Weiterer Masernfall im Landkreis Görlitz
Görlitz, 21. Januar 2018. Von Franziska Glaubitz. Im Landkreis Görlitz gibt es einen weiteren Fall von Masern. Nach Auskunft des Gesundheitsamtes traten bei einem dreijährigen Kind, das über keinen ausreichenden Impfschutz verfügte, bereits am 16. Dezember 2018 die typischen Symptome der Krankheit auf. Das Kind hatte sich am 7. Dezember im Wartebereich der Notfallambulanz des Städtischen Klinikums, in dem sich auch der Ersterkrankte aufhielt, angesteckt. Die stationäre Aufnahme des Kindes erfolgte daraufhin am 20. Dezember.
Symbolfoto: Ausschlag bei einer Masernerkrankung, Foto: Danvasilis, Lizenz CC BY-SA 3.0 Bestimmte Rechte vorbehalten, via Wikimedia Commons
Fehlende Masern-Impfungen nachholen!

Das Gesundheitsamt ermittelte daraufhin insgesamt 30 Kontaktpersonen aus dem familiären Umfeld und einer Görlitzer Kinderarztpraxis, um den notwendigen Impfschutz zu überprüfen. Fünf Kontaktpersonen mussten geimpft werden, bei sechs erfolgte eine Diagnostik. Die übrigen Kontaktpersonen waren alle durch die zwei üblichen Impfungen geschützt.
Bereits am 9. Dezember 2018 war ein 23-Jähriger mit deutlich schlechtem Allgemeinzustand im Städtischen Klinikum Görlitz aufgenommen worden (der Görlitzer Anzeiger berichtete). Der Patient, war am 3. Dezember 2018 mit einer grippeähnlichen Symptomatik erkrankt. Die im Rahmen der stationären Aufnahme erfolgte Diagnostik erbrachte sowohl eine klinische als auch Laborbestätigung einer Masernerkrankung.
Erreger und Krankheitsbild
Die Masernviren werden von Mensch zu Mensch durch Tröpfchen zum Beispiel beim Husten, Niesen oder Sprechen übertragen und gehören zu den ansteckendsten Krankheiten. Fast jeder Kontakt von ungeschützten Personen mit einem Erkrankten führt zu einer Ansteckung. Bereits fünf Tage vor Auftreten eines typischen Hautausschlags sind Betroffene ansteckend. Ungefähr zehn bis 12 Tage nach einer erfolgten Ansteckung kommt es in der Regel zu grippeähnlichen Symptomen, wie hohem Fieber, Augenrötung und Husten. In der Wangenschleimhaut treten kleine weißliche Flecken auf. Zwei bis drei Tage später beginnt der typische Ausschlag im Gesicht und hinter den Ohren und breitet sich dann über den ganzen Körper aus.Da die Masern das Immunsystem des Menschen deutlich schwächen, können zusätzliche Erreger Komplikationen wie eine Mittelohrentzündung oder Bronchitis verursachen. In ein bis sechs Prozent der Masernfälle kann eine Lungenentzündung auftreten, die auch für die Mehrzahl der masernbedingten Todesfälle verantwortlich ist.
Insbesondere bei Jugendlichen und Erwachsenen kann es zu Gehirnhautentzündungen kommen. Eine ursächliche Therapie der Masernerkrankung gibt es nicht. Es werden lediglich vorhandene Symptome, wie Fieber, Flüssigkeitsverlust etc. behandelt. Die Impfung stellt die einzige präventive Maßnahme dar. Dabei wird ein abgeschwächter Lebendimpfstoff in der Kombination von Masern, Mumps und Röteln verabreicht.
Impfschutz überprüfen
Leider kann infolge der nicht vorhandenen Impfpflicht und damit auch der nicht vorhandenen Impfdaten-Meldepflicht vom Gesundheitsamt des Landkreises Görlitz keine Aussage zur Gesamtimmunisierungsrate im Landkreis getroffen werden. Die Erfahrungen des Gesundheitsamtes zeigen jedoch, dass von einem relativ hohen Anteil, insbesondere Erwachsener, ausgegangen werden muss, die entweder keine oder nur eine Impfung in ihrem Leben erhalten haben. Für diesen Personenkreis bestehen zwei Gefahren: Zum einen selbst an den Masern zu erkranken und zum anderen mögliche Besuchs- bzw. Tätigkeitsverbote für Gemeinschaftseinrichtungen bzw. sensible Berufsgruppen auch ohne eigene Symptomatik, sobald ein Kontakt zu einem Erkrankten stattgefunden hat.Das Gesundheitsamt empfiehlt den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises, vorhandene Impfdokumente zu prüfen oder beim zuständigen Haus- oder Kinderarzt überprüfen zu lassen und insbesondere fehlende Masern-Impfungen nachzuholen.



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- Quelle: red / Franziska Glaubitz | Foto: Danvasilis, Lizenz CC BY-SA 3.0 Bestimmte Rechte vorbehalten, via Wikimedia Commons
- Erstellt am 21.01.2019 - 10:54Uhr | Zuletzt geändert am 21.01.2019 - 11:46Uhr
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