Behörden checken Ostritz
Ostritz, 2. März 2018. Vorgestern hat die Versammlungsbehörde des Landkreises Görlitz mit Vertretern anderer Ämter sowie der Stadt Ostritz und der Polizei gemeinsam mit einem Vertreter des Objekteigentümers in Ostritz an der Bahnhofstraße ein Grundstück begangen. Hintergrund war die Anzeige einer rechtsmotivierten Versammlung vom 20. bis zum 22. April 2018 auf diesem Areal. Bei der Begehung sollten die örtlichen Gegebenheiten genau in Augenschein genommen und geprüft werden, ob die angezeigte dreitägige Versammlung oder Teile dieser aus rechtlicher Sicht stattfinden können. Gleichzeitig diente die Ortsbesichtigung zur Prüfung brandschutz-, umwelt-, hygiene- sowie baurechtlicher Aspekte.
32 Tonnen unversteuerten Rauchtabak sichergestellt

Während der Ortsbegehung entdeckten Polizisten in einer zur Nutzung während der Versammlung vorgesehenen Lagerhalle eine Vielzahl an Kartons (Abbildung oben). In diesen befand sich Rauchtabak. Da der Verdacht einer Straftat im Raum stand, informierte die Polizei den Zoll. Im Ergebnis der weiteren Ermittlungen stellten Mitarbeiter des Dresdener Hauptzollamtes 177 Kartons Rauchtabak und vier Kartons Feinschnitt (insgesamt rund 32 Tonnen) sicher – alles unverzollt. Gefunden wurden zudem eine Arbeitsplatte mit Cuttermesser, leere Plastiktüten und ein Staubsauger zum Vakuumieren. Mieter der Lagerhalle ist ein polnischer Staatsbürger. Der Steuerschaden beträgt 660.000 Euro, ein Steuerstrafverfahren wurde eingeleitet. Das Zollfahndungsamt Dresden hat die weiteren strafrechtlichen Ermittlungen übernommen.
Versammlungsrechtliche Lage in Ostritz
Die Prüfung der im Raum stehenden Versammlungsanzeigen seitens der Versammlungsbehörde des Landkreises Görlitz sind noch nicht abgeschlossen. Hierbei ist die Behörde ausschließlich an Recht und Gesetz gebunden, politische Positionen oder Meinungen dritter stehen dahinter zurück. Das Recht eines jeden, sich friedlich und ohne Waffen versammeln zu können, ist unmittelbar aus dem Grundgesetz abgeleitet und im Wertekanon hoch angebunden. Verschiedenste Urteile höchstrichterlicher Rechtsprechung geben die Richtung auf eine so weit wie möglich uneingeschränkte Ausübung dieses Rechts unmissverständlich vor. Diese Vorgaben sind für das Handeln der Behörden bindend.Polizeiliche Lage
Auch die Polizei ist neutraler Garant der geltenden Gesetze gegenüber jedermann. Die Polizeidirektion Görlitz bereitet sich derzeit auf den mehrtägigen Einsatz in Ostritz und im Umfeld der Stadt vor. In Abhängigkeit der dann vorliegenden Bescheide der jeweils sachlich zuständigen Behörden zu allen bis dahin angezeigten Versammlungen und Veranstaltungen wird der gesetzliche Auftrag der Polizei klar umrissen sein: die möglichst störungsfreie Durchführung aller nicht verbotenen Versammlungen und Veranstaltungen zu gewährleisten sowie die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Zuge des Versammlungsgeschehens aufrechtzuerhalten.Ziel: Transparente Berichterstattung
Gemeinsam wollen die Polizeidirektion Görlitz und der Landkreis Görlitz in enger Abstimmung mit der Stadt Ostritz bereits vor dem Versammlungswochenende am 20. bis 22. April 2018 möglichst transparent über die Maßnahmen der Polizei sowie der Versammlungsbehörde berichten. Auch das Social-Media-Team der sächsischen Polizei will die Polizeidirektion Görlitz unterstützen und Informationen über den Facebook- und den Twitterkanal streuen: #ostritz


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- Quelle: red | Bildquelle Kartons: Hauptzollamt Dresden, Foto mit Personen: Polizeidirektion Görlitz, Quelle: Landratsamt Görlitz
- Erstellt am 02.03.2018 - 10:25Uhr | Zuletzt geändert am 22.12.2020 - 08:15Uhr
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