Coronavirus zurück im Landkreis Görlitz
Landkreis Görlitz, 3. Juli 2020. Es wäre zu schön gewesen: Der Landkreis Görlitz auf Dauer coronafrei – seit dem 28. Mai war dem so. Doch seit gestern gibt es wieder bestätigte Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (das steht für Severe Acute Respiratory Syndrome Coronavirus 2, deutsch etwa schweres akutes respiratorisches Syndrom – Coronavirus-2). Zur Infektion von gestern ist heute eine weitere hinzugekommen. Das Gesundheitsamt hat die Lage im Griff, wenn alle diszipliniert bleiben.
Sächsische Corona-Quarantäne-Verordnung beachten
Bei der jüngsten Infektion handelt es sich um einen männlichen Reiserückkehrer aus einem Nicht-Risikogebiet, der aufgrund eines sogenannten begründeten Verdachts vorsorglich mit dem Gesundheitsamt Kontakt aufgenommen hatte. Die Ermittlung und Testung zweier Kontaktpersonen durch das Gesundheitsamt ist erfolgt, jedoch stehen die Befunde noch aus. Alle Personen befinden sich in häuslicher Isolation.
Bei der anderen Infektion handelt es sich um eine Frau und ein Kind, die ihren Wohnsitz außerhalb des Landkreises Görlitz haben, sich derzeit aber in Bad Muskau / Mužakow aufhalten. Durch das Gesundheitsamt wurden fünf Kontaktpersonen ermittelt und getestet. Auch hier stehen die Testergebnisse noch aus und die betroffenen Personen befinden sich in häuslicher Isolation.
Sächsische Corona-Quarantäne-Verordnung: Hinweis für Einreisende aus Staaten mit hohem Infektionsrisiko
Seit dem 15. Juni 2020 gilt die aktuelle Sächsische Corona-Quarantäne-Verordnung, nach der sich Einreisende aus Staaten mit hohem Infektionsrisiko in eine vierzehntägige häusliche Quarantäne begeben müssen. Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt nach gemeinsamer Analyse und Entscheidung durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat; die aktuelle Liste ist online einsehbar.
Einreisende haben sich über die Quarantänepflicht eigenständig zu informieren und abzusondern, ohne dass es einer Anordnung bedarf. Staatliche Ansprüche nach Infektionsschutzgesetz (IfSG) können sich grundsätzlich aus dieser Quarantäneverpflichtung nicht ableiten. Betroffene Personen müssen unverzüglich das Gesundheitsamt informieren, entweder über das Bürgertelefon 03581 - 663-5656 oder per E-Mail an hygiene@kreis-gr.de und erhalten von dort weitere Hinweise. Für die Kontaktaufnahme steht ein Online-Formular auf der Internetseite des Landkreises Görlitz zur Verfügung.
Hinweis zur statistischen Erfassung
In der Corona-Statistik des Landkreises Görlitz werden nur diejenigen Personen erfasst, die ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Görlitz haben.



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- Erstellt am 03.07.2020 - 19:30Uhr | Zuletzt geändert am 03.07.2020 - 20:29Uhr
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