Landkreis Görlitz: Was sagen die Covid-19-Zahlen?

Bild zu Landkreis Görlitz: Was sagen die Covid-19-Zahlen? Landkreis Görlitz, 30. März 2020. Die Zahl der bestätigten Coronavirus-Infektionen im Kreis Görlitz steigt kaum: Eine Neuinfektion gleicht sich mit einer Person aus, die wegen ihres Hauptwohnsitzes außerhalb der Kreises in der Statistik nicht mehr auftaucht. Die Statistik der Infizierten, die damit heute um 9 Uhr wie bereits am Vortag 69 Personen umfasste, ist zudem wenig aussagekräftig, weil nicht gegenübergestellt wird, wie viele Tests negativ verlaufen sind – eine Aussage über die Durchseuchung der Bevölkerung ist so kaum möglich.

Die Brauchtumsfeuer sind besonders in den kleineren Städten und auf den Dörfern ein Ort der Begegnung und viele bedauern sicherlich, wenn sie in diesem Jahr ausfallen müssen
Archivbild: © Görlitzer Anzeiger
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Hinweise für Reiserückkehrer nach Deutschland

Von den bisher im Kreis Görlitz festgestellten Corona-Infektionen gelten sechs Personen als geheilt. Die Zahl der durch das Gesundheitsamt derzeit angeordneten Quarantänen beträgt 219, insgesamt konnten bereits 194 Personen aus der Quarantäne entlassen werden. Sieben Personen befinden sich in stationärer Behandlung in einer Klinik, davon eine weiterhin intensivmedizinisch.

Viele Reisende befinden sich angesichts der Corona-Krise auf der Rückreise nach Deutschland oder sind schon eingetroffen. Wer zurück ist, sollte die HInweise des Gesundheitsamtes des Landkreises Görlitz beachten:

    • Reiserückkehrer aus Risikogebieten haben sich sofort nach der Ankunft im Landkreis beim Gesundheitsamt Görlitz unter Tel. 03581 - 6 63-5656 oder per E-Mail an anfragen-coronax@xkreis-gr.de (Spamschutz: beide "x" entfernen) zu melden. Bei Krankheitssymptomen sollen sich die Personen zudem telefonisch mit dem Hausarzt zur Klärung des weiteren Vorgehens in Verbindung setzen. Dabei soll das Gebiet, aus dem sie zurückgekommen sind, genannt werden.

    • Auch wenn keine Krankheitssymptome vorliegen, werden die Personen gebeten, sich freiwillig für 14 Tage in häuslicher Isolierung aufzuhalten. Betriebe und sonstige Einrichtungen, die im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig sind, haben durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass Beschäftigte – ob nun angestellt oder im Ehrenamt – für wenigstens 14 Tage nicht mit anderen Personen des Betriebs oder der Einrichtung in Kontakt kommen.

Risikogebiete

Die Risikogebiete sind abrufbar unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html, das Verzeichnis wird immer wieder aktualisiert.

Per 27. März 2020 als Risikogebiete erfasste Regionen:

    • Ägypten: ganzes LandFrankreich: Île-de-France und Region Grand Est Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne)
    • Iran: ganzes Land
    • Italien: ganzes Land
    • Österreich: ganzes Land
    • Schweiz: Kantone Tessin, Waadt und Genf
    • Spanien: Regionen Madrid, Navarra, La Rioja und Paìs Vasco
    • Südkorea: Daegue und die Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang)
    • USA: Bundesstaaten Kalifornien, Washington, New York und New Jersey
    • Besonders betroffene Gebiete in Deutschland. Landkreis Heinsberg In Nordrhein-Westfalen).

Reiserückkehrern aus anderen Gebieten wird empfohlen, nach Möglichkeit, für 14 Tage nach der Rückkehr Kontakt mit anderen Personen zu vermeiden. Bei Auftreten von Krankheitssymptomen sollen sie sich ebenso unverzüglich telefonisch beim Hausarzt melden.

Corona-Anlaufstelle in Görlitz

Das St. Carolus Krankenhaus in Görlitz ist seit vergangenem Montag eine Corona-Anlaufstelle im Landkreis Görlitz. Die Praxis für begründete Verdachtsfälle von Covid-19 ist keine Anlaufpraxis zur Behandlung von Patienten. Vielmehr handelt es sich hierbei um eine zentrale Anlaufstelle, in der ein Abstrich bei einem begründeten Verdachtsfall getätigt wird.

Bitte beachten: Personen erhalten nur mit einer Überweisung von ihrem Hausarzt Zutritt zu dieser Praxis.

Was wird aus den Traditionsfeuernfeuern?

Jegliche Veranstaltungen sind nach der Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) zum Verbot von Veranstaltungen vom 20. März 2020 bis zum 20. April 2020 untersagt. Daher kommen Osterfeuer oder ähnliche Veranstaltungen nicht in Betracht. Feuerschale und Grillen im eigenen Garten bleiben jedoch zulässig, wenn sich die Teilnahme auf Familienangehörige aus dem eigenen Hausstand beschränkt. Partys oder Treffen mit weiteren Personen im Garten oder anderenorts dürfen keinesfalls stattfinden, auch Nachbarn oder Freunde dürfen nicht eingeladen werden.

Anträgen auf Traditionsfeuer zur Walpurgisnacht werden vorerst zurückgestellt, auf gut Deutsch: Sie bleiben wohl erst einmal unbearbeitet liegen. Hier wird abgewartet, ob es für die Zeit nach dem 20. April 2020 noch weitere Regelungen zum Infektionsschutz geben wird. Das Markersdorfer Ordnugsamt hatte bereits auf die Untersagung der Feuer verwiesen.

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  • Quelle: red | Foto: @ Görlitzer Anzeiger
  • Erstellt am 30.03.2020 - 15:14Uhr | Zuletzt geändert am 30.03.2020 - 16:47Uhr
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