Anti-DSGVO-Flashmob in Görlitz
Görlitz, 17. Mai 2018. Am Freitag kommender Woche tritt die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft, ein bürokratisches Monster, das ganz besonders kleine und mittlere Betriebe belastet, aber wohl kaum Effekte für sein eigentliches Anliegen, den Schutz personenbezogener Daten, bringt. Besonders in der Kritik ist die weitreichende Einordnung digitaler Fotos als reine Daten, wodurch das in Deutschland bewährte Kunsturheberrechtsgesetz ausgehebelt wird. Die von der EU aufgegebene Anpassung an nationales Recht haben die mit Eitelkeiten beschäftigten deutschen Regierungsparteien (samst Opposition) weitgehend verschlafen und beginnen erst jetzt, langsam aufzuwachen.
Abbildungen: Auch diese Fotos aus Görlitz wären wohl nicht DSGVO-konform, hätte sie beispielsweise ein Blogger, ein freier Fotograf, ein Fotoamateur, eine Werbeagentur oder ein Verein digital aufgenommen, denn sie hätten gar nicht erst aufgenommen werden dürfen. Mal sehen, wie das Stadtmarketing mit Bildern vom menschenleeren Altstadtfest oder Christkindelmarkt wirbt
Staatssekretärin nennt DSGVO-Desaster "weitgehend einheitliches Level-Playing-Field im Bereich des Datenschutzes innerhalb der EU"
Über die Konsequenzen und damit einhergehenden Kalamitäten der DSGVO hatte der Görlitzer Anzeiger erst vorgestern berichtet. "Rund eine Woche vor dem Inkrafttreten der DSGVO verhält sich die Wirtschaft teils wie das Kaninchen vor der Schlange", so der Markersdorfer Digitalunternehmer Thomas Beier, "während selbst Anwälte in Panik verfallen, ignorieren vor allem kleinere Unternehmen die kommende Rechtslage." Die bringe zwar nur bedingt wirkliche Verbesserungen im Datenschutz, aber viel Aufwand, gerade für viele Webseitenbetreiber. Vor allem wird erwartet, das die Abmahn- sowie Strafgefahr deutlich steigt. Beier: "Ich erwarte, dass automatisierte Programme, sogenannte Bots, ab dem 25. Mai 2018 Websites auf die Inhalte der vorgeschriebenen Datenschutzerklärungen durchforsten, um so Ansätze für Abmahnungen zu gewinnen."
Sollen Digitalfotos wirklich nur noch Daten sein?
Ein weiteres Gräuel der DSGVO ist die Reduzierung digitaler Abbildungen von Personen, selbst wenn diese im Bild gar nicht identifizierbar sind, auf personenbezogene Daten. Für die meisten Webseitenbetreiber, auch Blogger, gilt dann: Von jeder einzelnen abgebildeten Person ist das ausdrückliche und nachweisbare Einverständnis nicht nur zur Veröffentlichung im Internet, sondern überhaupt zur digitalen Fotoaufnahme nötig. Das Einverständnis kann zudem jederzeit widerrufen werden. Aufnahmen von Straßenszenen oder Großveranstaltungen sind damit formal Tabu, beispielsweise, wenn der Fußballverein ein Foto von seiner begeisterten Fankurve online stellen möchte.Der Aufruf aus Görlitz
Genau dagegen diese Restriktionen in der Bildverwendung, mit denen bisherige gesetzliche Vorgaben drastisch eingeschränkt werden, richtet sich eine Flashmob-Aktion des Görlitzer Autors, Filmproduzenten und Kameramanns Daniel Arnold. Er hat sich mit folgendem Aufruf auf die Suche nach Teilnehmern begeben und "schon positives Feedback soweit" bekommen:Aufruf! Suche nach Teilnehmern
(sinnwahrend redaktionell bearbeitet)
Ich werde am Freitag, dem 25. Mai 2018, in Görlitz eine Art Flashmob durchführen. Mit einer kleinen provokanten Aktion möchte ich in einer sonst belebten Straße in Görlitz Streetart-Fotos mit mehreren Freiwilligen machen. Deshalb suche ich euch. Der Clou: Alles ist gefaked. Bedingung: Ich habe das Einverständnis von jedem von euch.
Hintergrund ist das an diesem Tag endgültige Inkrafttreten des DSGVO (neue Datenschutz-Grundverordnung). Informationen dazu unten in den Links (mit der neuen DSGVO wird jedes digitale Foto, auf dem Personen zu erkennen sind, zu einer "Datenerhebung". Hintergrund: Digitalkameras, Smartphones und vergleichbare Geräte fotografieren nicht nur, sondern speichern auch vielfältige Daten rund um die Aufnahme, zum Beispiel Uhrzeit oder per GPS den Ort… Freie Fotografen, Blogger oder auch Amateure, die Handyfotos auf der Straße schießen, brauchen eine Einwilligung der abgebildeten Personen – was in aller Regel völlig unrealistisch ist).
Hiermit lade ich jeden dazu ein, der/die das Verständnis für die desolate Gesetzeslage, die Zeit und Lust dafür hat. Dazu brauche ich ca. 20 Freiwillige, die sich fotografieren lassen. Zwingend notwendig ist aber eine schriftliche Einwilligung von jedem einzelnen, damit ich die Fotos auch veröffentlichen kann. Gefragt sind Personen aller Altersgruppen, Geschlecht, Migrationshintergrund, Größe, Aussehen (möglichst in Alltagskleidung). Gerne auch Kinder oder Mütter mit Babys (Einverständnis der Eltern). Diese sollen sich wie zufällig auf einer Görlitzer Straße bewegen. Alles wird von mir inszeniert, soll aber eine ungestellte Form haben.
