Vom Denunzianten zum Hinweisgeber
Görlitz, 5. Juli 2022. Von Thomas Beier. Läuft in einem Staat etwas schief, wird hinterher gern eine Gruppe identifiziert, die es verbockt haben soll, während sich die anderen in Unschuld baden. Das war nach dem Untergang der nationalsozialistischen Herrschaft in Deutschland so und nach dem der international-sozialistischen Diktatur wieder.
"Der größte Lump im Land", das waren viele
Für die "DDR" sind vor allem die Angehörigen des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) zum Sinnbild des Bösen geworden, wobei den quasi ehrenamtlichen, den Informellen Mitarbeitern (IM) besondere Verachtung zuteil wird. In ihren Spitzelberichten tun sich immer wieder die Abgründe des menschlichen Wesens auf: Es wird denunziert um des Denunzierens willen, mit Eifer, Hass und Häme. Nicht ohne Grund kursierte der Spruch "Das größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant!", der vermutlich bereits in den 1880er Jahren aufgekommen war.
Oft genug wurde von den IM das Vertrauen ihrer Opfer missbraucht. Die für den Sozialismus typischen kleinbürgerlichen Einstellungen führten dazu, dass alles von der Norm Abweichende vor allem in Kunst und Kultur unter Generalverdacht gestellt wurde. Wenn schließlich die "DDR"-Staatsmacht aktiv wurde, dann waren oft angebliche "Hinweise aus der Bevölkerung" die Grundlage – eine nicht überprüfbare Allzweck-Begründung, der allerdings oft genug tatsächlich Denunziationen zugrunde lagen.
Allerdings waren die Informellen Mitarbeiter der Stasi nicht die einzigen Denunzianten in der "DDR". Auch Vorgesetzte verfassten Einschätzungen zu Mitarbeitern und berichteten über Auffälligkeiten. Viele spielten notgedrungen mit und versuchten, den Informationsgehalt gering und harmlos zu halten, viele andere jedoch versuchten, ihre Position durch Denunziationen zu stärken oder unliebsame zeitgenossen zu belasten. Wie breite Teile der "DDR"-Bevölkerung mehr oder weniger eifrig mitspitzelten, darüber berichtete der Spiegel.
Denunziation
Wenn sich Begriffe in der Umgangssprache verbreiten, wird ihre eigentliche Bedeutung gern verwässert. So kommt Denunziation vom lateinischen denuntiare, zu deutsch: anzeigen. Nun ist zweifelsohne nicht jede Anzeige eine Denunziation.Eine Denunziation ist nach meiner Auffassung durch bestimmte Kriterien gekennzeichnet:
- Es gibt einen niederen Beweggrund. Das kann ein persönlicher Vorteil sein oder Hass auf den Denunzierten, ebenso Schadenfreude oder einfach nur Wichtigmacherei. Auch der Glaube, eine vorgegebene oder sich selbst auferlegte Pflicht erfüllen zu müssen, kann solch ein Grund sein.
- Denunziert wird auch mit Hilfe erfundener oder ausgeschmückter Tatsachen.
- Eine Denunziation kann anonym oder offen gegenüber einer bestimmten Stelle erfolgen, wobei jedoch der Name des Denunzianten gewöhnlich geheimgehalten wird.
- Heute wird Denunziation meist gleichgesetzt mit Verrat an eine übergeordnete Macht, wie es etwa für Diktaturen typisch ist. Die Denunziation richtet sich hier gegen Andersdenkende oder jene, die sich nicht an die Regeln der Diktatur halten.
Im Nazireich war das beispielsweise das Hören von Feindsendern und besonders im ersten Jahrzehnt der "DDR" der Empfang von West-Rundfunkprogrammen – allerdings unterschieden sich die Konsequenzen: Auf das Hören von Feindsendern konnte die Todesstrafe stehen, während die "DDR" den Konsum von Westmedien auf unterschiedliche Weise zu unterdrücken versuchte und etwa FDJ-Aktivisten – die Freie Deutsche Jugend war die sozialistische Einheits-Jugendorganisation – losschickte, um "Westantennen" von den Dächern zu reißen.
