Was die Alten noch wussten

Was die Alten noch wusstenGörlitz, 16. Februar 2022. Das moderne Leben führt immer wieder zu tiefgreifenden Umbrüchen in der Gesellschaft, übrigens zu allen Zeiten, nicht erst in den letzten Jahrzehnten. In abgelegenen Regionen sind insbesondere Familienstrukturen betroffen und es wird schwierig, Wissen und Traditionen weiterzugeben. Manchmal fällt das sogar den Jüngeren auf und sie beginnen, Fragen zu stellen.

Unabhängig und selbstbestimmt geht die junge Generation ihr Leben an, doch oft genug kommt irgendwann die Frage nach Familiengeschichte und Traditionen
Symbolfoto: Mohamed Chermitim, Pixabay License
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Verliebt – verlobt – verheiratet: Gilt das noch oder wird sich nicht mehr verlobt?

Hintergrund ist, dass die Mobilität im Sinne des Wohnortwechsels noch nie so hoch war wie heute. Zwar sind die Menschen schon immer der Arbeit hinterhergezogen, im heutigen Ostdeutschland im großen Ausmaß etwa zum WISMUT-Bergbau ins Erzgebirge, zum Stahlwerk nach Eisenhüttenstadt oder zum Braunkohlestandort Hoyerswerda / Wojerecy.

Heute ist die inländische Arbeitsmigration eher durch die Abwanderung junger Erwachsener in die Ballungszentren gekennzeichnet. Anlass ist oft eine höhere Ausbildung oder eben ein lukrativer Arbeitsplatz. Außerdem hat dieser Effekt dazu geführt, dass das soziale Umfeld als angenehmer und anregender empfunden wird als in den ausgedünnten Regionen. Da die Abwanderung oft über hunderte von Kilometern erfolgt, werden Familienverbände entlang der Generationslinien aufgebrochen: Die Alten bleiben auf sich allein gestellt zurück, den Jüngeren geht das Wissen ihrer Vorfahren – die Erfahrungen und die in der Familie weitergegebenen Geschichten – verloren, weil es am häufigeren Alltagskontakt mangelt.

Das führt zu Missverständnissen, denn manchmal schlussfolgert die Generation der Großeltern, die jüngeren Leute "wissen ja nix" – falsch! Sie wissen eben anderes, was für ihren Alltag wichtiger ist. Interessant wird es allerdings, wenn junge Leute vor ungewohnten Situationen stehen, die sie erstmals durchleben. Dann sind die Älteren gefragt: "Wie macht man das? Wie läuft das ab?" Typisch zeigt sich dieser Effekt bei den großen Lebensereignissen, etwa bei einer Verlobung oder einer Hochzeit. Plötzlich will jedes Detail geklärt sein, um nicht gegen die überlieferten Sitten und Gebräuche zu verstoßen, und oft genug müssen sich Oma und Opa erst einmal selbst schlau machen, um die Wissbegierde zu befriedigen. Andererseits prallen bei solchen Gelegenheiten Traditionen und moderne Ansichten sehr heftig aufeinander. Ein schönes Beispiel dafür ist die Verlobung.

Verlobung zwischen Tradition und Rechtsfragen

Verliebt – verlobt – verheiratet ist nicht nur ein Kinderspiel und der Titel eines alten Schlagers, sondern noch immer der ideale Anfang einer möglichst lebenslangen Beziehung. Hat sich ein Paar zur Hochzeit entschlossen, besteht oft Unsicherheit bezüglich der Verlobung: Muss das sein? Macht man das überhaupt noch? Wird etwa erwartet, eine Verlobungsfeier auszurichten?

Bis zum Jahr 1998 war die Sache mit der Verlobung vor der Hochzeit formal einfach, denn bis dahin mussten die Heiratswilligen beim Standesamt das Aufgebot bestellen. Darunter versteht man die öffentliche Bekanntmachung der beabsichtigten Eheschließung, damit jedermann begründete Einwände dagegen geltend machen konnte. Mit der Bestellung des Aufgebots halt ein Paar als verlobt – und das mit Folgen, auf die wir gleich zu sprechen kommen. Heute gibt es das Aufgebot nur noch bei einer kirchlichen Heirat, beim Standesamt spricht man von der Anmeldung zur Eheschließung, infolge der eine Standesbeamter prüfen muss, ob Hinderungsgründe gegen die Eheschließung bestehen. Diese Anmeldung gilt, so wie früher die Bestellung des Aufgebots, als Verlöbnis.

