Kein KHV-bedingtes Fischsterben im Quitzdorfer Stausee
Landkreis Görlitz, 28. Februar 2011. Im Februar 2011 fand eine Beratung von Mitarbeitern des Fischgesundheitsdienstes der sächsischen Tierseuchenkasse, des Sächsischen Landesamts für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) - Fischereibehörde, der Landestalsperrenverwaltung, des Sächsischen Landesfischereiverbandes, des Anglerverbandes „Elbflorenz“ Dresden e.V., des Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramtes des Landratsamtes Görlitz sowie der Kreba-Fisch GmbH statt. Thema war neben Aspekten der Gewässerökologie und -qualität eine Risikobewertung durch den Fischgesundheitsdienst. Dabei ging es um die anzeige- und bekämpfungspflichtige Tierseuche „Koi- Herpes-Virus" (KHV) und Schlussfolgerungen für den zukünftigen Fischbesatz im Stausee Quitzdorf .
Arbeitsgruppe berät über Risikobewertung und nächste Schritte
Nach Angaben des Fischgesundheitsdienstes wurde in der Vergangenheit im Stausee Quitzdorf trotz des KHV-Nachweises kein durch das Virus bedingtes Fischsterben beobachtet. Untersuchungen der tierärztlichen Hochschule Hannover zeigten, dass ein KHV- Risiko in Ablaufwässern vorhanden ist, das jedoch nur während eines KHV-bedingten Fischsterbens oder während des Abfischens relevant sein kann. Eine Gefährdung der Ablaufgewässer sei deshalb wenig wahrscheinlich.
Der Karpfen ist für Angler am Stausee der Hauptfisch. Eine stabile Karpfenpopulation ist aus ökologischen Gründen für das Gewässer erforderlich, denn die schlechte Wasserqualität und die Blaualgen bedeuten Stress für den jetzigen Fischbestand. Bei der Beratung wurde Übereinstimmung darin erzielt, dass ein Besatz mit Karpfen möglich ist, wenn die zum Besatz vorgesehenen Karpfen nachweislich KHV- frei sind und eine Mindestgröße von 700 Gramm aufweisen. Durch diese Größe soll das Verschleppungsrisiko durch Prädatoren (Räuber wie z.B. Kormorane, Reihervögel) verringert werden. Karpfen, die größer als 70 Zentimeter sind, sollten dauerhaft entnommen werden. Ein Merkblatt mit Hinweisen zum Verhalten bei Verdacht oder Ausbruch einer Tierseuche wie KHV-I, die gemäß Tierseuchengesetz anzeigepflichtig ist, wird über die Kreba-Fisch GmbH als Fischereiausübungsberechtigte an Angler ausgereicht .
Alle Beratungsteilnehmer erzielten Übereinstimmung darüber, dass zum Gesamtkomplex eine wissenschaftliche Begleitung erforderlich ist. Ein nächster Schritt soll die Präsentation von Ergebnissen eines Forschungsprojektes mit der Tierärztlichen Hochschule Hannover beim Fachtag Fischerei sein, der am 2. und 3. März 2011 in Königswartha / Rakecy stattfindet.
Damit den Gästen in Quitdorf auch in Zukunft eine intakte Natur zur Erholung geboten werden kann, kommen verschiedenste Maßnahmen infrage. Anfang April 2011 will der Görlitzer Landrat Bernd Lange gemeinsam mit der Landestalsperrenverwaltung zu einer Fachtagung einladen, bei der weitere Schritte festgelegt werden sollen. Termin und Ort der Tagung will das Landratsamt Görlitz demnächst bekanntgeben.
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- Quelle: red
- Erstellt am 28.02.2011 - 11:34Uhr | Zuletzt geändert am 30.07.2022 - 20:46Uhr
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