Soziale Gerechtigkeit oder Gleichmacherei?
Görlitz, 2. August 2022. Von Thomas Beier. Angesichts aktuell rasant steigender Lebenshaltungskosten – ein Ende ist nicht abzusehen – ist der Ruf nach einem Ausgleich für jene zu hören, die am Ende ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit angekommen sind. Grundsätzlich ist das richtig: Niemand soll auf der Straße landen oder unter unwürdigen Umständen leben müssen.
Wie erst das Leistungsprinzip für Wohlstand für alle sorgt
Hinschauen allerdings muss man genauer: Manch einer kommt am Ende dessen an, was er – wohlgemerkt oder sie – bezahlen kann, ohne die persönliche Leistungsfähigkeit auch nur ansatzweise ausgereizt zu haben. So mancher und manche hängen lieber irgendwelchen Träumen von Selbstverwirklichung oder Künstlerdasein nach, als sich tagein-tagaus den Qualen der Arbeit, wie Karl Marx das nannte, hinzugeben. Bitte nicht falsch verstehen: Nichts gegen Selbstverwirklichung und Künstler, man muss die Sache eben nur so angehen, dass man sich das leisten kann.
Wenn aber nun jene, die Tag für Tag – ob nun aus Freude daran oder unter Schmerzen – Leistung erbringen, oft bis an ihre Leistungsgrenze heran, nun jene alimentieren sollen, die sich das lieber ersparen, obgleich sie doch eigentlich könnten – kann das richtig sein, ist das gerecht? Wäre nicht Gleichbehandlung besser als Gleichmacherei? Wer vom Sozialstaat und vom “Wohlstand für alle” spricht, vergisst gern die Voraussetzung dafür: Leistung zu erbringen, ob nun in einem Arbeitsverhältnis oder als Unternehmer. Erst das schafft die Voraussetzungen dafür, jenen zu helfen, die der Hilfe tatsächlich bedürfen. Außerdem ist Wohlstand eine Anerkennung von Leistung – wird er Wohlstand umverteilt, sinkt die Motivation für Leistung, was zu Lasten aller geht.
Bemühen statt Leistung
Aber stattdessen kreist vor allem das linke Gedankengut darum, sich den Wohlstand dort zu holen, wo er – jedenfalls aus mehr oder weniger offen neiderfülltem Blickwinkel heraus – gegeben scheint. Typische Überlegungen in diesem Zusammenhang sind die “Reichensteuer” und die “Zwei-Klassen-Gesellschaft” in der medizinischen Versorgung.Dass die Geldquellen für Vater Staat momentan reichlich sprudeln, bleibt dabei außer acht: Lohnsteigerungen sorgen – wenn der höhere Lohn nicht dafür sorgt, dass der Job wegrationalisiert wird – für mehr Lohnsteuereinnahmen und entlasten die Sozialkassen, steigende Preise lassen die Umsatzsteuereinnahmen mitwachsen. Das dürfte genügend Geld abwerfen, um statt gießkannenartig verteilter Wohltaten an wirkungsvollen Punkten anzusetzen.
Stattdessen dürfen mangelnde Effektivität und Effizienz an vielen Stellen konstatiert werden, etwa beim erlahmten Ausbau der erneuerbaren Energien oder einer Arbeitsmarktpolitik, die Langzeitarbeitslose noch immer lieber in flachen, aber teuren "Maßnahmen" parkt, als wirklich zu fördern und zu fordern. Dem Fachkräftemangel könnte man zudem ein Stück weit begegnen, wenn nicht immer wieder neue Strukturen geschaffen würden, die sich großenteils gegenseitig beschäftigen und in denen jene abtauchen, die sich auf das Anzapfen von Fördertöpfen und auf Pseudoleistungen spezialisiert haben.
