Wenn ein Schwan stirbt - die Vogelgrippe ist da!

Frohburg, 27. Juni 2007. Durch das Nationale Referenzlabor für Geflügelpest im Friedrich-Löffler-Institut wurde am 26. Juni 2007 bei drei am 25. Juni 2007 im Frohburger Ortsteil Eschefeld tot aufgefundenen Schwänen das hochpathogene Influenza A Virus vom Subtyp H5N1 nachgewiesen. Damit hat sich der Verdacht von Wildvogel-Geflügelpest im Landkreis Leipziger Land bestätigt.

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Wildvogel-Geflügelpest im Landkreis Leipziger Land amtlich festgestellt

Entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen wird um den Fundort ein Restriktionsgebiet mit rund drei Kilometer Durchmesser eingerichtet und durch Schilder mit der Aufschrift "Wildvogelgeflügelpest-Sperrbezirk" markiert.

In diesem Gebiet gelten insbesondere für geflügelhaltende Betriebe Beschränkungen, um die mögliche Einschleppung des Virus in Hausgeflügelbestände zu verhindern. Aus dem Sperrbezirk dürfen 21 Tage lang kein Geflügel, keine Vögel, keine Eier und kein Geflügelfleisch ein- und ausgeführt werden. Geflügelhaltungen dürfen ausschließlich von Befugten betreten werden. Weiterhin gilt ein Freilaufverbot für Hunde und Katzen.

Die in Sachsen im Rahmen der Geflügelpestbekämpfung bestehenden Schutz- und Überwachungsmaßnahmen, insbesondere die Festlegungen in den Risikogebieten, sind hiervon nicht berührt und bestehen fort.

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  • Quelle: /red
  • Erstellt am 27.06.2007 - 00:44Uhr | Zuletzt geändert am 03.05.2022 - 10:43Uhr
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