Pfändungsschutz für Selbständige
Berlin. "Es ist das erklärte Ziel der Bundesregierung, den Menschen Mut zum Aufbruch in die Selbständigkeit zu machen. Dafür ist die Einführung eines Pfändungsschutzes für die Altersvorsorge Selbständiger ein wichtiger Meilenstein", so der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Hartmut Schauerte, nach der Verabschiedung dieses Gesetzes am 14.12.2006 im Deutschen Bundestag. "Der Pfändungsschutz dient dazu, das angesparte Kapital einer Lebensversicherung oder einer privaten Rentenversicherung vor einem unbeschränkten Pfändungszugriff zu schützen. Das Gesetz schafft damit Rahmenbedingungen für mehr Existenzgründungen in Deutschland", so Schauerte weiter.
Bundesregierung sieht Beitrag zur Förderung des Unternehmertums
Die Einführung eines Pfändungsschutzes für die Altersvorsorge Selbständiger ist ein wichtiger Bestandteil der Mittelstandsinitiative der Bundesregierung.
Die private Altersversorgung erlangt eine immer größere Bedeutung sowohl als Ergänzung zur gesetzlichen und betrieblichen Rente, insbesondere aber auch als eigenständige Absicherung für Selbstständige. Mit der Einführung eines Pfändungsschutzes wird die Ungleichbehandlung von Selbständigen und Empfängern von Leistungen aus einer gesetzlichen oder betrieblichen Rentenversicherung beseitigt.
Der Pfändungsschutz ist in der Höhe nach dem Lebensalter gestaffelt und beträgt bis zu maximal 238.000 Euro, die für die Alterssicherung in bestimmten Verträgen zurück gelegt werden können. "Besonders erfreulich", so Schauerte, "ist es auch, dass es gelungen ist, das Thema der Hinterbliebenenversorgung in den Pfändungsschutz mit einzubeziehen."
Schauerte weiter: "Eine solche Regelung sichert das Existenzminimum der Selbständigen im Alter und entlastet den Staat von Sozialleistungen. Sie ist damit sowohl für den einzelnen Unternehmer als auch für die Gesellschaft als Ganzes ein Gewinn."


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- Quelle: /BMWi061215
- Erstellt am 16.12.2006 - 00:02Uhr | Zuletzt geändert am 16.12.2006 - 00:06Uhr
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