Zum Buß- und Bettag

Sachsen. Nur in Sachsen haben die Bürger heute einen gesetzlichen Feiertag zur Verfügung, um zu büßen und zu beten. Alle anderen Bundesländer haben den Buß- und Bettag seit 1996 als gesetzlichen Feiertag abgeschafft, um damit die Pflegeversicherung ein Stück weit zu finanzieren.

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Was steckt dahinter?

Der Buß- und Bettag ist ein Feiertag der christlichen Protestanten - kein lauter, fröhlicher Tag, vielmehr ein Tag der Selbstbesinnung. Auch werden an diesem Tag gesellschaftliche Probleme in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit gestellt.

Der erste protestantische Buß- und Bettag fand unter dem Eindruck der Türkenkriege im Jahre 1532 statt. In den folgenden Jahrhunderten entwickelte sich der Buß- und Bettag zu einem regionalen Feiertag, der an unterschiedlichen Terminen begangen wurde.

Der im Jahr 1852 vorgeschlagene einheitliche Buß- und Bettag wurde erst 1934 von der Evangelischen Kirche in Deutschland aufgegriffen und eingeführt. 1939 hat Hitler hat den Feiertag auf einen Sonntag verlegt, damit die Volksgenosssen mehr Zeit zum Schaffen haben.

In der alten und in der wiedervereinigten Bundesrepublik war der Buß- und Bettag in den Jahren von 1981 bis 1995 gesetzlicher Feiertag, ehe er - zu Gunsten der Finanzierung der Pflegeversicherung - wieder mal abgeschafft wurde. Nur Sachsen hat sich dem entzogen und den gesetzlichen Feiertag beibehalten.

Auch die konfessionslosen Bürger nehmens dankend zu Kenntnis und freuen sich über einen arbeitsfreien Tag.

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  • Quelle: /TEB061122
  • Erstellt am 22.11.2006 - 10:29Uhr | Zuletzt geändert am 22.11.2006 - 10:46Uhr
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