Positiv getestet – und nun?
Landkreis Görlitz, 22. Januar 2021. Rund um die Corona-Pandemie rauschen Informationen durchs Internet. Bei weitem nicht alle Quellen sind seriös und vielen Nutzern fällt es schwer, zwischen Fakten, Informationen und Meinungen zu unterscheiden. Auch die Rolle der sogenannten seriösen Medien ist nicht immer rühmlich, wie die Diskussion um "Privilegien" für gegen SARS-CoV-2 Geimpfte zeigt.
In der Corona-Kommunikation läuft vieles falsch
Tatsächlich werden Medien ihrer Rolle nicht gerecht, wenn – möglicherweise aus Angst vor eigenen Fehlern – nur nachgeplappert wird wie etwa beim Thema zu gewährender "Privilegien" oder "Vorteile" für Geimpfte. Es muss deutlich gesagt werden: Im Zuge des Lockdowns, mit dessen Hilfe die Corona-Pandemie möglichst eingedämmt werden soll, wurden weitgehende Beschränkungen für alle erlassen. Für Geimpfte kann das nur die Rückkehr zu einer weitgehenden Normalität bedeutet, wofür die Wortwahl "Privilegien" schlichtweg irreführend ist. Außerdem handelt es sich um eine Diskussion über ungelegte Eier, so lange nicht erwiesen ist, dass Geimpfte nicht mehr infektiös sind. Erst in den jüngsten Tagen kömmen in den öffentlich-rechtlichen Medien Stimmen zu Wort, die nicht von Privilegien, sondern von der Rückkehr zur Normalität sprechen.
Ebenso irreführend sind Spekulationen, wie lange denn die Regierung am Lockdown festhalten und dem Volk Einschränkungen auferlegen werde, weil das unterstellt, die Regierung würde die Einschränkungen rein willkürlich erlassen. Das hat dazu beigetragen, dass beim weniger mitdenkenden Teil der Bevölkerung der Eindruck entstanden ist, dass dem so sei. Nein, der erste Lockdown war zunächst eine Folge der Ausuferungsgefahr der Pandemie. Weil viele nicht wahrhaben wollten, was droht, reagierte die Politik beim zweiten Lockdown zunächst eher halbherzig: Anstelle die notwendigen harten Beschränkungen durchzusetzen wurde, wie sich jetzt zeigt, zuviel Rücksicht auf die Stimmung im Lande genommen. Deshalb erleben wir jetzt die heftige zweite Welle und der Lockdown ist längst nicht mehr vorbeugend, sondern eine unvermeidliche Reaktion darauf. Wenn spekliert werden soll, dann nicht darüber, wie lange die Regierung am Lockdown festhält, sondern wie lange die Corona-Pandemie den Lockdown nötig macht.
Zu Hinterfragen ist, ob die Meinung jedes gackernden Vereinsmeiers oder Politikers verbreitet muss, der Klientelpolitik betreibt oder sich schon auf den Bundestagwahlkampf einschießt. Die Bundesrepublik befindet sich im Krisenmodus, in dem nur entschlossenes Handeln zählt. Wer sich in dieser Situation auf Diskussionen mit – sicherlich auch berechtigten – Bedenkenträgern aller Art einlässt, wird jedoch handlungsunfähig. Ein weiteres Feld ist die Veröffentlichung von Corona-Statistiken. Wenn man etwa zu den Montagszahlen stereotyp dazusagt, dass sie mangels Meldungen am Wochenende nicht stimmen, dann kann man sie weglasssen oder muss sehr deutlich erklären, weshalb sie dennoch, etwa zu Vergleichzwecken, veröffentlicht werden. Generell ist im Kampf gegen die Corona-Pandemie viel Psychologie im Spiel. Man fragt sich nur, was all die hochstudierten Kommunikationspsychologen machen, sind sie von der Realität gelähmt?
Meldepflicht bei Corona-Schnelltests
Das Gesundheitsamt des Landkreises Görlitz weist auf die Konsequenzen bei einem positiven Testergebnis eines Corona-Schnelltests hin: Dieses muss durch die testende Stelle dem Gesundheitsamt gemeldet werden. Hierfür steht auf der Internetseite des Landkreises mit dem meldebogen-schnelltest.landkreis.grein entsprechendes Formular zur Verfügung.Für Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Görlitz gelten die Regelungen zur Absonderung, unter anderem:
- Wer von seinem positiven Testergebnis – undabhängig vom Testverfahren – erfährt, muss sich unverzüglich absondern.
- Kontaktpersonen der Kategorie 1 werden bereits ermittelt, sobald ein Antigen-Schnelltest eine Infektion anzeigt.
- Positiv getestete sowie Kontaktpersonen erhalten vom das Gesundheitsamt einen Nachweis über ihre Absonderungspflicht.
- Ein positives Antigen-Schnelltestergebnis muss durch einen PCR-Test bestätigt werden. Fällt dieser negativ aus, endet die Quarantäne am Folgetag des Vorliegens eines negativen PCR-Testergebnisses.
- Das negative PCR-Testergebnis ist zwingend und umgehend telefonisch über das Bürgertelefon mitzuteilen und per E-Mail- oder Post an das Gesundheitsamt zu senden.
Weitere Regeln für Gottesdienste
Der Landkreis Görlitz teilt mit: "Bund und Länder haben sich darauf verständigt die Corona-Regelungen bis zum 14. Februar zu verlängern. Angedacht ist danach u.a. auch, dass Gottesdienste mit Zusammenkünften von mehr als 10 Personen spätestens zwei Werktage zuvor beim zuständigen Ordnungsamt angezeigt werden sollen. Da der Freistaat Sachsen derzeit keine Regelung in der Corona-Schutz-Verordnung vorsieht, bitten wir vorerst von Anzeigen an das Ordnungsamt abzusehen bis hierzu klare Aussagen in der neuen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung getroffen wurden." Kein Kommentar.-
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- Quelle: red/TEB | Foto: © Görlitzer Anzeiger
- Erstellt am 22.01.2021 - 06:52Uhr | Zuletzt geändert am 22.01.2021 - 07:58Uhr
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