Chancengleichheit für alle: Fördermöglichkeiten im Bereich Barriereabbau
Görlitz, 5. Oktober 2023. Das Investitionsprogramm "Barrierefreies Bauen – Lieblingsplätze für alle" bietet auch im kommenden Jahr, genauer gesagt für das Förderjahr 2024, die Möglichkeit, bestehende Barrieren im Landkreis Görlitz abzubauen. Diese Fördermittel, die aus dem Freistaat Sachsen stammen, sind ein wichtiger Schritt zur Schaffung von barrierefreien Zugängen und Einrichtungen im öffentlichen Raum.
Barrierefreiheit: Kleine Schritte, große Veränderungen
Foto: Andrzej Rembowski auf Pixabay
Fördermittel für den Abbau von Barrieren
Unter dem Motto "Lieblingsplätze für alle" können Anträge auf Fördermittel bis zum 3. November 2023 im Amt für Infrastruktur und Mobilität SG Förderung des Landkreises Görlitz eingereicht werden. Diese Fördermittel sind speziell für die Beseitigung von Barrieren in bestehenden, öffentlich zugänglichen Gebäuden und Einrichtungen vorgesehen. Dazu gehören der Kultur-, Freizeit-, Bildungs-, Gesundheits- und Gastronomiebereich. Aber auch ambulante Arztpraxen und Zahnarztpraxen können von dieser Unterstützung profitieren. Die Förderung von kommunalen Gebäuden, öffentlicher Infrastruktur oder öffentlicher Aufgabenträger ist zwar grundsätzlich ausgeschlossen, aber es gibt Ausnahmen. Diese werden gemacht, wenn es sich um ein freiwilliges öffentliches Angebot handelt, wie beispielsweise Bibliotheken, Sportstätten des Freizeit- und Breitensports, Freibäder, Museen, Seniorenbegegnungsstätten und Jugend- und Freizeittreffs handelt.
Förderung bis zu 100 Prozent der Kosten
Die Förderung erstreckt sich auf Maßnahmen, deren zuwendungsfähige Ausgaben 25.000 Euro nicht überschreiten, also auf kleine Investitionen. Dabei kann die Förderung bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben zur barrierefreien Gestaltung betragen. Dies kann beispielsweise den Bau einer Rampe, die Einrichtung einer barrierefreien Sanitäranlage oder die Verlegung einer induktiven Höranlage umfassen. Wichtig ist, dass die geplanten Vorhaben bis zum 31. Dezember 2024 realisiert und abgeschlossen sein müssen.
Frühzeitige Planung und Genehmigungen
Aufgrund des zeitlichen Rahmens ist es entscheidend, dass bei der Antragstellung bereits alle notwendigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen, wie Baugenehmigungen und denkmalschutzrechtliche Genehmigungen, vorliegen. Dies gewährleistet einen reibungslosen Ablauf der Maßnahmen.
Planungsgrundlagen zum Barrierefreien Bauen
Die Umsetzung eines Vorhabens erfordert die Einhaltung der Planungsgrundlagen zum Barrierefreien Bauen. Diese sind in den Normen DIN 18040-1 und DIN 18040-3 festgelegt und legen die technischen Voraussetzungen für öffentlich zugängliche Gebäude und Freianlagen fest. Bei Fragen zur Umsetzung dieser Normen steht Elvira Mirle, die Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen, unter der E-Mail-Adresse elvira.mirle@kreis-gr.de gerne zur Verfügung.
Ein Programm für die Teilhabe
Das Investitionsprogramm "Lieblingsplätze für alle" wird aus Fördermitteln des Freistaates Sachsen umgesetzt und ist Teil der Richtlinie Teilhabe vom 13. Dezember 2022 des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Es trägt dazu bei, dass Menschen mit unterschiedlichen Bedürfnissen gleichberechtigt am öffentlichen Leben teilnehmen können.
Weitere Informationen und Antragsunterlagen
Für weitere Auskünfte und Informationen steht das Amt für Infrastruktur und Mobilität SG Förderung des Landkreises Görlitz telefonisch unter 03581 663-3337 oder per E-Mail an lieblingsplaetze@kreis-gr.de gerne zur Verfügung. Weitere Details und Antragsunterlagen finden Sie unter lieblingsplätze.landkreis.gr.
Mit dem Programm "Barrierefreies Bauen – Lieblingsplätze für alle" wird ein wichtiger Schritt in Richtung einer inklusiven Gesellschaft gemacht, in der niemand aufgrund von Barrieren ausgeschlossen wird. Die Fördermittel bieten eine wertvolle Gelegenheit, Görlitz für alle Bürgerinnen und Bürger noch zugänglicher zu gestalten.



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- Quelle: red / Landratsamt Görlitz
- Erstellt am 25.09.2023 - 10:22Uhr | Zuletzt geändert am 05.10.2023 - 08:32Uhr
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