Seuche mit zweitem Fall

Muldentalkreis. Ein zweiter Fall von Blauzungenkrankheit im Freistaat Sachsen ist bei einem erkrankten Rind im Muldentalkreis nachgewiesen worden. Um den Ausbruchsbetrieb wurde ein Gefährdungsgebiet mit einem Radius von 20 km festgelegt. Der gesamte Freistaat Sachsen sowie angrenzende Regionen sind zum Restriktionsgebiet - hier gelten die Bestimmungen der 150 km Zone - erklärt worden.

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Erneut Blauzungenkrankheit in Sachsen nachgewiesen

Aus diesen Gebieten dürfen empfängliche Tiere - also Wiederkäuer - grundsätzlich nicht bzw. nur unter Auflagen herausgebracht werden. Weiterhin stehen der Ausbruchsbetrieb sowie Betriebe mit empfänglichen Tieren im 20 km Radius unter behördlicher Beobachtung.

Weitere Informationen hierzu können betroffene Tierhalter beim zuständigen Veterinäramt erfragen. Alle Halter von Rindern, Schafen und Ziegen - auch Hobbyhalter - werden dringend gebeten, ihre bisher noch unangemeldeten Tiere, unabhängig von der Anzahl, beim zuständigen Veterinäramt anzumelden.

Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die ausschließlich über bestimmte Mücken, die Gnitzen, auf Wiederkäuer, also Rinder, Schafe und Ziegen, übertragen wird. Andere Tierarten und der Mensch können nicht infiziert werden. Neben Fieber und Störungen des Allgemeinbefindens zählen Schwellung im Kopf- und Euterbereich, Augen- und Nasenausfluss, Verfärbungen und Läsionen an Nase, Maul, Zitzen und der Kronsaum der Klauen zu den typischen Symptomen. Bei Auffälligkeiten in einem Tierbestand unbedingt das zuständige Veterinäramt informieren.

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  • Quelle: /red
  • Erstellt am 04.10.2007 - 17:17Uhr | Zuletzt geändert am 04.10.2007 - 17:17Uhr
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