Neue Corona-Regelungen ab dem 4. Mai 2020

Neue Corona-Regelungen ab dem 4. Mai 2020Görlitz, 2. Mai 2020.Der Wonnemonat Mai begann im Landkreis Görlitz mit einem Zuwachs von sechs nachgewiesenen Corona-Infektionen, so dass die Summe derjenigen, die sich seit dem Ausbruch der Pandemie infiziert haben, auf 266 stieg. Erkrankt an Covid-19 sind im Landkreis aktuell 93 Personen.

Im Park des Friedens genießt Jakob Böhme den Aufenthalt an frischer Luft, freilich nicht ohne die nötige Rücksicht auf andere Spaziergänger walten zu lassen
Foto: Matthias Wehnert, Fotografen und Redakteure, Bild- und Presseagentur, Görlitz
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Was bis zum 20. Mai gilt

Der Freistaat Sachsen hat Lockerungen zu den bestehenden Coronabeschränkungen beschlossen, die vom 4. Mai an vorerst bis zum 20. Mai 2020 gelten sollen. Demnach ist neben den Angehörigen des eigenen Hausstandes dann auch der Aufenthalt im öffentlichen Raum mit einer weiteren nicht im eigenen Hausstand lebenden Person und zusätzlich mit deren Partnerin oder Partner erlaubt. Auch sind Gottesdienste unter Wahrung des Abstandsgebotes und der Hygieneregelungen ohne weitere Beschränkung der Besucherzahl zulässig. Museen und Bibliotheken zu Medienausleihe dürfen ebenso wie Tierparks sowie Botanische und Zoologische Gärten außerhalb von Gebäuden und Gewächshäusern öffnen.

Eine Öffnung für größere Geschäfte ist bei Begrenzung der Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter nun ebenso möglich. Gleiches gilt für Einkaufszentren, wenn sie ein mit dem Landratsamt abgestimmtes Konzept zur Lenkung der Besucherströme und Einhaltung der Abstandsregeln vorlegen. Außerdem ist es Friseuren und artverwandten Dienstleistungen gestattet unter besonderen Schutzmaßnahmen wieder Kunden zu empfangen. Neben Dauercamping sind auch Ferienwohnungen und Wohnmobile zur Eigennutzung wieder erlaubt. Die Nutzung von Außensportstätten ist ebenfalls wieder möglich, Innensportstätten bleiben dagegen noch verschlossen.

Die Besuchsverbote in Einrichtungen wie Krankenhäusern und Alten- sowie Pflegeheimen bleiben mit den bisher geltenden Ausnahmemöglichkeiten aufrechterhalten.

Die Stadt Görlitz hat bereits detailliertere Regelungen veröffentlicht:

    • Publikumsverkehr in der Stadtverwaltung Görlitz

      Ab dem 7. Mai 2020 wird ein eingeschränkter Besucherverkehr nach vorheriger telefonischer Terminabsprache in der der Görlitzer Stadtverwaltung Görlitz möglich sein. Genauere Informationen zu den Sprechzeiten folgen. Besucher werden gebeten, die geltenden Schutzmaßnahmen einzuhalten. Dazu zählt das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und die Beachtung des Mindestabstandes. Wer die Stadverwaltung aufsuchen möchte, sollte genau abwägen, ob ein persönliches Gespräch tatsä#chlich zwingend notwendig ist oder ob sich das Anliegen auch telefonisch oder per E-Mail erledigen lässt.

    • Stadtbibliothek Görlitz und Museen

      Die Stadtbibliothek und die städtischen Museen werden in der kommenden Woche ebenfalls wieder für den Besucherverkehr geöffnet. Die Einrichtungen wurden mit der erforderlichen Hygieneausgestattung versehen. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist auch dort erforderlich, der Mindestabstand zu anderen Personen ist einzuhalten.

    • Spielplätze

      Die Stadt Görlitz wird ab dem 4. Mai intensiv daran arbeiten, die Öffnung der städtischen Spielplätze schrittweise auf den Weg zu bringen. Familien werden gebeten, die üblichen Hygieneregeln auch dort einzuhalten und aufeinander Rücksicht zu nehmen.

    • Tierpark

      Auch der Naturschutz-Tierpark Görlitz-Zgorzelec soll unter Einhaltung der Hygieneauflagen in der kommenden Woche wieder für den Besucherverkehr geöffnet werden.

    • Sport im Freien

      Gemeinsamer Sport und Bewegung im Freien werden unter Beachtung strenger Auflagen sowie der Einhaltung von Abstandsregeln wieder zulässig sein. Bei Vorlage entsprechender Hygienekonzepte schließt das auch die Nutzung des Hafens am Berzdorfer See und des Görlitzer Flugplatzes für den Flugsport ein.

    • Kitabeiträge

      Für Eltern, die derzeit keine Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen, Orten der Kindertagespflege oder Horten nutzen können, fallen bis 24. Mai 2020 auch keine Beiträge an. Nur, wer die Notbetreuung für systemrelevante Berufe nutzt, muss dafür die entsprechenden Elternbeiträge entrichten.

Der Görlitzer Oberbürgermeister Octavian Ursu bittet um Verständnis dafür, dass es etwas Zeit braucht, die Erleichterungen umzusetzen: "Ich freue mich, dass wir ganz besonders unseren Familien ab der kommenden Woche mit der Öffnung der Spielplätze, des Tierparks, der Stadtbibliothek und der Museen sowie Klarheit zum Thema Kita-Beiträge etwas Erleichterung verschaffen können. Wir werden die Dinge nach und nach umsetzen, wofür ich um ein wenig Geduld bitte."

Oberbürgermeister Ursu begrüßt außerdem der Beschluss der polnischen Regierung, wonach ab dem 4. Mai 2020 wieder polnische Mitarbeiter zur Arbeit nach Deutschland pendeln dürfen, ohne anschließend in 14-tägige Quarantäne zu müssen. Darüber hinaus mahnt der Görlitzer Oberbürgermeister Maßnahmen für weitere Bereiche an: "Wenn wir an die Kitas und Schulen sowie unsere Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe denken, müssen bald die nächsten Schritte erfolgen."

Mehr:
Neue Corona-Schutz-Verordnung und neue Allgemeinverfügungen ab 4. Mai 2020

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  • Erstellt am 02.05.2020 - 08:38Uhr | Zuletzt geändert am 02.05.2020 - 09:48Uhr
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