Neue Corona-Allgemeinverfügung für Landkreis Görlitz gilt ab dem 26. Oktober 2020

Neue Corona-Allgemeinverfügung für Landkreis Görlitz gilt ab dem 26. Oktober 2020Landkreis Görlitz, 23. Oktober 2020. Der Wert für die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz – die Zahl der festgestellten Neuinfektionen binnen der letzten sieben Tage, bezogen auf 1000.000 Einwohner – liegt aktuell bei 98,53. Alarmstufe Rot gilt bereits ab 50. Der Landkreis Görlitz sieht sich gezwungen, binnen einer Woche nach der jüngsten Allgemeinverfügung zum Schutz vor Corona-Infektionen bereits die nächste und deutlich schärfere zu erlassen.

Abb.: Stadtbrücke Görlitz
Foto: © BeierMedia.de
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In der Dynamik des Geschehens hat der Landkreis Görlitz bereits wesentliche Bestimmungen der Verordnung, die ab dem 26. Oktober 2020 gelten soll, vorab veröffentlicht.

Link:
Bestimmungen der neuen Allgemeinverfügung und Informationen zum Treffen von Oberbürgermeister Octavian Ursu und Bürgermeister Rafał Gronicz hat das Portal markersdorf.de veröffentlicht.

Görlitzer Anzeiger vom 24.10.2020:
Was gilt ab wann? Sächsische Corona-Schutz-Verordnung und Allgemeinverfügung des Landkreises Görlitz

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  • Quelle: red | Foto: © BeierMedia.de
  • Erstellt am 23.10.2020 - 18:25Uhr | Zuletzt geändert am 24.10.2020 - 13:57Uhr
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