Ehrenamtliche gesucht
Görlitz-Zgorzelec. Die Stadt Görlitz sucht auf diesem Wege engagierte lebenserfahrene Bürger/innen aus Görlitz, die in der Funktion als Friedensrichter/in oder Protokollführer/in des Friedensrichters außergerichtliche Schlichtungsverfahren durchführen. Dieses Ehrenamt können Einwohner übernehmen, die nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für dieses Amt geeignet sind, aber dennoch juristische Laien sein sollen, und die bei Beginn der Amtsperiode mindestens 30 und höchstens 70 Jahre alt sind, im Bezirk der Schiedsstelle wohnen, die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter haben und gegenüber Streitparteien vorurteilsfrei und sachlich auftreten. Auf die im § 4 des Sächsischen Schieds- und Gütestellengesetzes genannten Ausschlussgründe sowie auf die Befugnis, Auskunft und Einwilligung gem. § 4 Abs. 6 zu verlangen, wird von der Stadt ausdrücklich hinweisen.
Wichtiges Ehrenamt zur Vermeidung von Gerichtsprozessen
Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe des Friedensrichters/ der Friedensrichterin darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten der Streitparteien durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen sowie dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten - zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art - zu schlichten. Die Aufgabe des Protokollführers wird darin bestehen, für den Fall der Einigung der Parteien ein Protokoll über diesen Vergleich aufzunehmen.
Friedensrichter werden in vielfältigen Bereichen tätig, wie beispielsweise in Nachbarschaftsstreitigkeiten, Ärger mit dem Vermieter, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung, Hausfriedensbruch oder Beleidigung und Sachbeschädigung.
Stellen ehrenamtlich besetzen!
Die Stelle des Friedensrichters des Schiedsbezirkes 5 umfasst die Stadt- und Ortsteile Königshufen, Klingewalde, Historische Altstadt, Nikolaivorstadt, Ludwigsdorf und Ober-Neundorf.
Die Stelle des Protokollführers des Schiedsbezirkes 3 umfasst die Stadtteile Innenstadt und Südstadt.
Die Stelle des Protokollführers des Schiedsbezirkes 8 umfasst die Stadt- und Ortsteile Weinhübel, Rauschwalde, Biesnitz, Hagenwerder, Tauchritz, Schlauroth, Kunnerwitz, Klein Neundorf.
Der/die Friedensrichter/in sowie die Protokollführer/innen werden für fünf Jahre durch den Stadtrat gewählt. Im Anschluss daran bedarf die Wahl der Bestätigung durch den Vorstand des Amtsgerichts Görlitz.
Auskünfte einholen!
Nähere Auskünfte über das Amt des Friedensrichters und/oder des Protokollführers sowie die Voraussetzungen, welche für dieses Amt erfüllt sein müssen, erhalten interessierte Einwohner unter der Rufnummer 03581 - 67-1580, Frau Prasse. Für interessierte Bürger bietet die Stadtverwaltung zunächst einen unverbindlichen Besprechungstermin nach näherer Absprache an.
Bewerben!
Die Stadt Görlitz bittet interessierte Personen, sich für die Tätigkeit einer der genannten Stellen in den Schiedsstellen der Stadt Görlitz mit Angabe des gewünschten Bezirkes zu bewerben - schriftlich mit tabellarischem Lebenslauf bis zum 15. Februar 2011 an die Stadtverwaltung Görlitz, Justiziariat, PF 30 01 31, 02806 Görlitz.
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- Quelle: red
- Erstellt am 18.01.2011 - 12:31Uhr | Zuletzt geändert am 18.01.2011 - 12:39Uhr
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