Vogelgrippe - jetzt wird´s ernst!

Mitteldeutschland. Nach den zahlreichen festgestellten Fällen der Wildvogelgeflügelpest in Thüringen, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Bayern, in Frankreich und der Tschechischen Republik so-wie dem Geflügelpestverdacht in einem Nutzgeflügelbestand in Thüringen ist die strikte Einhaltung gebotener Schutzmaßnahmen durch alle Geflügelhalter erforderlich. Es ist davon auszugehen, dass das Geflügelpest (Vogelgrippe) auslösende H5N1-Virus in Mitteldeutschland in der Wildvogelpopulation derzeit weit verbreitet ist.

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H5N1 unter Wildvögeln wahrscheinlich weit verbreitet

Entsprechend der aktuellen Lage hat das Friedrich-Löffler-Institut eine erneute Bewertung vorgenommen und schätzt derzeit das Risiko des möglichen Eintrags des H5N1-Virus durch Wildvögel in die Nutzgeflügelpopulation als hoch ein. Sachsens Gesundheitsministerin Orosz fordert deshalb alle Geflügelhalter auf, alles zu tun, um einen Eintrag der Geflügelpest in die Hausgeflügelbestände und Vogelhaltungen zu vermeiden.

Wichtige Verhaltensregeln:

- kein Füttern im Freien, wo auch Wildvögel Zugang haben

- keine Kontakte zu Wildwasservögeln an offenen stehenden und fließenden Gewässern

- kein Zutritt fremder Personen zu den Geflügelhaltungen

- wenn möglich, Aufstallung in Volieren oder ähnlichen Anlagen, die nach oben dicht und seitlich begrenzt sind,

- Abklärung von Verlusten durch diagnostische Untersuchungen an der Landesuntersuchungsanstalt nach Anzeige beim zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt.

Besondere Sorge besteht, dass sich ein neuer Geflügelpestfall wie 2006 in Mutzschen ereignen könnte. Orosz ruft auf, alles zu tun, um das zu verhindern.

Alle Bürger sind aufgerufen, tot aufgefundene Wasservögel und Greifvögel unter Angabe der Fundstelle dem zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt oder der Gemeinde anzuzeigen. Die Tiere sollten dabei nicht berührt werden.

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  • Quelle: /red
  • Erstellt am 06.07.2007 - 22:37Uhr | Zuletzt geändert am 06.07.2007 - 23:19Uhr
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