Klinikum Görlitz: 7.141

Görlitz-Zgorzelec. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens zum Erhalt der Städtisches Klinikum gGmbH als gemeinnützige Einrichtung und in städtischer Hand, Jens Günther, Dr. Marcus Eif und Christina Lachmann, haben am 21. April 2010 347 Listen mit insgesamt 7.141 Görlitzer Unterschriften zuzüglich einer großen Anzahl weiterer Unterschriften von Einwohnern des Landkreises Görlitz und anderen Städten an den Görlitzer Oberbürgermeister Joachim Paulick übergeben. Gemäß Sächsischer Gemeindeordnung in Verbindung mit der Hauptsatzung der Stadt Görlitz müssen mindestens fünf vom Hundert der Bürger der Gemeinde sowie der in Görlitz Wahlberechtigten aus anderen Mitgliedsstaaten der EU das Bürgerbegehren unterzeichnet haben. Dieses Ziel haben die drei Ideengeber mit Unterstützung aus der Görlitzer Lokalpolitik sowie der Bürger- und Unternehmerschaft innerhalb von nur fünf Wochen erreicht. Dr. Marcus Eif dankte allen, die sich daran beteiligt haben: „Auch Teile des Stadtrates haben uns unterstützt. Das eindeutige Votum der Bürger ist ein klares Signal, dass der Bürgerentscheid gewollt ist.“

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Bürgerentscheid wird wahrscheinlich

„Die hohe Anteilnahme am lokalen Geschehen hat mich sehr beeindruckt. Es zeugt von großem Demokratieverständnis und liefert ein praktisches Beispiel dafür, dass die Görlitzer Bürger von ihrem Mitspracherecht auch regen Gebrauch machen. Das ist anerkennenswert“, kommentierte Oberbürgermeister Joachim Paulick die Aktion.

Stadtrat jetzt in der Pflicht

Die Stadtverwaltung wird nun für jede Person auf den Unterschriftenlisten die Wahlberechtigung bzw. den Bürgerstatus prüfen, jede Angabe muss exakt einer Person zugeordnet werden können. Danach wird der Oberbürgermeister das Bürgerbegehren dem Stadtrat zur Entscheidung über dessen Zulässigkeit vorlegen. Dabei beschließt der Stadtrat darüber, ob die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Wenn dies der Fall ist, muss er die Zulässigkeit feststellen. Insofern handelt es sich um eine gebundene Entscheidung, denn die Zulässigkeit darf nicht aus politischen oder Gründen der Zweckmäßigkeit verneint werden.

Entscheidung noch im Mai

Spätestens in der Stadtratssitzung am 27. Mai 2010 wird sich der Stadtrat damit befassen und gegebenenfalls den Bürgerentscheid einleiten.

Kommentare Lesermeinungen (1)
Lesermeinungen geben nicht unbedingt die Auffassung der Redaktion, sondern die persönliche Auffassung der Verfasser wieder. Die Redaktion behält sich das Recht zu sinnwahrender Kürzung vor.

Das ist Demokratie

Von Hermann Schwiebert am 22.04.2010 - 23:08Uhr
Ja, so sind die Spielregeln.

Wenn der Bürgerentscheid festgestellt wird, kann ich nur hoffen, dass die Politiker Volkes Stimme auch nach Ablauf von drei Jahren ernst nehmen.

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  • Quelle: red | Fotos: Stadtverwaltung Görlitz
  • Erstellt am 21.04.2010 - 22:19Uhr | Zuletzt geändert am 21.04.2010 - 22:31Uhr
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