Als verlobt gilt ein Paar außerdem, wenn einem Heiratsantrag, den traditionell der Mann macht, die Zustimmung der Partnerin oder des Partners folgt. Damit wird – wie auch bei der Anmeldung der Anmeldung der Eheschließung auf dem Standesamt – ein gegenseitiges Eheversprechen abgegeben, dass allerdings nicht eingeklagt werden kann. Und dennoch: Ganz unverbindlich ist eine Verlobung nicht. Kommt nämlich die Hochzeit nicht zustande und wird die Verlobung aufgelöst, muss der auflösende Partner um anderen und dessen Eltern unter Umständen entstandenen Schaden ersetzen, etwa den angemessenen Aufwand für die Hochzeitsvorbereitung oder infolge der Änderung der Erwerbsstellung in Erwartung der Ehe, geregelt ist das in § 1298 BGB. Auch die nachfolgenden Paragrafen empfehlen sich zwecks Allgemeinbildung, bitte vor der Verlobung oder Hochzeit, zur Lektüre. Vor Gericht gelten Verlobte übrigens als verwandt und müssen sich nicht gegenseitig belasten. Und ob die Verlobung klein, groß oder gar nicht gefeiert wird, bleibt heutzutage den Paaren selbst überlassen.

Als Zeichen des gegenseitigen Eheversprechens – des Verlöbnisses – werden traditionell Verlobungsringe getragen. Im Gegensatz zum meist goldenen Ehering kommen hier öfter andere Metalle und Legierungen zum Einsatz, etwa Silber oder – noch teurer als Gold – Weißgold oder Platin. Ob dabei eine Rolle spielt, dass diese Metalle und gegebenenfalls ihre Beschichtung eben nicht den gelblichen oder rötlichen Goldglanz des Eherings aufweisen? In Deutschland wird der Verlobungsring jedenfalls links, der Ehering rechts getragen. In anderen Ländern ist das nicht unbedingt so, etwa in Italien, in der Schweiz, in Spanien oder in den USA handhabt man es genau umgekehrt. Manchem Paar erscheint die Ausgabe für einen Verlobungsring allerdings unangemessen, vor allem, wenn die Verlobungszeit vielleicht nur einige Wochen lang sein soll. Wer dennoch ein Zeichen der Erinnerung an die Verlobung haben möchte, findet mit Weißgold Schmuck als Alternative zum Ring eine hochwertige Möglichkeit, den Schmuck auch nach der Hochzeit weiterhin zu tragen.

Weißgold, ein besonderes Gold

Wenn landläufig von Goldschmuck die Rede ist, dann sind stets Goldlegierungen – Mischungen mit anderen Metallen – gemeint, erst diese machen das Gold ausreichend widerstandsfähig. Bei Weißgold handelt es sich jedoch um ein besonderes Schmuckmetall, denn hier ist dem Gold durch die Legierung mit Silber, Nickel, Platin oder Palladium der gelbe Farbton genommen. Besonders der Platin-Anteil macht Schmuck aus Weißgold kratzfester, allerdings auch wegen der aufwendigeren Verarbeitung etwas teurer als die herkömmlichen Goldlegierungen – eine Wertanlage, die vielen durchaus willkommen ist.

Je nach genauer Legierungszusammensetzung des Weißgoldes kann dieses im Laufe der Zeit sein Aussehen ändern, Kenner wissen diese Eigenheit zu schätzen. Damit der Schmuck beim Verkauf aber zunächst heller glänzt, wird Weißgold gern mit Rhodium galvanisiert. Diese Schicht geht je nach Beanspruchung mit der Zeit verloren, was den natürlichen Charakter des Weißgoldes hervortreten lässt. Dann liegt es im Auge der Trägerin oder der Trägers, ob das Schmuckstück aus Weißgold – was grundsätzlich möglich ist – neu rhodiniert werden soll.

Zeichen setzen und bewahren

Das Erfahrungswissen der Älteren wird ganz wesentlich von ihren Erinnerungen gespeist und diese Erinnerungen sind oft mit bestimmten Dingen verbunden. Klassisch gehören dazu Fotos, aber auch Alltagsgegenstände, die vielleicht das Attribut "stammt noch von meiner Urgroßmutter" tragen. Es ist gewiss kein Fehler, aus Anlass der großen Ereignisse des Lebens angemessen wertvolle Sachen zu erwerben, um die damit verbundenen Erinnerungen zu erhalten und vielleicht über Generationen weiterzugegeben.

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  • Quelle: TEB | Foto: chermitove / Mohamed Chermiti, Pixabay License
  • Erstellt am 16.02.2022 - 08:21Uhr | Zuletzt geändert am 16.02.2022 - 10:47Uhr
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