Friedensrichter/in gesucht / Termine der Görlitzer Schiedstellen

Görlitz, 6. April 2018. Die Stadt Görlitz sucht einen engagierten, lebenserfahrenen Bürger (m/w) aus Görlitz als Friedensrichter für die Schiedsstelle 8, die die Stadtteile Weinhübel, Rauschwalde, Biesnitz, Hagenwerder, Tauchritz, Schlauroth, Kunnerwitz und Klein Neundorf umfasst. Eine der Hauptaufgaben in dieser Position ist die außergerichtliche Schlichtung von diversen nachbar- und zivilrechtlichen Streitigkeiten als auch von bestimmten Strafsachen. Unterstützend wirkt eine bereits gewählte Protokollführerin, die für den Fall einer Einigung durch Vergleich, Anerkenntnis oder Verzicht einer beziehungseise der Parteien ein abschließendes Protokoll aufnimmt.
Abbildung: Die Görlitzer Justizia am historischen Rathaus macht mit Blick auf den Untermarkt sehenden Auges und mit erhobenem Richtschwert den Bürgern klar, dass die Rechtsordnung konsequent durchgesetzt wird.

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Die demokratische Rechtsordnung bedarf der Mitwirkung der Bürger

Das Ehrenamt als Friedensrichter können Bürger (m/w) übernehmen, die mindestens 30 und höchstens 70 Jahre alt sollen, im Schiedsbezirk wohnen und Interesse an einer solchen Aufgabe haben. Ein Friedensrichter (m/w) muss nach seiner Persönlichkeit und seinen Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.

Friedensrichter/in kann nach § 4 des Sächsischen Schieds- und Gütestellengesetzes unter anderem nicht sein, wer

  • als Rechtsanwalt zugelassen oder als Notar bestellt ist,
  • die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt,
  • das Amt eines Berufsrichters oder Staatsanwalts ausübt oder als Polizei- oder Justizbediensteter tätig ist,
  • die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
Friedensrichter werden durch den Stadtrat für die Dauer von fünf Jahren gewählt und können wiedergewählt werden. Die Wahl bedarf der Bestätigung durch den Vorstand des Amtsgerichts Görlitz.

Bewerben!
Die Stadt Görlitz bittet interessierte Personen, sich als Friedensrichters/in zu bewerben. Die Bewerbung mit tabellarischem Lebenslauf und Lichtbild bitte schriftlich bis zum 25. Mai 2018 an das Justiziariat der Stadtverwaltung Görlitz, PF 30 01 31, 02806 Görlitz, senden.
Nähere Auskünfte über das Amt sowie die Voraussetzungen für die Wahl gibt telefonisch Frau Prasse unter der Rufnummer 03581 - 67-1580, per E-Mail unter m.prasse@goerlitz.de oder nach vorheriger Terminabsprache gerne auch persönlich.

Mehr:
Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. – BDS – Bezirksvereinigung Görlitz


Sprechzeiten der Schiedsstellen der Stadt Görlitz

Das Verfahren vor den Schiedsstellen dient dem Ziel, Rechtsstreitigkeiten durch eine Einigung der Parteien beizulegen.
  • Bezirk 3: Innenstadt/Südstadt
    Rathaus, Zimmer 008, Untermarkt 6-8, 02826 Görlitz
    Friedensrichter: Hans-Peter Prange
    Protokollführerin: Gertraude Brückner
    Nächste Sprechtage: 30. April 2018, 28. Mai 2018, 25. Juni 2018, jeweils von 17 bis 18 Uhr
    Telefon: 03581 - 67-1711 während der Sprechzeit

  • Bezirk 5: Königshufen / Klingewalde / Historische Altstadt / Nikolaivorstadt / Ludwigsdorf/Ober-Neundorf
    Alexander-Bolze-Hof 25, 02828 Görlitz
    Friedensrichter: Thomas Andreß
    Protokollführerin: Anke Hollain
    Nächste: Sprechtage: 3. Mai 2018, 7. Juni 2018, jeweils von 17 bis 18 Uhr
    Telefon: 03581 - 31 80 80 während der Sprechzeit

  • Bezirk 8: Weinhübel / Rauschwalde / Biesnitz / Hagenwerder / Tauchritz / Schlauroth / Kunnerwitz / Klein Neundorf
    Bürgerbüro Weinhübel, Leschwitzer Straße 21, 02827 Görlitz
    Friedensrichter: Hans-Rainer Scholz
    Protokollführerin: Margit Hanusch
    Nächste Sprechtage: 7. Mai 2018, 5. Juli 2018, jeweils von 17 bis 18 Uhr
    Telefon: 0173 - 2 86 49 42 während der Sprechzeit

Anfragen außerhalb der Sprechtage:
Stadtverwaltung Görlitz, Frau Prasse, Telefon 03581 - 67-1580

Grundwissen Deutschland
Wertschätzung für Deutschland drückt sich weniger im Schwenken von Winkelementen und Fahnen oder skandieren sinnfreier Parolen aus, sondern in der Kenntnis, welche Grundlagen die demokratischen Verhältnisse im Lande haben. Die unabhängige Gerichtsbarkeit in Deutschland ist dabei ein ebenso wesentliches Element wie die Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern im Ehrenamt als Laienrichter, Friedensrichter oder Schöffen.

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  • Quelle: red | Foto: © Görlitzer Anzeiger
  • Erstellt am 06.04.2018 - 08:33Uhr | Zuletzt geändert am 06.04.2018 - 09:15Uhr
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