Dann eben Schöffe
Görlitz-Zgorzelec. In diesem Jahr finden bundesweit die Wahlen zum Schöffenamt statt. In das Verfahren zur Berufung der Schöffen sind die Kommunen eingebunden. Sie sind zuständig für die Aufstellung der Vorschlagslisten durch die Gemeindevertretungen. Wer kann als Schöffe tätig werden? Voraussetzung für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist, dass die Personen bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr vollendet haben sollen und zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste in der Stadt Görlitz wohnen sollen. Auch sollen die Personen das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder es bis zum Ende der Amtszeit vollenden. Das Ehrenamt kann nur von Bürgern der Bundesrepublik Deutschland versehen werden. Weitere Ausschlussgründe für das Schöffenamt sind in der Gemeinsamen Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl und Berufung der Schöffen (Schöffen- und Jugendschöffen VwV) vom 27. Dezember 1999, die geändert wird durch die Zweite Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Schöffen und Jugendschöffen VwV, genannt. Dazu liegt für jede interessierte Person ein Merkblatt in der Verwaltung bereit. Am Schöffenamt interessierte Bürgerinnen und Bürger können von Parteien, Vereinigungen, Gruppierungen und Einzelpersonen vorgeschlagen werden, sie können sich aber auch selbst für das Amt des Schöffen bewerben. Zu beachten ist, dass das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und, wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes, körperliche Eignung erfordern.
Stadtrat muss zustimmen
Die Stadtverwaltung Görlitz bittet alle Bürgerinnen und Bürger, die als Schöffe wirksam werden möchten, sich telefonisch, schriftlich oder persönlich bei der Stadtverwaltung Görlitz zu melden:
Entweder im Hauptverwaltungsamt, SG Wahlen und Statistik, Apothekergasse 2, Telefon 03581 - 67-1513, oder bei den Bürgerinformationen im Rathaus und in der Jägerkaserne. Die Postanschrift ist Stadtverwaltung Görlitz, Hauptverwaltungsamt, SG Wahlen und Statistik, Postfach 30 01 31, 02806 Görlitz.
Alle für ein Schöffenamt eingehenden Bewerbungen und Vorschläge werden dem Stadtrat vorgelegt. Für die Aufnahme von Personen in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Stadtrates, mindestens jedoch der Hälfte, erforderlich. Unmittelbar nach Aufstellung der Vorschlagsliste ist diese eine Woche lang zu jedermanns Einsicht aufzulegen. Beginn und Ende der Auflegungsfrist werden vorher öffentlich bekanntgegeben. Einem unabhängigen Wahlausschuss obliegt die Entscheidung über Einsprüche gegen die Vorschlagsliste sowie die Wahl der Schöffen.
Die Amtsdauer der gewählten Schöffen beträgt fünf Jahre. Sie beginnt am 1. Januar 2009 und endet am 31. Dezember 2013.
Die Volkshochschule in Görlitz, Langenstraße 23, bietet für Interessenten zwei Informationsveranstaltungen mit dem Thema „Schöffe werden ist nicht schwer“ an: Am 3. März 2008 von 17.30 bis 19.00 Uhr und am 16. April 2008 von 17.30 bis 19.00 Uhr. Interessenten werden um Anmeldung gebeten. Weitere Informationen können unter www.vhs.goerlitz.de nachgelesen oder unter der Telefonnummer 03581 - 42 09 80 erfragt werden.



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- Quelle: /red
- Erstellt am 26.02.2008 - 00:58Uhr | Zuletzt geändert am 26.02.2008 - 09:49Uhr
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