Zum Beispiel die Krankenversicherung
Bei der Betrachtung von Wohlstand bleibt gern außer Betracht, welche Mühen "Besserverdienende" unter Umständen auf sich genommen haben und nehmen, Zum linken Feindbild passt dann auch die Krankenversicherung in einer privaten Kasse. Dabei bleibt regelmäßig die Tatsache außen vor, dass privat Krankenversicherte die gesetzlich Versicherten sogar finanziell entlasten. Wie das?Das private Krankenversicherungssystem trägt sich selbst, ohne Zuschüsse. Anders das gesetzliche, das aus Steuermitteln – Steuern, die auch Privatversicherte zahlen – gepampert wird. Hinzu kommt: In privaten Krankenversicherungssystem werden medizinische Dienstleister fair bezahlt, während im gesetzlichen System über den Punktwert die Bezahlung pro Leistungseinheit sinkt, je mehr Leistung erbracht wird. Eine Angleichung des privaten an das gesetzliche System wäre fatal: Ein Memorandum "Einheitliche Vergütung im dualen Krankenversicherungssystem?" kommt auf Seite 14 zu dem Schluss, dass "... eine einheitliche Gebührenordnung für die Versicherten bzw. für die Patienten mehr Nach- als Vorteile mit sich bringt."
Es geht nicht um Einnahmen, sondern um Effizienz
Tatsache ist: Manche Investitionen in Medizintechnik, die auch gesetzlich Versicherten zugute kommen, werden erst durch die Einnahmen aus dem privaten System möglich. Wenn also ein einheitliches Krankenversicherungssystem eingeführt werden soll, dann kann das nicht nach den Regeln des gesetzlichen Systems erfolgen, weil dann die EInnahmen aus dem privaten Sektor wegfallen würden.Wenn eine Ungerechtigkeit besteht, dann jene, das privat Versicherte oft deutlich geringere Beiträge zahlen als gesetzlich Versicherte und dennoch meist mehr und bessere Leistungen erhalten. Würde das private System in das gesetzliche eingegliedert, würden zwar die Einnahmen im gesetzlichen Sektor steigen, doch der Effizienzvorteil samst der Vorteile für Patienten und Gesundheitsdienstleister wäre dahin, wie nicht zuletzt das Fiasko des vereinheitlichten Krankenversicherungssystems in den Niederlanden zeigt.
Sonderfall Beamtenversicherung
Ausgerechnet Vater Staat selbst zwingt seine treuesten Diener – die Beamtenschaft – in gewisser Weise dazu, sich privat krankenzuversichern. Zwar können sich Beamte durchaus in einer der gesetzlichen Ersatzkassen krankenversichern, doch dann müssen sie auch die Arbeitgeberanteile, die sonst der Arbeitgeber trägt, selbst zahlen – und das tut weh. Nur vier Bundesländer bieten eine pauschale Beihilfe für die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. Wechselt ein Beamter jedoch in eine private Krankenversicherung, so übernehmen das Bundesland beziehungsweise der Bund mindestens die Hälfte der Krankheitskosten, Folge: Nur die Restkosten brauchen durch ein private Krankenversicherung für Beamte abgesichert zu werden.Unterm Strich
Wer die Möglichkeit hat, in eine private Krankenversicherung zu wechseln, sollte diesen Schritt ernsthaft prüfen. Kriterien sind unter anderem das Leistungsspektrum, mögliche Beitragsrückerstattungen und Eigenbeteiligungen. Eine Rolle spielen auch die steigenden Gesundheitskosten im Alter, die sich in den Beiträgen der privaten Krankenversicherung widerspiegeln. Zwar nehmen die Privatversicherer Beitragsrückstellungen zwecks Entlastung im Alter vor, allerdings sollte der Versicherte zusätzlich selbst vorsorgen, um höhere Beiträge im Alter stemmen zu können – anders gesagt: Wer günstige Beiträge in der privaten Krankenversicherung genießt, sollte einen Teil seiner Einsparungen ansparen.Neben Beamten ist die private Krankenversicherung etwa auch für Einzelunternehmer nicht nur aus Kostengründen attraktiv, sondern weil sie von der Bürokratie der einkommensabhängigen Beitragsberechnung entlastet. Ansätze für die große Triebkraft, nämlich mehr Wettbewerb im System der Krankenversicherungen – schon allein unter den gesetzlichen – gibt es viele und diskutiert werden sie schon seit langem. Aber rund 90 Prozent gesetzlich Versicherte sind halt auch Wählerpotential: Da die wirtschaftlich gesunde private Krankenversicherung zum Buhmann zu machen, das liegt natürlich nahe.
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- Quelle: Thomas Beier | Bildquelle: geralt / Gerd Altmann, Pixabay License
- Erstellt am 02.08.2022 - 11:55Uhr | Zuletzt geändert am 02.08.2022 - 13:27Uhr
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