Mord in Görlitz?
Görlitz-Zgorzelec. Die Staatsanwaltschaft Görlitz und die Polizeidirektion Oberlausitz-Niederschlesien ermitteln wegen eines Tötungsverbrechens, welches sich 27. März 2008, gegen 4.00 Uhr, auf der Carl-von-Ossietzky-Straße in Görlitz ereignet hat.
Das 51-Jahre alte weibliche Opfer hatte über Notruf selbst mitgeteilt, dass sie mit Benzin übergossen und angezündet werde. Trotz sofort eingeleiteter polizeilicher Maßnahmen konnte sie nur noch tot aufgefunden werden. Das Motiv für die Tat dürfte im familiären Umfeld der Getöteten liegen. Ein Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit wird derzeit ausgeschlossen.
Haftbefehl gegen Sohn des Opfers
Nachdem der Sohn des Opfers vorläufig festgenommen worden war, hat die Staatsanwaltschaft Görlitz nach der Konsultation von medizinischem Fachpersonal gegen den 25-jährigen Beschuldigten Haftbefehl beantragt. Dem Tatverdächtigen werden Mord an seiner Mutter und besonders schwere Brandstiftung zur Last gelegt. Der Haftbefehl wurde durch den Ermittlungsrichter am Amtsgericht Görlitz erlassen. Ein Motiv für die Tat ist bisher nicht erkennbar.
Der Beschuldigte hat sich nur zum äußeren Tatgeschehen geäußert. Danach habe er in der Küche der von ihm und seiner Mutter gemeinsam bewohnten Wohnung Benzin ausgegossen und angezündet. Aussagen zu den Beweggründen seines Handelns machte er bislang aber nicht. Zum Tatgeschehen wurde alledings bekannt, dass es nach dem Entzünden des Benzins zu einer Verpuffung des entstandenen Benzin- Luftgemisches kam. Dadurch wurde u.a. im Treppenaufgang des Mietshauses ein Fenster zerstört. Durch den Knall war ein Hausbewohner auf das Ereignis aufmerksam geworden. Als er zudem Brandgeruch feststellte, begab er sich zur Tatwohnung und rief Hilfe herbei.
Die Polizei geht davon aus, dass die Tat nicht spontan begangen wurde: Auf dem Balkon der Tatwohnung fand sich ein Kanister mit einem Rest Benzin. Zudem wurde in der Geldbörse des Beschuldigten ein Kaufbeleg für Benzin und Kanister festgestellt. Danach wurde der Einkauf bereits am 25. Februar 2008 an einer Görlitzer Tankstelle getätigt, was eine Planung nahe legt.
Die Obduktion des Opfers ergab als Todesursache eine Kohlenmonoxidvergiftung durch Einatmen der Verbrennungsgase.
Der Beschuldigte ist nach eigenen Angaben seit mehr als einem Jahr arbeitslos, nachdem er zuvor ein Jura-Studium abbrach. Nach Studienende kehrte er von Augsburg nach Görlitz zurück.
Zur Klärung der Frage der Schuldfähigkeit wird die Staatsanwaltschaft ein forensisch- psychiatrisches Gutachten in Auftrag geben. Die weiteren Ermittlungen, auch zum Motiv der Tat, werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Wegen der grausamer Tatbegehung unter Nutzung gemeingefährlicher Mittel wird das Verfahren wegen Mordes geführt. Mord ist mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht. Für besonders schwere Brandstiftung beträgt die Mindest-Freiheitsstrafe 5 Jahre.



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- Quelle: /red
- Erstellt am 02.03.2008 - 20:00Uhr | Zuletzt geändert am 02.03.2008 - 20:00Uhr
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