemokratisch entlarvt zu haben.
"Wehret den Anfängen"!
Korrektur zur Korrektur
Von Jens Jäschke am 06.04.2014 - 17:59Uhr
Das ist richtig (...). Allerdings stimmen diese 38 % nicht mit der Statistik überein, denn diese würde dann bei 30,6 % liegen, was die konfessionell Ungebundenen betrifft. :-)
Korrektur zu Eurem Wahlprogramm
Von Jens Jäschke am 06.04.2014 - 13:07Uhr
Wenn die Piraten hier schon mit Zahlen anfangen zu debattieren, dann bitte auch richtig. Kleiner Nachhilfekurs in Religionslehre würde dennoch gut tun. Sogar Herr Ahrens beschäftigte sich mit der Bibel, allerdings aus Gründen der unterstützenden Propaganda seiner Partei im Stadtrat.
Ich möchte an dieser Stelle Eure Prozentzahl der gläubigen Christen in Deutschland korrigieren. Es sind nicht, wie unwissender Weise von Luna Sol alias (...) beschriebene 38%, sondern 69,4 % der deutschen Bevölkerung, die sich zum Christentum bekennen. Und denen schmeckt Euer "Wahlprogramm" bestimmt nicht.
Anmerkung der Redaktion: Im Beitrag von Luna Sol ist von 38% konfessionell Ungebundenen die Rede.
Verweis auf das Parteiprogramm
Von LunaSol am 05.04.2014 - 19:34Uhr
Dazu eine klare Positionierung.
Ein Beitrag zum Wahlprogramm, erarbeitet von der AG Humanistischer Laizismus
Trennung von Staat und Religion
Modul 1: Präambel
Das Grundgesetz garantiert die Freiheit der Religion. Diese Freiheit beinhaltet auch die Freiheit von Religion. In Deutschland sind inzwischen ca. 38% der Bevölkerung konfessionell ungebunden. Eine Trennung von Staat und Religion und die Neutralität des Staates gegenüber den verschiedenen Weltanschauungen sind Grundlage der Freiheit und Vielfalt von Religionen und Kulturen und Voraussetzung für ein friedliches und gleichberechtigtes Zusammenleben. Diese Trennung ist noch nicht vollzogen. Die Piratenpartei fordert daher eine umfassende und konsequente Durchsetzung der Trennung von Staat und Religion.
Modul 2: Weltanschauliche und religiöse Neutralität des Staates
Der Status einer "Körperschaft des öffentlichen Rechts" für Kirchen und Weltanschauungsgemeinschaften ist abzuschaffen. Von Artikel 137 der Weimarer Reichsverfassung sind die Absätze 5-6 ersatzlos aus dem Grundgesetz zu streichen. Kirchen und Weltanschauungsgemeinschaften sind in privatrechtliche Institutionen umzuwandeln, die den allgemeinen vereinsrechtlichen Bestimmungen unterliegen. Das Kirchenrecht darf in der Rechtsprechung nur in dem Rahmen berücksichtigt werden, in dem auch Satzungen von Vereinen berücksichtigt werden.
Um die staatliche Neutralität gegenüber den Menschen aller Weltanschauungen und Religionszugehörigkeiten herzustellen, wird die Streichung jeglicher Gottesbezüge in den Verfassungen, Gesetzen und Verordnungen des Bundes und der Bundesländer gefordert.
Gesetze, die einem besonderen Schutz von Glaubensgemeinschaften dienen und somit eine Gleichberechtigung verhindern, sind zu streichen. Insbesondere ist der so genannte Blasphemieparagraph §166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen) ersatzlos zu streichen. Weiterhin sind Feiertagsgesetze zu streichen, die der Allgemeinheit aufgrund religiöser Auffassungen Verhaltensvorschriften auferlegen. Religiöse Symbole sind aus staatlichen Einrichtungen zu entfernen. In Eidesformeln ist jeglicher religiöser Bezug abzuschaffen.
Die weltanschauliche Neutralität gebietet es, keine religiösen Vertreter mittelbar öffentliche Gewalt ausüben zu lassen. In Kontrollinstanzen (wie Rundfunkräten, Ethikräten, Bundesprüfstellen, Schul-, Jugend- und Sozialausschüssen u.ä.) dürfen diese Gruppierungen daher keine eigenen Sitze erhalten. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk darf nicht zur Missionierung benutzt werden. Es darf keine festen Zeitkontingente für Religionsgemeinschaften geben.
Modul 3: Forschung, Lehre und Bildung
Forschung und Lehre müssen rational, ergebnisoffen und undogmatisch betrieben werden. Insofern sollen in staatlichen Einrichtungen religiöse Lehren nur unter geschichtswissenschaftlichen und gesellschaftswissenschaftlichen Gesichtspunkten gelehrt und erforscht werden.
