Sieben-Tage-Inzidenz im Kreis Görlitz über 400
Landkreis Görlitz, 28. November 2020. Seit gestern wurden bei 228 Erwachsenen und 12 Kindern im Landkreis Görlitz neue Infektionen mit den Coronavirus SARS-CoV-2 nachgewiesen. Aktuell gelten im Kreis 2.516 Personen als infiziert. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt jetzt bei 400,83 je 100.000 Einwohner. Aktuell werden im Kreis Görlitz 191 Covid-19-Patienten stationär behandelt, 23 davon intensivmedizinisch. Bislang hat die Pandemie im Kreis 127 Todesopfer gefordert, statistische Zahlen über anhaltende Gesundheitsbeeiträchtigungen nach einer Infektion liegen der Redaktion nicht vor.
Die Manschetten werden weiter angezogen
Das sächsische Kabinett hat gestern, am 27. November 2020, eine neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen, um die Dynamik der Corona-Pandemie deutlich einzudämmen. Sie soll vom 1. bis zum einschließlich 28. Dezember 2020 gelten. Inhaltlich setzt sie das Ergebnis unterschiedlicher Beratungen, so im Sächsischen Landtag und jene der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin, um. Zudem wurde die Verordnung entsprechend der Änderungen des Infektionsschutzgesetzes angepasst.
Eine Übersicht zur neuen Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates Sachsen und der Download des gesamten Dokuments sind unter www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html#a-8223 verfügbar.
Allgemeinverfügung des Landkreises Görlitz mit verschärfenden Maßnahmen in Vorbereitung
Entsprechend der neuen Verordnung muss der Landkreis Görlitz wegen des bereits seit Anfang November dauerhaft überschrittenen Schwellenwertes von 200 Neuinfektionen in den letzten sieben Tagen in Bezug auf 100.000 Einwohner verschärfte Vorsichtsmaßnahmen verfügen. Eine entsprechende Allgemeinverfügung ist bereits in Vorbereitung und wird am Montag, dem 30. November 2020, auf der Internetseite des Landkreises bekanntgegeben. Sie soll ebenfalls am 1. Dezember 2020 wirksam werden.
Wesentliche Punkte werden ab Dezember für den Landkreis Görlitz sein:
- die Abgabe und der Konsum von Alkoholika und alkoholhaltigen Getränken in der Öffentlichkeit werden verboten
- die Pflicht zum Tragen einer Atemwegsbedeckung im öffentlichen Raum wird erweitert
- Einrichtungen der Erwachsenenbildung – außer Onlineangebote – dürfen nicht mehr betrieben werden
- Versammlungen werden grundsätzlich auf maximal 200 Teilnehmer beschränkt
- es wird festgelegt, welche Gründe das Verlassen der häuslichen Umgebung erlauben.
Auch die Regelungen des Landkreises Görlitz sollen vorerst bis zum 28. Dezember 2020 gelten.
Das Bürgertelefon im Gesundheitsamt des Landkreises Görlitz ist auch am Wochenende von 8 bis 16 Uhr unter Tel. 03581 - 6 63-5656 oder per E-Mail an anfragen-corona@kreis-gr.de zu erreichbar.
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- Quelle: red | Foto: © Görlitzer Anzeiger
- Erstellt am 28.11.2020 - 15:35Uhr | Zuletzt geändert am 28.11.2020 - 16:12Uhr
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