Schadstoffbelastung in Altbernsdorf untersucht

Altbernsdorf. Kurz und bündig: Die "Bodenuntersuchungen in Altbernsdorf geben keinen Anlass zur Besorgnis", sagt das Landratsam Görlitz in einer Mitteilung vom 17. Januar 2012. Seit längerem sehen das Anwohner im Umfeld der Eigenschen Trocken- und Umwelttechnik GmbH (ETU) in Altbernsdorf anders und machen sich Sorgen über denkbare Bodenverunreinigungen durch den Umgang mit kontaminierten festen Abfällen im Unternehmen. Das war Anlass für das Umweltamt des Landkreises Görlitz, im Dezember 2011 eine Überprüfung des Bodenzustandes im nahen Umfeld des Anlagenstandortes durch einen unabhängigen Sachverständigen vornehmen zu lassen. Dabei wurden die Betriebsweisen der Anlagen berücksichtigt. Laut Landratsamt ergaben die untersuchten Bodenproben keine Anhaltspunkte für schädliche Bodenverunreinigungen im ETU-Umfeld. Ebenso sei eine signifikante Erhöhung der Schadstoffbelastung des Bodens - verglichen mit der Situation vor Inbetriebnahme der Anlage zur Zwischenlagerung von Abfällen und zur Behandlung von ausgewählten Abfällen im Jahre 2009 - nicht nachweisbar.

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So wurde der Altbernsdorfer Boden analysiert und bewertet

Für die Analyse wurden sechs Mischproben aus der obersten Bodenschicht um die ETU-Anlagen herum entnommen. Im Labor wurden dann die festen Schadstoffgehalte an Arsen, Blei, Cadmium, Chrom, Kupfer, Nickel, Quecksilber und Zink sowie der organischen Verbindungen PCB und PAK ermittelt.

Wie kommen die zulässigen Grenzwerte zustande?


Um die Schädlichkeit der gemessenen Schadstoffgehalte beurteilen zu können, werden die Vorsorgewerte für Boden nach dem Bundesbodenschutzgesetz in Verbindung mit der Bundesbodenschutzverordnung herangezogen. "Entsprechend dieser bodenschutzrechtlichen Vorgabe besteht bei einer Unterschreitung der mit den Vorsorgewerten festgelegten Schadstoffgehalte keine Besorgnis einer schädlichen Bodenveränderung", so das Görlitzer Landratsamt. Weil für Arsen kein Vorsorgewert festgelegt ist, wurde hier die regional übliche Hintergrundbelastung als Vergleichswert genutzt.

Vergleichsbasis: Ausgangswerte zur Inbetriebnahme im Jahr 2009

Die Auswahl der Beprobungspunkte und die Art der Probenahme (das betrifft vor allem die Entnahmetiefe und die Herstellung von Mischproben) sowie die chemisch-analytischen Untersuchungsmethoden bis hin zum ausführenden Untersuchungslabor erfolgten durch den Gutachter entsprechend den Vorgaben und dem Erfordernis der Vergleichbarkeit mit den vorhandenen Ausgangswerten des Oberbodens aus dem Jahr 2009. Die Ausgangswerte waren zur Inbetriebnahme der Anlage, die der Zwischenlagerung von Abfällen und zur Behandlung von ausgewählten Abfällen dient, im Auftrag der ETUvon einem Gutachter im Umfeld des Standortes erfasst und dokumentiert worden.

Zusammenfassend stellt das Landratsamt Görlitz fest: "Aus allen erhaltenen Untersuchungsergebnissen lässt sich ableiten, dass die Messwerte für Arsen im Bereich der Hintergrundbelastung liegen und die anderen Messwerte die Vorsorgewerte für Boden unterschreiten bis auf einen Messwert für Cadmium an einer Probenahmestelle. Dieser eine Messwert liegt übereinstimmend mit dem entsprechenden Messwert aus dem Jahr 2009 nur geringfügig über dem Vorsorgewert, jedoch weit unter dem Besorgniswert." Aus fachlicher Sicht handele es sich dabei um einen lokalen Einzelbefund, der keine schädliche Bodenveränderung darstelle. Weiterer Untersuchungsbedarf bestünde hier nicht. das Landratsamt kommt zu dem Schluss, dass "ein Einfluss des Anlagenbetriebes der ETU GmbH seit 2009 auf die Beschaffenheit des Oberbodens im Anlagenumfeld nicht erkennbar ist und insgesamt die Besorgnis von schädlichen Bodenverunreinigungen im untersuchten Bereich unbegründet ist."

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  • Quelle: red
  • Erstellt am 17.01.2012 - 17:23Uhr | Zuletzt geändert am 17.01.2012 - 17:57Uhr
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