Anlieger in der Pflicht
Görlitz-Zgorzelec. Derzeit häufen sich Beschwerden über den Schmutz und Unrat im Stadtgebiet. Die Stadtverwaltung hebt aus diesem Grund den Zeigefinger und erinnert die Anlieger an ihre Pflicht zur Reinigung der Gehwege.
Besonders ärgerlich und häufig sind Verunreinigungen durch Hundekot. Der Führer eines Hundes hat auf öffentlichen Flächen oder auf fremden Grundstücken die Hinterlassenschaften seines Vierbeiners unverzüglich zu beseitigen. Dazu sind in ausreichender Zahl geeignete Hilfsmittel, wie beispielsweise Plastiktüten, mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Der beseitigte Hundekot kann in den öffentlichen Mülleimern an Straßen und Wegen oder in der Restmülltonne entsorgt werden.
Nicht beseitigter Hundekot ist genauso wie andere Verunreinigungen, insbesondere die mit derScheeschmelze hervortretenden Silvesterreste und die Reste des Streuguts, durch die Eigentümer der betroffenen angrenzenden Grundstücke zu entfernen.
Die Stadt bittet alle Hauseigentümer und Verwalter, diesen Hinweisen schnellstmöglich nachzukommen und durch eine gründliche Gehwegreinigung ihren Teil zu einer sauberen sowie bürger- und touristenfreundlichen Stadt beizutragen.



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- Quelle: /red
- Erstellt am 04.02.2009 - 01:03Uhr | Zuletzt geändert am 04.02.2009 - 01:25Uhr
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