Das erweiterte Führungszeugnis - gerade in vertrauensvollen Positionen wichtig
Görlitz, 13. Dezember 2017. Für einige Berufe ist es schon länger notwendig oder üblich, dass man einen Nachweis darüber vorzeigen soll, dass der Arbeitnehmer in spe nicht vorbestraft ist. Vor allem dann, wenn man gewisse Vertrauensposition im Betrieb bekleiden soll. Dieser Nachweis kann dann durch ein Führungszeugnis erfolgen, das man für diese Zwecke beantragen muss.
Bei vielen Bewerbungen erforderlich
Seit noch gar nicht all zu langer Zeit, nämlich seit dem Jahre 2010, gibt es das noch relativ neue erweitere Führungszeugnis. Dafür wurde vom Gesetzgeber das Bundeszentralregistergesetz mit Wirkung zum 10. Mai 2010 geändert. Vielleicht sind sogar noch immer vielen Arbeitnehmern die neuen Regelungen gar nicht so bekannt. Man muss allerdings damit rechnen, dass vor allem für Beschäftigte in Kindergärten und Schulen ein solches Zeugnis erforderlich werden könnte.
Wer mit Kindern, anderen Schutzbefohlenen oder in der Sicherheitsbranche arbeiten möchte, wird bei der Bewerbung nicht drum herum kommen, ein polizeiliches Führungszeugnis vorzeigen zu müssen. Dieses soll darüber Aufschluss geben, ob man als Bewerber vorbestraft ist und wenn ja, wofür. Alle Vergehen wird man aber im Führungszeugnis nicht finden und außerdem bleiben auch nicht alle Vergehen darin stehen.
Was steht in dem erweiterten Führungszeugnis?
In dem erweiterten Führungszeugnis sind jetzt auch weitere Delikte im niedrigen Strafbereich zu finden. Detailliertere Informationen zum erweiterten Führungszeugnis kann man übrigens auch sehr gut auf der Internetseite von Führungszeugnis.net bekommen.Folgende Straftaten wird man zum Beispiel in diesem Zeugnis finden:
- Ausbeutung von Prostituierten
- Zuhälterei
- Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht
- Misshandlung von Schutzbefohlenen
- Kinderhandel
- Menschenhandel
- Verurteilungen wegen exhibitionistischer Handlungen
- Besitz und/oder die Verbreitung von Kinderpornografie
Was steht in dem einfachen polizeilichen Führungszeugnis?
In dem einfachen polizeilichen Führungszeugnis sind nur Strafen ab einer gewissen Schwere enthalten. Das heißt, dass in einem einfachen Führungszeugnis keine Verurteilungen zu geringfügigen Strafen eingetragen werden. Wenn eine Person nicht vorbestraft ist, erscheint eine Verurteilung erst in dem Führungszeugnis, wenn diese zu einer Geldstrafe von mindestens 90 Tagessätzen oder zu drei Monaten Haft verurteilt worden ist. Aber es gibt daneben auch noch weitere Strafen, wie Jugendstrafen oder die Anordnung einer vorübergehenden Sicherungsverwahrung, die im einfachen polizeilichen Führungszeugnis nicht enthalten sind.Wann wird das einfache polizeiliche Führungszeugnis benötigt?
Das einfache polizeiliche Führungszeugnis (Definition hier) wird meist von Arbeitgebern gewünscht, wenn es um eine Tätigkeit in einer sicherheitsrelevanten Branche geht. Damit die Interessen des Bewerbers geschützt werden, darf der Arbeitgeber oft nur das einfache Führungszeugnis einsehen. Wichtig zu wissen könnte in diesem Zusammenhang sein, dass wenn so lange nichts im einfachen Führungszeugnis steht, man offiziell auch nicht als vorbestraft gilt.Wann wird das erweiterte Führungszeugnis benötigt?
Wer mit Kindern und Jugendlichen arbeitet, ist in der Pflicht, ein erweitertes Führungszeugnis vorzuzeigen. Dabei ist es egal, ob diese Tätigkeit beruflich oder ehrenamtlich ausgeführt werden soll. So kann das erweiterte Führungszeugnis verlangt werden, wenn es sich um eine erforderliche Prüfung der Eignung nach § 72 a SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) handelt oder es um eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung von Minderjährigen geht.Aber auch Tätigkeiten mit vergleichbaren Kontaktmöglichkeiten zu Minderjährigen gehören dazu. Beispiele dafür wären:
- Lehrer
- Bademeister
- Busfahrer (Schulbusfahrer)
- Mitarbeiter des Jugendamts
- Erzieher im Kindergarten
Weitere Bereiche, wo das erweiterte Führungszeugnis benötigt wird oder werden könnte
Bei Menschen, die mit Behinderten zusammenarbeiten, ist das erweiterte Führungszeugnis ebenfalls Pflicht. Seit dem furchtbaren Verbrechen, wobei drei ehemalige Pfleger in einem Altenheim in Lambrecht in der Pfalz zwei Senioren getötet haben sollen, fordert die rheinland-pfälzische Sozialministerin das erweiterte Führungszeugnis auch für Pflegepersonal. So soll, wer wegen bestimmter Straftaten vorbestraft sei, ein Beschäftigungsverbot erhalten, erklärte die Ministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) in Mainz. Einen entsprechender Vorschlag soll bei der Arbeits- und Sozialministerkonferenz von ihr eingereicht worden sein.Auch Menschen, die pflegebedürftig sind, haben ein ausgeprägtes Schutzbedürfnis aufgrund ihrer eingeschränkten Selbstständigkeit und ihrer Abhängigkeit von Unterstützung durch andere, meint die Ministerin weiter. Das wäre sicherlich eine wichtige und richtige Ergänzung, um auch diesen Bereichen mehr Sicherheit bieten zu können.
Die zwei Arten des erweiterten Führungszeugnisses
Das erweiterte Führungszeugnis kann man als Belegart NE- für private Zwecke erhalten. Dieses Zeugnis wird meist von den Arbeitgebern angefordert. Die Belegart OE- dient zur Vorlage bei einer Behörde. Dabei wird das Führungszeugnis OE in der Regel direkt - auf Antrag des Bürgers - an die anfordernde Behörde gesendet. Dafür sind dann die Anschrift der Behörde und das Aktenzeichen erforderlich.Die Bearbeitungszeit durch die Behörden für die Ausstellung des Führungszeugnisses beträgt bei den meisten ca. ein bis zwei Wochen. Die Kosten dafür belaufen sich in der Regel auf ca. 13 Euro.



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- Quelle: red | Foto Aktennotiz: Mikali / Monika, Foto Papierstapel: Counselling / Ulrike Mai, beide pixabay und Lizenz CC0 Public Domain
- Erstellt am 13.12.2017 - 00:30Uhr | Zuletzt geändert am 13.12.2017 - 06:17Uhr
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