Fördermittel für Jobcenter Görlitz
Dresden | Görlitz, 9. Februar 2018. Entsprechend der "Förderrichtlinie Sozialer Arbeitsmarkt", mit der weiterhin die Langzeitarbeitslosigkeit in Sachsen bekämpft werden soll, hat heute das Jobcenter Landkreis Görlitz einen Förderbescheid über rund 2,4 Mio. Euro erhalten.
Konjunktur soll Langzeitarbeitslose in Beschäftigung bringen
Der sächsische SPD-Arbeitsminister Martin Dulig erläuterte: "Wir wollen die gute Arbeitsmarktentwicklung nutzen, um mehr Langzeitarbeitslose in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu bringen." Dach passen Qualifikation und Eignung der Hartz IV-Bezieher häufig nicht zu den Anforderungen der Betriebe. Mit dem Programm soll dazu beigetragen werden, dass sich die Langzeitarbeitslosigkeit mit ihrer Dauer nicht ständig weiter verfestigt. Dulig: "Wenn eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt nicht umzusetzen ist, dann ermöglichen wir soziale Teilhabe durch öffentlich geförderte Beschäftigung." Die Förderrichtlinie Sozialer Arbeitsmarkt ergänze dafür die Regelinstrumente an den notwendigen Stellen.
Vorgehensweise
Im Landkreis Görlitz sind per Stand Januar 2018 5.355 Menschen seit mehr als einem Jahr ohne Anstellung. Mit Coaching und der Akquisition von Unternehmen sollen nun die Langzeitarbeitslose und Unternehmen zusammengebracht werden. Die Vorstellungen laufen darauf hinaus, dass die "intensive individuelle Betreuung von Langzeitarbeitslosen und die gezielte Ansprache von Betrieben Hand in Hand" gehen.Der Optimismus beruht darauf, dass laut IAB Betriebspanel 2016 84 Prozent der betriebe grundsätzlich bereit sind, Langzeitarbeitslose einzustellen. Dabei seien jedoch vor allem die fachliche Eignung und ein positiver persönlicher Eindruck im Vorstellungsgespräch Voraussetzung. Mit intensiver Unterstützung und Begleitung sollen nun Langzeitarbeitslose von der hohen Nachfrage am Arbeitsmarkt profitieren können.
Vier Module
Die Förderrichtlinie Sozialer Arbeitsmarkt (SAM) enthält vier sich ergänzende Module für eine möglichst zielgenaue Förderung:- individuelles Coaching
- Akquisition von Unternehmen
- FAV plus
- Gemeinwohlarbeit 58plus
Mit FAV plus wird unmittelbar die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung gefördert. Dies eröffnet langzeitarbeitslosen Personen eine mittelfristige Arbeitsmarktperspektive im erwerbswirtschaftlichen Bereich. Für bis zu 24 Monate erhalten Arbeitgeber einen Zuschuss für ihren zusätzlichen Aufwand. Die Jobcenter übernehmen den Lohnkostenzuschuss. Gemeinwohlarbeit 58plus: Für ältere Langzeitarbeitslose ab 58 Jahren ohne echte Chance auf unmittelbare Arbeitsmarktintegration wird gemeinnützige, zusätzliche und wettbewerbsneutrale Beschäftigung gefördert.
Die Umsetzung der Richtlinie erfolgt über die Jobcenter für jeweils zwei Jahre. Dadurch soll eine effiziente Programmumsetzung "durch eine enge Verzahnung mit den Eingliederungsleistungen der Jobcenter", etwa für die Qualifizierung, ermöglicht werden.
Für die Fördermodule Individuelles Coaching und die sogenannte Betriebsakquise können die Jobcenter bis zu 70 Prozent des Budgets einsetzen. Für die Förderrichtlinie Sozialer Arbeitsmarkt (SAM) stehen sachsenweit für zwei Jahre 25 Mio. Euro Landesmittel zur Verfügung.
Neues Programm und Modellvorhaben
Mit der Förderrichtlinie Sozialer Arbeitsmarkt (SAM) geht ein weiteres neues Programm der Staatsregierung zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit in die Umsetzung. Beim Modellvorhaben Tandem SACHSEN konnten bereits Ende vergangenen Jahres die ersten Bewilligungsbescheide ausgereicht werden.Detailliertere Inhalte der Förderrichtlinie (FRL) Sozialer Arbeitsmarkt:
Zur Verringerung der Langzeitarbeitslosigkeit im Freistaat Sachsen wurde durch das SMWA die FRL Sozialer Arbeitsmarkt gemeinsam mit den Jobcentern und der RD Sachsen der BA entwickelt, diese ist am 30. November 2017 in Kraft getreten. Zielgruppe sind Langzeitarbeitslose einschließlich arbeitslose Langzeitleistungsbezieher (gemäß § 7 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 18 SGB III).Gefördert werden vier sich ergänzende Fördermodule:
- Individuelles Coaching:
Qualifizierte Coaches bei den Jobcentern beraten und unterstützen die Teilnehmer vor, während und nach den Eingliederungsmaßnahmen oder Beschäftigungsaufnahme (Betreuungsverhältnis: 1:15). - Betriebsakquisiteure:
Beratung von Arbeitgebern, um sie für die Einstellung Langzeitarbeitsloser zu gewinnen (Betreuungsverhältnis 1:40), Bindeglied zwischen Teilnehmer, Arbeitgeber, Coach sowie Jobcenter/Arbeitgeberservice. - FAV plus:
Förderung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen, bis zu 24 Monate durch Zuschüsse an Arbeitgeber (bis zu 350 EUR monatlich). Lohnkostenförderung durch die Jobcenter gemäß § 16e SGB II (FAV). - Gemeinwohlarbeit 58 plus:
Förderung gemeinwohlorientierter Beschäftigung bis zu 24 Monaten (bis zu 2 EUR/Stunde Aufwandsentschädigung, 150 EUR Trägerpauschale), ab 58 Jahre bei fehlender Arbeitsmarktperspektive und Ausschöpfung von Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II (36 Monate innerhalb von fünf Jahren).
Dafür stehen 25 Mio. EUR Landesmittel für eine Bewilligungszeitraum von zwei Jahren zur Verfügung. Die regionale Mittelverteilung auf die Jobcenter erfolgt auf Grundlage des Anteils der Langzeitarbeitslosen. Bis zu zu 70 Prozent der Mittel können für Coaching und Betriebsakquisition ausgegeben werden, mindestens 30 Prozent müssen für FAV plus und Gemeinwohlarbeit 58 plus verwendet werden.
Umgesetzt werden die Maßnahmen durch die Jobcenter, was eine enge Verzahnung mit den Arbeitsmarktinstrumenten des SGB II/III (z.B. für Qualifizierung) bewirken soll. Die Jobcenter können das Coaching der Arbeitsuchenden und/oder die Akquisition der Unternehmen selbst durchführen oder Dritte beauftragen. Bei FAV plus und Gemeinwohlarbeit 58 plus werden die Gelder generell an Träger weitergeleitet.



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- Quelle: red | Foto: Concord90, Pixabay, Lizenz CC0 Public Domain
- Erstellt am 09.02.2018 - 11:01Uhr | Zuletzt geändert am 07.07.2022 - 17:44Uhr
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