Schon vergessen? Vogelgrippe

Bautzen. Im Freistaat Sachsen wurde erstmals ein Verdacht auf Wildvogel-Geflügelpest festgestellt. Es handelt sich um den Befund einer Reiherente aus dem Landkreis Bautzen. Das Untersuchungsmaterial wurde am 25.04.2006 zum Nationalen Referenzlabor, dem Friedrich-Löffler-Institut, auf der Insel Riems übersandt.

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Verdachtsfall in Bautzen

Im Ergebnis der Untersuchung des Nationalen Referenzlabors wurde heute H5N1 nachgewiesen. Zur Bestätigung, ob es sich dabei um die hochpathogene Form des Geflügelpest-Virus handelt, bedarf es weiterer Untersuchungen. Das Ergebnis wird in den nächsten Tagen erwartet.

Die notwendigen Maßnahmen gemäß Wildvogel-Geflügelpestverordnung (Verdacht) wurden eingeleitet:
- 3-km-Radius Sperrbezirk vom Fundort (21 Tage Verbringungsverbot für Geflügel, Vögel und deren Erzeugnisse); betroffen ist das Gebiet um die Talsperre Bautzen (nördliches Stadtgebiet Bautzen, Teile der Gemeindegebiete Radibor, Großdubrau und Malschwitz)

- 10-km-Radius Beobachtungsgebiet vom Fundort (30 Tage Verbringungsverbot für Geflügel und Vögel);

Weiterhin besteht in beiden Gebieten für Hunde Leinenzwang und für Katzen die sogenannte "Hauspflicht".

Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, sich über die vom Landratsamt Bautzen eingerichtete Telefonhotline unter der Nummer (03591) 32 54 36 zu informieren.

Mehr: http://www.sms.sachsen.de

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  • Quelle: /SMS
  • Erstellt am 27.04.2006 - 20:53Uhr | Zuletzt geändert am 28.04.2006 - 08:42Uhr
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