Neue Allgemeinverfügungen für dem Landkreis Görlitz gelten ab dem 2. und dem 6. April 2021

Neue Allgemeinverfügungen für dem Landkreis Görlitz gelten ab dem 2. und dem 6. April 2021Görlitz, 1. April 2021. Die neue Allgemeinverfügung des Landkreises Görlitz, die ab dem 6. April 2021 gilt, zeugt vom Bestreben des Freistaats und des Landkreises, in der Corona-Pandemie so viel Normalität wie möglich zuzulassen. Bereits ab dem 2. April 2021 gilt eine neue Allgemeinverfügung zu Alkoholverbotszonen.

Abb.: Landratsamt Görlitz
Foto: © BeierMedia.de
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Die neuen Regelungen fußen auf Terminbuchungen, Dokumentationen zur Kontaktnachverfolgung und Schnell- oder Selbsttests.

Eine ausführliche Zusammenfassung stellt markersdorf.de bereit. Dort findet sich zudem der Link zu einer neuen Videobotschaft von Landrat Bernd Lange.

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  • Quelle: red | Foto: © BeierMedia.de
  • Erstellt am 01.04.2021 - 17:47Uhr | Zuletzt geändert am 01.04.2021 - 17:57Uhr
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