Nicht zu verwechseln mit der Denunziation ist die Diffamierung, das Verbreiten von für eine Person, eine Gruppe oder eine Institution nachteiligen falschen Informationen. Von der Stasi wurde die Diffamierung gern eingesetzt, um Personen zu isolieren oder nach politisch motivierten Verhaftungen im Umfeld den Eindruck zu erwecken, der Haftgrund sei ein anderer oder da sei "schon was dran", die Verhaftung also nicht zu Unrecht erfolgt.
Hinweis geben
Nicht jede Anzeige ist eine Denunziation. Ein eindeutiger Fall sind etwa Misshandlungen in der Nachbarschaft, bei denen schon die moralische Pflicht besteht, dagegen vorzugehen und Polizei oder Jugendamt einzuschalten.Allerdings neigen bestimmte Strukturen dazu, Rechtsverstöße zu vertuschen. denkt man etwa an die Vergehen an Kindern in der Katholischen Kirche, so spielt das "es kann nicht sein, was nicht sein darf" sicherlich eine Rolle oder in uniformierten Gruppen der Korpsgeist. In Unternehmen können sich "Üblichkeiten" einschleichen, bei denen Rechtsverstöße – beispielsweise bei der Auftragsvergabe – toleriert werden oder gegen die Corporate Governance – die Grundsätze der guten Unternehmensführung – verstoßen wird.
In diesem Umfeld scheuen sich Beschäftige und Betroffene jedoch oftmals davor, eine Anzeige zu erstatten, den Vorgesetzten oder den Betriebs- beziehungsweise Personalrat zu informieren. Dafür gibt es eine Reihe von Gründen: Wer garantiert, dass nicht auch der Ansprechpartner in die Verstöße involviert ist? Steht man als Nestbeschmutzer da, wird die eigene Karriere gefährdet? Merke: Rechtskonformes und anständiges Verhalten ist nicht automatisch wohlgelitten.
EU-Whistleblower-Richtlinie
Hier greift die EU-Whistleblower-Richtlinie (2019/1937): Auf ihrer Grundlage müssen seit dem 17. Dezember 2021 Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts, die 50 oder mehr Beschäftigte haben, ein Hinweisgebersystem einführen.Das bedeutet, dass jedem Beschäftigten eine Möglichkeit zugänglich sein muss, über die Hinweise zu Regelverstößen gegeben werden können, ohne persönliche Nachteile befürchten zu müssen. Praktisch muss im Dialog mit dem Hinweisgeber auf dessen Wunsch hin seine Anonymität strikt gewahrt werden. Binnen einer Woche muss der Hinweisgeber über den Eingang seines Hinweises benachrichtigt werden.
Es liegt auf der Hand, dass sich die Anforderungen an ein Hinweisgebersystem im Grunde nur mit einer Software realisieren lassen. Leistungsfähige Pakete integrieren dabei etwa das Fall- und Fristenmanagement, die Aufgabenverteilung, die Revisionssicherheit, die Verschlüsselung und überhaupt die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung.
Tipp:
In ihrem Buch "Judasfrauen. Zehn Fallgeschichten weiblicher Denunziation im Dritten Reich" schildert Helga Schubert, unter welchen Umständen Frauen in der Nazizeit andere ans Messer lieferten. Erschienen bei Luchterhand, Frankfurt a.M. 1990; dtv 3. Auflage 2021, ISBN: 978-3-423-14821-4.
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- Quelle: Thomas Beier | Foto: Clard / Szilárd Szabó, Pixabay License (Bild bearbeitet)
- Erstellt am 05.07.2022 - 11:04Uhr | Zuletzt geändert am 05.07.2022 - 12:07Uhr
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