Zum Beispiel: Auf mein Kommando hin gebe ich den Startschuss für das Loslaufen. Ich fotografiere dann in mehreren Runden und tue so, als ob ich spontan Streetart-Fotos mache (keiner schaut in die Kamera!). Die Aufnahmen werden in halbnahen und halbtotalen bis hin zu totalen Einstellungen angefertigt. Es sind also immer mehrere Personen im Bild erkennbar. Keine Portrait- bzw. Nahaufnahmen. Jeder kann sich aussuchen, ob er im Vordergrund oder mehr im Hintergrund agieren möchte. Natürlich geht so was auch mit der Rückansicht der Person. Ich habe natürlich ein kleines Team, das aufpasst, dass keine "fremden" Personen ins Bild geraten. Unter Umständen kann man auch in Gruppen zusammenstehen, Gespräche führen, in ein Schaufenster gucken, am Smartphone spielen ect.
Ich schaue situationsbedingt nach einem Motiv, wo gerade wenig los ist. Um die Steinstraße, den Obermarkt, die Elisabethstraße rum. Wir werden sehen.
Ganz wichtig: Ich habe von jeder Person das schriftliche Einverständnis (Formulare bringe ich an diesem Tag mit). Ich werde die Fotos bei Facebook veröffentlichen und so tun, als ob ich Kunst mache und prahlen, wie toll Streetart ist. Bis ich eventuell ein paar kritische Kommentare empfangen werde, gegebenenfalls werden Anwälte aktiv. Eventuell gibt es schon Diskussionen mit Passanten am "Set". Der Clou Nummer Zwei und besser noch: Ich fotografiere mit analoger Kamera, das heißt auf Film im Kleinbildformat.
Das Versammlungsrecht ist laut Grundgesetz Artikel 8 gewährt. Könnte sein, dass die Polizei kontrolliert, bitte Perso bereithalten.
Ort/ Datum/ Uhrzeit/ Dauer:
Am Dicken Turm, Freitag, 25. Mai 2018, 18 Uhr, Dauer zwei Stunden.
Kontakt:
PN (facebook) an mich. Text auch gerne kopieren und weiterleiten. Antwort per E-Mail an danielarnold60@hotmail.com
Spontane angereiste Teilnehmer erkennen mich an der Glatze und B.B.B. (Brille, Bart, Bauch) :-D
Vielen Dank erst ma. Ich freu mich drauf :-)
der Dan the man.
Mehr:
- https://de.wikipedia.org/wiki/Datenschutz-Grundverordnung
- https://www.lead-digital.de/dsvgo-vorsicht-kamera/?utm_source=newsletter-redaktion&utm_campaign=mai-ling&utm_medium=teaserbutton
- https://www.openpetition.de/petition/online/aufhebung-der-eu-datenschutz-grundverordnung-dsgvo-fuer-fotografen-agenturen-kunst-presse
Und was macht die von der GroKo gestellte Bundesregierung?
Das eine anderthalbe Woche vor Ultimo veröffentlichte Statement aus dem Schlaflabor gibt der Görlitzer Anzeiger nur im Wortlaut wieder:16.05.2018 GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG
BMI und BMWi setzen Dialogreihe zur Umsetzung des neuen Datenschutzrechts in Unternehmen fort
Unter neuer Leitung führen das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) heute ein weiteres Gespräch mit Wirtschaftsverbänden und Datenschutzaufsichtsbehörden zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes 2018. Ziel ist, vor allem kleine und mittlere Unternehmen bei der Anpassung ihrer Datenverarbeitungen an die ab 25. Mai 2018 geltenden Datenschutzstandards zu unterstützen.
Dr. Helmut Teichmann, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, erklärt hierzu: „Bis zur Geltung des neuen Datenschutzrechts am 25. Mai 2018 sind es nur noch wenige Tage. Wir wollen dazu beitragen, dass alle Beteiligten sich zu zentralen Fragen der Umsetzung kurz vor dem Stichtag austauschen und informieren können. Es sind viele Fragen weiterhin zu erörtern. Deshalb wollen wir den Dialog über den 25. Mai hinaus fortsetzen.“
Claudia Dörr-Voß, Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, erklärt hierzu: „Die EU-Datenschutz-Grundverordnung wird ab dem 25. Mai 2018 ein weitgehend einheitliches Level-Playing-Field im Bereich des Datenschutzes innerhalb der EU schaffen. Das ist eine große Errungenschaft. Von entscheidender Bedeutung ist, nun auch die praktische Umsetzung der Grundverordnung zum Erfolg zu führen. Hierbei wollen wir gerade kleine und mittlere Unternehmen unterstützen“.
Bei der heutigen Veranstaltung im BMWi werden besonders praxisrelevante Fragestellungen insbesondere rund um die Rechte der betroffenen Personen und die teils neuen Pflichten der Verantwortlichen diskutiert.
Zur Erläuterung:
Am 25. Mai 2018 wird die EU-Datenschutz-Grundverordnung nach einer Übergangsphase von zwei Jahren wirksam. Sie bildet künftig den maßgeblichen datenschutzrechtlichen Rahmen in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Unternehmen sind gefordert, ihre Geschäftsabläufe bis zum 25. Mai 2018 an die neue Rechtslage anzupassen.
Herausgeber
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Öffentlichkeitsarbeit
11019 Berlin
Kommentar
Der fällt heute kurz aus: Diskutiert nur, diskutiert nur. Eine Bananenrepublik mag den Vorteil haben, dass bestimmte Gesetze erst gar nicht erlassen werden,
meint Ihr Thomas Beier



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- Quelle: red | Kommentar: Thomas Beier
- Erstellt am 17.05.2018 - 00:42Uhr | Zuletzt geändert am 17.05.2018 - 08:24Uhr
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