Fahren verboten!

Görlitz-Zgorzelec. Schon seit fast 80 Jahren darf der Hausberg der Görlitzer - die Landskrone - nicht befahren werden. Das Ordnungsrecht und der Naturschutz sprechen dagegen. Dennoch sind immer öfter Kraftfahrzeuge anzutreffen, die am Fuße des Berges aufgestellten Verkehrszeichen werden einfach ignoriert. Auch wenn es sich bei der Auffahrt um eine befestigte Straße handelt, die zudem den Namen „Fahrstraße“ trägt, ist das Befahren des Naturschutzgebietes nur mit Genehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde zulässig. Darauf weist die Untere Naturschutzbehörde aus gegebenem Anlass noch einmal ausdrücklich hin.

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Im Naturschutzgebiet Landeskrone gilt Fahrverbot

Vor einer Fahrt auf die Landeskrone muss bei der Unteren Naturschutzbehörde Görlitz ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung gestellt werden. Die zuständige Amtsstube befindet sich in der Hugo-Keller-Str. 14 im Zimmer 107. Übrigens: Zwischen der Endhaltestelle der Straßenbahn-Linie 2 (gegenüber dem ehemaligen Restaurant Burghof) und dem Berggipfel verkehrt regelmäßig eine kleine Gummibahn - preiswert und freundlich. Da macht die Fahrt gleich doppelt Spaß!

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  • Quelle: /red
  • Erstellt am 16.10.2007 - 20:55Uhr | Zuletzt geändert am 16.10.2007 - 21:26Uhr
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