Für die Besetzung von Lehrstühlen darf ausschließlich die Eignung und Qualifikation der Kandidaten ausschlaggebend sein. Konkordatslehrstühle sind abzuschaffen. Theologische Fakultäten in staatlichen Hochschulen und Universitäten sind abzuschaffen. Staatliche Zuschüsse zu kircheneigenen Universitäten und Hochschulen sind einzustellen.
Zu den Kernaufgaben der Schulen gehören die Vermittlung von Wissen und Ethik, die Anleitung zu kritischem Denken und die Förderung sozialer Kompetenzen. Die Vermittlung von religiösen und politischen Dogmen führt dagegen häufig zur Intoleranz gegenüber Andersdenkenden. Deshalb setzen wir uns dafür ein, den konfessionellen Religionsunterricht bundesweit, an allen staatlichen und staatlich geförderten Schulen, durch einen gemeinsamen weltanschaulich neutralen Ethik- und Weltanschauungsunterricht zu ersetzen.
Modul 4: Finanzierung und Subventionen
Der Verfassungsauftrag zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen (Art. 140 GG i.V.m. Art. 138 Weimarer Reichsverfassung) ist umzusetzen. Die auf historischen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Kirchen sind zu beenden.
Die Kirchensteuer ist abzuschaffen und der Staat darf keine Verwaltungsaufgaben für Religionsgemeinschaften übernehmen. Steuer- und gebührenrechtliche Sondervorteile (wie Freistellung von Grundsteuern, Grunderwerbssteuern, Verwaltungsgebühren, Gerichtskosten u. ä.) der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sind abzuschaffen.
Die Religionsgemeinschaften müssen Missionierung und Seelsorge ausschließlich aus Eigenmitteln bestreiten. Insbesondere ist die staatliche Finanzierung von Militär-, JVA- und Polizeiseelsorge einzustellen und durch einen weltanschaulich neutralen psychologischen Betreuungsdienst zu ersetzen.
Modul 5: Beschäftigte in kirchlichen Einrichtungen
In allen kirchlichen Einrichtungen, die öffentliche Mittel erhalten, müssen das Betriebsverfassungsgesetz und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in vollem Umfang Anwendung finden. Die private Lebensführung des Einzelnen darf kein Diskriminierungsgrund und kein Entlassungsgrund sein.
Modul 6: Datenschutz
Die Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft darf von staatlichen Stellen nicht erfragt und nicht registriert werden
Tut helfen weh?
Von Jens Jäschke am 28.03.2014 - 16:12Uhr
Da frage ich mich ernsthaft, was Staat und Kirche mit den engagierten Menschen in religiösen Einrichtungen oder auch außerhalb dieser zu tun hat. Es spricht nunmal vieles für sich, wenn dieses soziale engagieren im Jugendbereich oder auch bei anderen, z.B. älteren Menschen, aus den Reihen der Kirche passiert.
Was könnte der Grund für diese einseitige Hilfe sein? Vielleicht ein geordnetes, liebevolles Miteinander? Ordnungen wie sie seit 1000en von Jahren im religiösen Bereich gelebt werden und die jetzt von Parteien und Vereinen als " altmodisch" bezeichnet und verdrängt werden sollen? Genau diese Ordnungen verhelfen Menschen, auch mitfühlend oder einfach nur helfend zu handeln. Ein Miteinander zu schaffen. Seid froh darüber, dass es diese Menschen gibt. Vielleicht benötigt IHR sie ja selbst einmal...
-
Zehn Auszubildende und fünf Studierende starten im Landratsamt Görlitz
Görlitz, 9. September 2024. Im Landratsamt Görlitz haben am 2. September zehn neue Auszubi...
-
Neuer Kreistag des Landkreises Görlitz nimmt Arbeit auf
Görlitz, 5. September 2024. Gestern fand die konstituierende Sitzung des Kreistages des Landkre...
-
Bestätigung der Kreistagswahl Görlitz durch Landesdirektion Sachsen
Görlitz, 31. Juli 2024. Mit dem am 29. Juli 2024 eingegangenen Wahlprüfungsbescheid hat di...
-
Bundesförderprogramm unterstützt kreative Raumentwicklung in Oberlausitz-Niederschlesien
Görlitz, 5. Juli 2024. Der Regionale Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien (RPV) hat eine...
-
100. Fördermittelbescheid für Kohleregionen an Klinikum Görlitz übergeben
Görlitz, 10. Juni 2024. Ministerpräsident Michael Kretschmer hat am 6. Juni den 100. Besch...
- Quelle: red | Fotos: © Görlitzer Anzeiger
- Erstellt am 28.03.2014 - 10:32Uhr | Zuletzt geändert am 28.03.2014 - 11:17Uhr
- Seite drucken