Neue Corona-Schutz-Verordnung ab 15. Mai 2020

Neue Corona-Schutz-Verordnung ab 15. Mai 2020Görlitz, 14. Mai 2020. In den nächsten Tagen treten umfassende Lockerungen der Corona-Beschränkungen in Kraft. Der Görlitzer Oberbürgermeister Octavian Ursu begrüßte das: "Ich freue mich, dass wir ein großes Stück Normalität zurückbekommen." Er bittet aber auch um Umsichtigkeit.

Symbolfoto: © Bautzner Anzeiger
Anzeige

Mehr Eigenverantwortung der Bürger nötig

So wie die Bundesregierung Verantwortung für Maßnahmen zur Steuerung der Corona-Pandemie an die Länder abgegeben hat, hat nun der Freistaat Sachsen den Landkreisen und Kreisfreien Städten eingeräumt, künftig selbstständig Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens zu ergreifen. Damit kann trotz der Lockerungen in jenen Gebieten, die ein erhöhtes oder ansteigendes Infektionsrisiko aufweisen, regional reagiert werden. Für die Bürger bedeutet das letztlich einen Paradigmenwechsel weg von strengen Vorschriften ein Stück in Richtung Eigenverantwortung.

Sport

Ab Montag, dem 18. Mai 2020, werden unter strengen Hygieneauflagen neben den Fitnessstudios auch die Bolzplätze wieder schrittweise geöffnet. Entsprechende Aushänge informieren vor Ort über die geltenden Hygienevorschriften.

Kinder

Die Betreuung der Kinder in der Kindertagesstätten läuft ebenfalls wieder an. Hier werden im Rahmen der gegebenen Bedingungen konstante Gruppen gebildet, die den ganzen Tag zusammenbleiben und wenn möglich nicht in Kontakt zu den anderen Gruppen kommen. Gleiches gilt für die Grundschulklassen. Erforderliche Maßnahmen im Sanitärbereich, in der Pausenregelung und der Versorgung mit Mittagessen wurden bereits eingeleitet und die Eltern werden entsprechend informiert.

Die höheren Klassen hingegen werden unter Einhaltung der Abstandsregelung unterrichtet. Die Schulen haben hier entsprechende Maßnahmen eingeleitet.

Ab dem 18. Mai wird neben dem jetzt schon fahrplanmäßigen öffentlichen Personennahverkehr auch der Schülerverkehr wieder aufgenommen; auch die Schüler müssen im Fahrzeug eine Mund-Nase-Abdeckung tragen.

Gastronomie

Gaststätten, Hotels und Pensionen dürfen wieder öffnen, wenn die Hygiene- und Schutzvorschriften eingehalten werden. Oberbürgermeister Octavian Ursu hat veranlasst, dass den Unternehmen die Gebühren für die Nutzung der Außenflächen bis zum 31. August 2020 erlassen werden. Zusätzlich sollen auf Antrag auch Erweiterungen dieser Flächen möglich sein, um mehr Gäste versorgen zu können. Das ist besonders für kleinere Gastronomiebetriebe wichtig, weil diese in den Innenräumen wegen der Abstandsregeln oft sonst nur so wenige Sitzplätze nutzen können, dass ein wirtschaftlicher Betrieb nicht möglich ist.

Bürgerservice und Einwohnermeldewesen

Ebenfalls ab dem 18. Mai 2020 sind die Bereiche Bürgerservice und Einwohnermeldewesen wieder zu den üblichen Sprechzeiten geöffnet:

    • Montag von 8 bis 12 Uhr
    • Dienstag von 9 bis 12 und von 13.30 bis 18 Uhr
    • Donnerstag von 8 bis 12 und von 13.30 bis 17 Uhr
    • Freitag von 8 bis 12 Uhr

Die Besucher werden dringend gebeten, die geltenden Schutzmaßnahmen einzuhalten. Ab Montag wird es auch wieder möglich sein, über die Onlineterminvergabe des Einwohnermeldeamtes Termine zu buchen. Für die anderen Fachbereiche sollte eine vorherige telefonische Terminabsprache erfolgen, um Wartezeiten und die Einhaltung der geltenden Schutzmaßnahmen zu erleichtern.

Mehr:
Alle neuen Regelungen ab 15. Mai 2020 unter https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html

Kommentare Lesermeinungen (0)
Lesermeinungen geben nicht unbedingt die Auffassung der Redaktion, sondern die persönliche Auffassung der Verfasser wieder. Die Redaktion behält sich das Recht zu sinnwahrender Kürzung vor.

Schreiben Sie Ihre Meinung!

Name:
Email:
Betreff:
Kommentar:
 
Informieren Sie mich über andere Lesermeinungen per E-Mail
 
 
 
Weitere Artikel aus dem Ressort Weitere Artikel
  • Quelle: red | Foto: © Bautzner Anzeiger
  • Erstellt am 14.05.2020 - 14:55Uhr | Zuletzt geändert am 14.05.2020 - 18:02Uhr
  • drucken Seite drucken
Anzeige