Kasse machen – das Finanzamt ruft!

Dresden, 26. Mai 2006. Die Einkommensteuererklärung für das vorangegangene Jahr ist in der Regel bis zum 31. Mai beim zuständigen Finanzamt abzugeben. Daran hat Sachsens Finanzminister Metz erinnert.

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Erstmals rein elektronische Abgabe möglich - Vorteile

Die Steuererklärung kann vollelektronisch über "ElsterOnline" abgegeben werden. In diesem Jahr ist das erstmalig auch völlig papierlos möglich. Das Verfahren wird vom Finanzministerium als höchst sicher eingeschätzt und erleichtert den Finanzämtern die Arbeit. Wer seine Steuererklärung elektronisch abgibt, so das sächsische Finanzministerium, hat deshalb gute Chancen, seinen Steuerbescheid schneller zu erhalten als beim herkömmlichen Verfahren.

Seit Jahresbeginn können alle Bürger mit Hilfe des "ElsterOnline"-Portals (http://www.elsteronline.de) die Steuererklärung 2005 an ihr Finanzamt schicken.
Der früher im Elster-Verfahren notwendige parallele Versand eines handschriftlich unterzeichneten Ausdrucks der Steuererklärung ist in diesem Fall nicht mehr nötig. Möglich wird dies durch die so genannte elektronische Unterschrift oder auch eSignatur. Das ist ein elektronisches Zertifikat, das die Unterschrift auf Papier ersetzt und die eindeutige Authentifizierung sichert.

Wenig Papier:

Lediglich gesetzlich vorgeschriebene Belege, wie z.B. Spendenquittungen, Bilanzen oder Kapitalertragsteuerbescheinigungen, müssen weiterhin in Papierform an das Finanzamt geschickt werden. Allerdings sind alle anderen Belege solange aufzubewahren, bis der Steuerbescheid Bestandskraft hat, da das Finanzamt im Einzelfall eine Vorlage von Belegen anfordern kann.

Für Unternehmer:

Unternehmer können direkt über das Portal ElsterOnline Umsatzsteuervoranmeldungen, Anträge auf Dauerfristverlängerung und Lohnsteueranmeldungen sowie in Kürze Lohnsteuerbescheinigungen online eingeben. Ein zusätzliches Steuererklärungsprogramm ist hierfür nicht mehr erforderlich.

Nötige Software:

Zur Abgabe von Einkommensteuererklärungen, Gewerbesteuererklärungen und Umsatzsteuererklärungen benötigen Steuerbürger parallel noch ein Steuererklärungsprogramm, das diesen Dienst unterstützt. Die Steuerverwaltung stellt hierzu für den Großteil aller Steuerbürger und Unternehmer das kostenlose Programm "ElsterFormular 2005/2006" zur Verfügung. "ElsterFormular 2005/2006" ist in der neuen Version für das Veranlagungsjahr 2005 im Internet unter http://www.elster.de verfügbar. Das Programm ist ferner in begrenzter Zahl kostenlos auf CD-ROM in allen sächsischen Finanzämtern sowie beim Sächsischen Staatsministerium der Finanzen erhältlich.

Kostenlose Broschüren:

Allgemeine Informationen rund um die Einkommensteuererklärung bieten außerdem die Steuertipps des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen. Die drei Broschüren "Kinder im Steuerrecht", "Rund um die Einkommensteuererklärung" sowie "Sonderausgaben und Außergewöhnliche Belastungen" können kostenlos bezogen werden bei:
Zentraler Broschürenversand der Sächsischen Staatsregierung
Hammerweg 30
01127 Dresden
Tel. 0351/2103671 oder 2103672
eMail: publikationen@sachsen.de

Die Broschüren sind - ökologisch und kostensparend - auch im Internet unter der Adresse http://www.smf.sachsen.de > Steuern > Downloads zu finden.

Tipp!
Ganz abgesehen von der Steuererklärung empfiehlt es sich für viele, sich etwas genauer mit dem Thema Geld und Finanzen zu beschäftigen, denn Entscheidungen in diesem Bereich wirken – abgesehen von den steuerlichen Aspekten – oft über Jahrzehnte.

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  • Quelle: red
  • Erstellt am 26.05.2006 - 10:50Uhr | Zuletzt geändert am 08.03.2021 - 09:05Uhr
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