Corona-Situation spitzt sich weiter zu

Corona-Situation spitzt sich weiter zuLandkreis Görlitz, 5. November 2021. Das Görlitzer Landratsamt hat gestern 473 Neuinfektionen mit dem Coronavirus gemeldet. Betroffen sind 387 Erwachsene und 86 Kinder. Die durch den Landkreis ermittelte 7-Tage-Inzidenz beträgt 574,7 je 100.000 Einwohner, der Wert des RKI liegt heute bei 376,4. Abweichungen ergeben sich aus den unterschiedlichen Zeitpunkten der Auswertung. Aktuell sind 98 an Covid-19 Erkrankte im Landkreis Görlitz in stationärer medizinischer Behandlung, zehn davon – im Alter von 41 bis 90 Jahren – in intensivmedizinischer.

Abb.: Kaum jemand wird auf Dauer einer Infektion mit dem Coronavirus entgehen. Geimpfte sind dann klar im Vorteil
Foto: LuAnn Hunt, Pixabay License
Anzeige

Neue Corona-Schutz-Verordnung ab dem 8. November 2021

Bislang sind im Landkreis Görlitz 1.753 Fälle von SARS-CoV-2-Mutationen nachgewiesen worden, 162 betroffene Personen sind aktuell noch aktiv von Quarantäne betroffen. Insgesamt befinden sich zuzeit 1.848 Personen mit positivem PCR-Test in häuslicher Quarantäne.

Wer die Corona-Pandemie und ihre Gefahren abstreitet, sollte zu Kenntnis nehmen: Seit Beginn der Pandemie im März 2020 wurden im Landkreis Görlitz 24.127 Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 registriert. Insgesamt sind bislang 1.178 Personen im Landkreis – um es deutlich zu sagen – an einer Coronavirus-Infektion verstorben.

Infektionsgeschehen in Kitas und Schulen

Im Landkreis Görlitz sind aktuell 52 Schulen und 30 Kindertageseinrichtungen und Schulhorte von Infektionen mit dem Coronavirus betroffen, so in Bernstadt a.d. Eigen, in Boxberg/O.L. / Hamor, in Ebersbach-Neugersdorf, Görlitz, Großschönau, Herrnhut, Kodersdorf, Kreba-Neudorf, Leutersdorf, Löbau, Markersdorf, Mücka, Neusalza-Spremberg, Niesky, Oderwitz, Olbersdorf, Ostritz, Oybin, Quitzdorf am See, Rothenburg/O.L., Schleife / Slepo, Schönau-Berzdorf, Schöpstal, Seifhennersdorf, Weißwasser / Běła Woda und in Zittau.

In den betroffenen Schulen sind 116 positive Fälle – davon 15 mit Virusmutationen – zu verzeichnen, in den Kitas und Horten 44 inkusive sieben Mutationen. In Zusammenhang mit dem Infektionsgeschehen in den Gemeinschaftseinrichtungen befinden sich derzeit 194 enge Kontaktpersonen in Quarantäne.

Vorwarnstufe in Sachsen erreicht

Mit dem heutigen Tag, dem 5. November 2021, erreicht der Freistaat Sachsen die Vorwarnstufe, weil der Belastungswert der Normalstationen mit 650 mit Covid-19-Patienten belegten Betten an fünf aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wurde. Demzufolge treten weitere Einschränkungen in Kraft.

Weitere Einschränkungen, wenn nicht geimpft oder genesen

Zusätzlich zu den bestehenden Regelungen wie 3G und Testpflichten, die bereits seit dem Erreichen der Sieben-Tage-Inzidenz von 35 galten, wird nun die Limitierung der Personenzahl bei Zusammenkünften wirksam. Bei privaten Zusammenkünften im öffentlichen wie im privaten Raum ist während der gesamten Dauer der Vorwarnstufe eine Beschränkung auf zehn Personen unabhängig von der Zahl der Hausstände zu beachten. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres müssen bei der Zählung ebenso wenig berücksichtigt werden wie geimpfte oder genesene Personen.

Zusätzliche Ausnahmen von der Begrenzung der Personenzahl gelten beispielsweise für therapeutische Angebote in stationären sowie teilstationären Einrichtungen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe oder -betreuung sowie bei Lehrveranstaltungen und Prüfungen. Für Einrichtungen der Eingliederungshilfe, das sind etwa Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen, in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und für ähnliche tagesstrukturierende Angebote gilt eine wöchentlich zweimalige Testung der Beschäftigten.

Regelungen für landestypische Veranstaltungen

Die Durchführung landestypischer Veranstaltungen ist in Zeiten der Vorwarnstufe weiter möglich; es muss jedoch beachtet werden, dass die bislang möglichen Ausnahmen von der 3G-Regelung und von der Maskenpflicht und Kontakterfassung bei mehr als 1.000 zeitgleichen Besuchern nur aufrechterhalten werden können, wenn eine Aufteilung der Veranstaltung in Flanier- und Verweilbereiche erfolgt. Bei letzteren muss jedoch sichergestellt sein, dass die Zahl der anwesenden Personen nicht über 1.000 liegt, weil ansonsten alle Ausnahmen für den Verweilbereich entfallen.

Neue Corona-Schutz-Verordnung ab 8. November 2021

Ab Montag, dem 8. November 2021 , werden die seit heute geltenden Regelungen der Vorwarnstufe weiter verschärft, so dass dann 2G – also der Zugang nur für Geimpfte und Genesene – für die Bereiche der Innengastronomie, bei Veranstaltungen und Festen, Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Diskotheken, Clubs und Bars in Innenräumen sowie bei Großveranstaltungen gilt.

Mehr:

Kommentare Lesermeinungen (0)
Lesermeinungen geben nicht unbedingt die Auffassung der Redaktion, sondern die persönliche Auffassung der Verfasser wieder. Die Redaktion behält sich das Recht zu sinnwahrender Kürzung vor.

Schreiben Sie Ihre Meinung!

Name:
Email:
Betreff:
Kommentar:
 
Informieren Sie mich über andere Lesermeinungen per E-Mail
 
 
 
Weitere Artikel aus dem Ressort Weitere Artikel
  • Quelle: red | Foto: huntl / LuAnn Hunt, Pixabay License
  • Erstellt am 05.11.2021 - 08:48Uhr | Zuletzt geändert am 05.11.2021 - 09:25Uhr
  • drucken Seite drucken
Anzeige