Görlitz führt die Sächsische Ehrenamtskarte ein
Görlitz, 8. August 2018. Nachdem die Zugangsbedingungen für die Sächsische Ehrenamtskarte erleichter wurden, hat sich die Stadtverwaltung Görlitz entschlossen, diese nun auch für ihre Bürger einzuführen. Die Sächsische Ehrenamtskarte berechtigt den oder die Trägerin, verschiedene Angebote im ganzen Freistaat Sachsen zu vergünstigten Eintrittspreisen zu nutzen und von Sonderrabatten in teilnehmenden Unternehmen zu profitieren.
Unternehmen und Insitutionen sind aufgerufen, Ehrenamtlern günstigere Konditionen zu gewähren
Der Görlitzer Oberbürgermeister Siegfried Deinege begrüßt die für Görlitz neue Form der Anerkennung ehrenamtlichen Engagements: "Mit dem Angebot der Ehrenamtskarte für Görlitzer werden jene Einwohner gewürdigt, welche sich für die Stadtgemeinschaft einsetzen. Als Oberbürgermeister erachte ich das Ehrenamt in der Stadt für unverzichtbar – und sehe hier die Gelegenheit, dass ein zusätzlicher Anreiz geschaffen wird. Alle potenziellen Partner, Initiativen, Firmen und Unterstützer sind herzlich eingeladen, sich ohne großen finanziellen Aufwand einzubringen, sich an der Würdigung des Ehrenamtes zu beteiligen und den Einsatz der Menschen für ihre Mitmenschen dadurch attraktiv zu gestalten."
Zwar ist aktuell die Zahl der Angebote, die im Landkreis und in der Stadt Görlitz mit der Ehrenamtskarte genutzt werden können, noch recht überschaubar (beispielsweise , aber im Zuge ihrer Einführung sollen auch Unternehmen angesprochen werden, sich an der Aktion zu beteiligen. Schaut man sich die Kooperationspartner in den Landkreisen Bautzen und Görlitz an, so finden sich Museen, Bäder und weitere Freizeitanbieter sowie Dienstleister.
Beantragen!
Wenn die Zugangsbedingungen für die Ehrenamtskarte erfüllt sind, kann der ausgefüllte Antrag für die Görlitzer Ehrenamtskarte beim Amt für Schule, Sport und Jugend, Soziales in der Jägerkaserne, Zimmer 111 oder 115 (Hugo-Keller-Straße 14, 02826 Görlitz) eingereicht werden. Die aktuelle Karte ist gültig bis Ende 2018, nachfolgende Karten gelten dann bis 2021.



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- Erstellt am 08.08.2018 - 13:46Uhr | Zuletzt geändert am 08.08.2018 - 14:13Uhr
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