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Dresden | Chemnitz. Auch im Jahr 2007 wird das sächsische Finanzministerium wieder eine Steuerberaterprüfung durchführen.

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Hohe Hürden - Anträge auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung 2007

Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die Oberfinanzdirektion Chemnitz.

Der schriftliche Teil der Steuerberaterprüfung 2006 wird voraussichtlich vom 9. bis 11. Oktober 2007 stattfinden. Körperbehinderten Personen können auf Antrag ihrer Behinderung gemäße Erleichterungen für die Fertigung der Aufsichtsarbeiten gewährt werden. Entsprechende Anträge sollen zusammen mit dem Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung gestellt werden. Die mündlichen Prüfungen werden voraussichtlich von Februar bis April 2008 durchgeführt.

Interessenten, die Zweifel haben, ob sie einzelne der im Steuerberatungsgesetz bestimmten Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung erfüllen, können bei der Oberfinanzdirektion Chemnitz einen Antrag auf verbindliche Auskunft stellen.


Antragsformulare sowie ein Merkblatt über die Zulassung zur Prüfung:
Schriftlich oder telefonisch (Tel. 03 71 - 4 57-6431) bei der Oberfinanzdirektion Chemnitz angefordern
Download: http://www.smf.sachsen.de (> Steuerrecht > Steuerberatungsrecht > Hinweise zur Steuerberaterprüfung)


Anträge auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung 2007 im Freistaat Sachsen:
Termin: zum 31. März 2007 einreichen
Anschrift: Oberfinanzdirektion Chemnitz, Brückenstraße 10, 09111 Chemnitz

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  • Quelle: /SMF061208
  • Erstellt am 12.12.2006 - 00:11Uhr | Zuletzt geändert am 12.12.2006 - 00:11Uhr
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