Alles Wichtige rund um Online-Apotheken

Alles Wichtige rund um Online-ApothekenGörlitz, 4. Januar 2022. Der Online-Handel boomt in nahezu allen Bereichen. Egal, ob Lebensmittel, Kleidung oder Konsumartikel – immer mehr Verbraucher entscheiden sich für den Einkauf per Mausklick anstatt im Geschäft vor Ort. Mittlerweile geht der Trend auch bei Medikamenten immer mehr weg vom Offline- und hin zum Online-Kauf. Geschätzt kaufen bereits etwa zwei Drittel aller Apotheken-Kunden ihre Medikamente gelegentlich oder öfter online. Ein Grund dafür ist, dass nicht verschreibungspflichtige Pharmazeutika keiner Preisbindung unterliegen. Dementsprechend werden sie online mitunter deutlich günstiger angeboten als in der Apotheke vor Ort. Wie Online-Apotheken bzw. Versandapotheken funktionieren und was man als Verbraucher wissen sollte, ist in diesem Beitrag zusammengefasst.

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Woran man eine seriöse Online-Apotheke erkennt

Sofern es sich um eine Versandapotheke aus Deutschland handelt, verbirgt sich hinter dem Modell regelmäßig eine Vor-Ort-Apotheke, die Ihr Angebot um den Online-Versand erweitert hat. In der Bundesrepublik ist jeder Apotheker Pflichtmitglied der jeweils zuständigen Landesapothekenkammer. Für eine Online-Apotheke muss eine zusätzliche Erlaubnis für den Versand gemäß Paragraph 11a des Apothekengesetzes vorliegen.

Um festzustellen, ob es sich bei einer Online-Apotheke um einen seriösen Anbieter handelt, sollte immer zuerst das Impressum der Webseite geprüft werden. Hier sind bei seriösen Anbietern alle Kontaktdaten zu finden. Dazu zählen zunächst die Adresse sowie Möglichkeiten zur einachen Kontaktaufnahme, etwa eine Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse. Ebenfalls zu den Daten, die im Impressum jeder seriösen Online-Apotheke stehen müssen, zählen der Vor- und Nachname des vertretungsberechtigten Apothekers, die zuständige Aufsichtsbehörde sowie die Apothekerkammer des Apothekers.

Tipp:
In das Versandregister des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM, vormals Register des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information, kurz: DIMDI) werden alle Versandapotheken innerhalb Deutschlands eingetragen. Mit dem Klick auf das Sicherheitslogo, das alle Online Apotheken in der EU einblenden müssen, können Verbraucher bei deutschen Anbietern prüfen, ob diese beim BfArM registriert sind.

Online-Apotheken ermöglichen barrierefreie Medikamentenversorgung

Vorteilhaft sind Online-Apotheken nicht nur durch den häufig vorliegenden Preisvorteil bei rezeptfreien Arzneimitteln: Vielleicht wichtigster Vorzug der Online Apotheken ist es, dass sie eine absolut barrierefreie Medikamentenversorgung ermöglichen. Körperlich stark beeinträchtigte Personen, für die der Gang zur nächsten Apotheke beschwerlich ist, können benötigte Medikamente bequem von zu Hause aus bestellen, müssen also die eigenen vier Wände nicht verlassen, um ihre Rezepte einzulösen und anderes aus dem Apothekensortiment zu kaufen. Zudem ist der Onlineversand auch für die Landbevölkerung eine Erleichterung, denn in kleineren Ortschaften abseits der städtischen Infrastruktur sind es oft mehrere Kilometer bis zur nächsten Apotheke. Der Online-Kauf bietet dann Vorteile.

Rezeptpflichtige Arzneimittel sind bei seriösen Online Apotheken übrigens nicht günstiger als in stationären Apotheken, denn für die Bestellung per Rezept bei deutschen Online Apotheken gilt die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV); seit 2021 verpflichtet das Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) zudem ausländische Versandapotheken, die deutsche Preisbindung für rezeptpflichtige Arzneimittel einzuhalten, wenn Rezepte von gesetzlich Krankenversicherten abgerechnet werden.

Voraussetzungen, um rezeptpflichtige Medikamente online zu bestellen

Verbraucher können also nicht nur frei verkäufliche Medikamente, sondern auch rezeptpflichtige Arzneimittel bei Online-Apotheken bestellen. Dabei gelten die gleichen Vorschriften, die auch für die stationäre Apotheke vor Ort verbindlich sind. Egal, um was für ein rezeptpflichtiges Präparat es sich handelt, der Verkauf ist auch online nur dann zulässig, wenn das entsprechende Rezept eingereicht beziehungsweise übermittelt wird. Derzeit ist das bei Online-Apotheken über den Postweg möglich. Es muss also das Original zunächst per Post verschickt werden. Sobald es vorliegt, kann der Versand der bestellten Medikamente erfolgen.

Ein sogenanntes E-Rezept soll an Anfang 2022 deutschlandweit das herkömmliche rosa Rezept auf Papier, wie es für gesetzlich Krankenversicherte ausgestellt wird, ablösen. Ziel ist es dabei, den Informationsaustausch zwischen Ärzten, Patienten, Apotheken und Krankenkassen vollständig digital abzuwickeln. Das E-Rezept soll so funktionieren, dass Patienten es in Form eines QR-Codes auf dem mobilen Endgerät – etwa dem Smartphone oder Tablet – empfangen können. Ein weiterer Vorteil des E-Rezeptes ist die ebenfalls digitale Erstellung von Folgerezepten ohne erneuten Arztbesuch. Mit dem E-Rezept soll vor allem eine Zeitersparnis und eine Vereinfachung der Abläufe erzielt werden.

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  • Quelle: red | Foto: Pexels, Pixabay License
  • Erstellt am 04.01.2022 - 07:55Uhr | Zuletzt geändert am 04.01.2022 - 10:38Uhr
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