Auslandskrankenversicherung für eine spannende Reise

Görlitz, 4. Juni 2015. Bald kommt die Urlaubszeit und auch viele Görlitzer zieht es hinaus in die weite Welt. Besonders Auslandsreisen sind meist eine im wahrsten Sinne des Wortes spannende Angelegenheit. Für die einen ist es das Sightseeing in einer der europäischen oder weltweiten Metropolen, für andere ein mehrwöchiges Work & Travel durch Australien. Wie dem auch sei: Der Reisende sollte sich für jede Reise ins Ausland ausreichend gut krankenversichern. Bei einem längeren Auslandsaufenthalt muss oft schon bei bei der Einreise ein Nachweis über eine bestehende Krankenversicherung erbracht werden. Das ist die Reisekrankenversicherung, die als Auslandskrankenversicherung bestenfalls vor Reisebeginn bei einer privaten Krankenversicherung abgeschlossen wird.

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Viele Auswahlkriterien zu beachten

Wer in einer der rund zehn Dutzend gesetzlichen Krankenkassen freiwillig oder pflichtversichert ist, für den empfiehlt sich anlässlich einer Auslandsreise der Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung. Die wird von einigen Dutzend privaten Krankenversicherungen angeboten, wobei deren Tarife mit ihren Versicherungsleistungen recht unterschiedlich sind. Der Auslandsreisende muss vergleichen und einen Preis-Leistungs-Check durchführen, um die für sich günstigste Auslandskrankenversicherung herauszufinden. Die Unterschiede beginnen beim Anlass der Auslandsreise. Ist es eine Urlaubs- oder eine Studienreise, eine Dienst-/Geschäftsreise, oder handelt es sich um einen mehrmonatigen Aufenthalt als Working-Holiday?

Mit jeder privaten Auslandskrankenversicherung ist der Reisende beim Arzt und im Krankenhaus ein Privatpatient. Der individuelle Versicherungstarif entscheidet über den medizinischen Leistungsumfang. Der sollte auf jeden Fall und ohne Einschränkungen beinhalten:

    • die ambulanten Behandlungskosten beim niedergelassenen Arzt
    • die stationären Behandlungs- und Aufenthaltskosten im Krankenhaus
    • die Zahnbehandlung
    • alle verordneten Heil-, Hilfs- und Verbandsmittel
    • den Rücktransport aus dem Ausland ins Heimatland für den Versicherten und eine Begleitperson
    • im Todesfall die Überführung des Leichnams zum Heimatort oder alternativ die Bestattung vor Ort

    Die Auslandskrankenversicherung sollte frühzeitig vor Reiseantritt abgeschlossen werden. Nicht gedeckt, also von der Finanzierung ausgeschlossen sind Vorerkrankungen sowie Leistungen für Vorsorgeuntersuchungen, Zahnersatz, Kuren und Reha-Maßnahmen. Die private Reisekrankenversicherung versichert, wie das Wort sagt, Aufwendungen sowie Kosten für Krankheiten, die während des Aufenthaltes im Ausland auftreten und direkt vor Ort behandlungsbedürftig sind. In den meisten Fällen sind das Unfallfolgen oder auslandsspezifische Krankheiten. Mit einem längeren Aufenthalt in Asien sind erfahrungsgemäß andere Erkrankungen verbunden als beispielsweise in Südamerika, in Afrika, in Kanada oder in Neuseeland.

    Eine private Reisekrankenversicherung kann, so wie die private Vollversicherung auch, mit und ohne Selbstbehalt abgeschlossen werden. Das wirkt sich auf den Versicherungsbeitrag aus, der mit Eigenanteil spürbar günstiger, also niedriger ist. Demgegenüber verteuert der Selbstbehalt indirekt den Beitrag im Leistungsfall, weil sich der Erstattungsbetrag für die angefallenen Kosten um den Eigenanteil reduziert. 

    Für die Qualität der Auslandskrankenversicherung ist mitentscheidend, welcher Zielgruppe der Reisende angehört. Die Versicherer gliedern ihre Tarifangebote nach verschiedenen Kriterien mit vielen Schwer-, aber auch einigen Schwachpunkten. Wenn an der Auslandsreise auch ein minderjähriges Kind teilnimmt, dann ist der Tarifbestandteil "Rooming-In" notwendig. Die einzelnen Angebote sollten daraufhin miteinander verglichen werden, für welches Kindesalter und für welchen Zeitraum die Aufenthaltskosten im Krankenhaus für eine Begleitperson übernommen werden.

    Für ausnahmslos jeden Auslandsreisenden ist das Tarifmerkmal "Rückführungskosten" von besonderer Bedeutung. Hier kommt es auf den Wortlaut an, ob die Rückführung medizinisch notwendig, angebracht oder beispielsweise angezeigt ist. Auch der Begriff "Rückführung" sollte zweifelsfrei geklärt sein und ebenso die Kostenübernahme für eine Begleitperson ohne jede Einschränkung.

    Je länger die Auslandsreise dauert und je aktiver sie gestaltet wird, umso größer sind die damit verbundenen gesundheitlichen Risiken. Der Wunsch nach einer notwendigen Anschlussbehandlung in der Heimat, direkt nach der Akutversorgung vor Ort, kann recht groß sein. Dann ist es beruhigend zu wissen, dass zu den gesundheitlichen nicht noch finanzielle Sorgen hinzukommen. 

    Mit jeder Krankheit im Ausland sind unvermeidbare Nebenkosten verbunden. Sie reichen von Fahrt- über Telefon- und andere Kommunikationskosten bis hin zum notwendigen Kauf von persönlichen Gegenständen. Bei einem Tarifvergleich sollten auch solche Kosten im Leistungsangebot enthalten sein. Umgekehrt müssen im Detail die Leistungsausschlüsse oder Leistungsreduzierungen der Anbieter miteinander abgeglichen werden. Die Tarife der Reisekrankenversicherung sind so aufgebaut, dass nur das gezahlt wird, was im Versicherungsvertrag enthalten ist. Die Auslandskrankenversicherung wird sowohl für Einzelreisende als auch für Familienangehörige angeboten, wenn sie in häuslicher Gemeinschaft leben und wohnen. 

    Möglich ist die Reisekrankenversicherung auf der Grundlage einer Einmal- und einer Jahresversicherung. Im Reiseland ist es immer hilfreich, den Versicherungsschein in der Landessprache mitzuführen, mindestens jedoch in Englisch.

    Und auch darauf sollte beim Tarifvergleich geachtet werden: Wenn das Auswärtige Amt für das betreffende Land eine Reisewarnung ausgesprochen hat, dann kann, abhängig vom Tarif, der Versicherungsschutz entfallen. Das muss unter allen Umständen vermieden werden, weil dann der beste Versicherungsvertrag nichts nützt.

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    • Quelle: red | Foto Liege: falco, Foto zwei Krankenwagen: 2dogspoopin0, beide pixabay, Lizenz CC0 PublicDomain
    • Erstellt am 04.06.2015 - 14:06Uhr | Zuletzt geändert am 04.06.2015 - 14:47Uhr
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