Was ein Schulleben in Sachsen kostet und wie Familien Entlastung erfahren
Görlitz, 8. September 2017. Von Thomas Beier. Unmittelbar vor der Bundestagswahl rücken Familien wieder stärker in den Fokus der Parteien. Dass Familien über die Verbesserungen der vergangenen Legislaturperiode hinaus weiter gestärkt werden sollen, da sind sich im Grunde alle einig. Doch wo lässt sich der Hebel am wirkungsvollsten ansetzen?
Abbildung: In Sachsen beginnt das Schulleben mit dem Eintritt in eine Grundschule. Für Erziehungsberechtigte bedeutet das nicht nur neue Kosten, sondern sich auch mit steuerlichen Möglichkeiten auseinanderzusetzen. Das Foto zeigt den Eingang der Grundschule in Markersdorf bei Görlitz. Das ostsächsische Dorf, dem Kinderfreundlichkeit besonders wichtig ist, eröffnet in Kürze in Nähe der Schule eine neu errichtete Kindereinrichtung.
Familien besser fördern – aber wie?
Kindergeld
Damit Familien leichter wirtschaften können, dafür gibt es mehrere Ansatzpunkte. Einer davon ist das Kindergeld, eine zu beantragende steuerliche Ausgleichszahlung, die das Existenzminimum des Kindes sichern soll. Es wird gestaffelt nach der Anzahl der Kinder gezahlt und steigt nahezu regelmäßig. Ab Jahresbeginn 2018 gibt es monatlich für das erste und zweite Kind je 194 Euro, für das dritte Kind 200 Euro und ab dem vierten Kind je 225 Euro.Der Haken: Für die Verwendung des Kindergeldes braucht durch die Erziehungsberechtigten kein Nachweis erbracht zu werden. Damit ist nicht gesichert, dass es wirklich dem Kind zugute kommt. Für die Höhe des Kindergelds spielt das Einkommen der Erziehungsberechtigten übrigens keine Rolle: Was für Einkommensschwache eine wichtige Hilfe darstellt, wird für Bezieher hoher Einkommen zum Mitnahmeeffekt.
Ungerecht: die Kosten während des Schulbesuchs
Während bestimmte Kosten, die für Kinder entstehen, deutschlandweit ähnlich sind, sind die Kosten eines "Schullebens", das oftmals zwölf Schuljahre dauert, extrem unterschiedlich. Zwar ist der Schulbesuch in einer öffentlichen Schule kostenlos, aber Ausstattung und Arbeitsmaterialien, Hort, Bücher, Klassenfahrten und gegebenenfalls der Nahverkehr können je nach Bundesland ordentlich zu Buche schlagen.Sachsen steht hier im Ländervergleich recht günstig da, haben die Preisvergleich-Experten der idealo internet GmbH in Berlin herausgefunden. Nur für die Einschulungsfeier geben die Sachsen (wie überall in den ostdeutschen Bundesländern, die allesamt vor den Westländern liegen) relativ viel Geld aus und beim Schülerverkehr liegen sie im Mittelfeld. Wer sich für die genauen Zahlen interessiert, für den sind sie nach Bundesländern aufgelistet und zwar jeweils nach Gesamtkosten, den Kosten für das Schulessen, die Einschulungsfeier, für den Hort, die Schulbücher und den öffentlichen Nahverkehr.
Bezogen auf die Gesamtkosten für ein Schulkind von der ersten bis zu zwölften Klasse fährt man demnach in Sachsen mit statistischen 15.022,07 Euro nach Mecklenburg-Vorpommern am zweitgünstigsten. Über dem Bundesdurchschnitt von 20.695,83 Euro liegen acht Bundesländer, Spitzenreiter ist Niedersachsen mit 27.335,18 Euro.
Woher resultieren diese großen Unterschiede? Einesteils ist Bildung in der Bundesrepublik Ländersache, was – nebenbei bemerkt – auch zu Problemen bei der Vergleichbarkeit von Schulabschlüssen führt. Der Förderalismus bedingt, dass die Bundesländer selbst entscheiden, ob beispielsweise das Einkommen der Eltern die Hortkosten mitbestimmt oder, wie in Sachsen, eben nicht. Hier gilt das Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen, auf dessen Basis Landkreise und Kommunen eigene Kinderbetreuungs- und Elternbeitragssatzungen (wie hier die Gemeinde Markersdorf im Landkreis Görlitz, Download ca. 95KB) erlassen.
Was ist für Familien „gerecht“?
Eines der großen Schlagworte des Bundestags-Wahlkampfes 2017 ist "Gerechtigkeit". Bei allen Einkommensunterschieden zwischen Ost und West: Warum der Schulhort in Niedersachsen während des Schullebens eines Kindes mit insgesamt rund 13.920 Euro fünfmal teurer ist als in Thüringen (Sachsen rund 3.700 Euro), versteht wohl niemand. Als ungerecht empfunden werden dürften auch die Kosten des Schulessens, die in der Zwölfjahres-Zeitspanne zum Beispiel in Sachsen-Anhalt nahezu anderthalbmal so teuer zu Buche schlagen wie in Sachsen (1.864,80 Euro); ganz abgesehen von den Spitzenreitern Hamburg (4.258,80 Euro) und Saarland (4.284 Euro).Steuerliche Entlastung
Zwar können seit einigen Jahren für bis zu 14-jährige Kinder Betreuungskosten (aber nicht das Essensgeld) von der Steuer abgesetzt werden. Das erscheint auf den ersten Blick sehr gerecht, doch entlastet werden Eltern und Alleinerziehende um so mehr, je höher ihr zu versteuerndes Einkommen und damit der persönliche Steuersatz ist. Obwohl Geringverdiener hier weniger Fördereffekt erfahren stellt die steuerliche Absetzbarkeit weit besser als das pauschal gezahlt Kindergeld sicher, dass Ausgaben für die Kinder gefördert werden – die Verwendung der Steuerersparnis hingegen bleibt den Erziehenden überlassen.Die Sache mit der Mehrwertsteuer
Viele Familien ärgern sich, weil sie auf Kinderbedarf den vollen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent bezahlen müssen. Sie wünschen sich eine Ermäßigung auf sieben Prozent, den Satz, wie er beispielsweise bei Lebensmitteln üblich ist. Das betrifft vor allem Verbrauchsartikel wie Wegwerfwindeln, die zwar regelmäßig benötigt, aber gar nicht zweckentfremdet werden können. Doch beispielsweise auch Kinderkleidung und das Schulessen – im Gegensatz zum Hundefutter – werden mit 19 Prozent Mehrwertsteuer beauflagt, moniert nicht nur die Initiative 7fuerkinder.de.Fazit
Dass Kinder teuer sind, ist eine Binsenweisheit. Immerhin müht sich der Staat, für einen gewissen Ausgleich zu sorgen. Während das Kindergeld bundeseinheitlich geregelt ist, die Kosten für Kinderkleidung und Spielsachen bundesweit in etwa auf einem Niveau liegen, gibt es bei den "Nebenkosten des Schulbesuchs" teils ganz erheblich Unterschiede.Im Sinne des Kindswohls, so ist vor allem aus Schulen in sozialen Brennpunktgebieten zu hören, wären ein für alle Kinder kostenfreies Schulessen und der freie Hortaufenthalt – beides also steuerfinanziert – zu wünschen. Gesichert wäre damit ein ordentliches Essen wenigstens an den Schultagen, außerdem wären die Kinder für ein paar Stunden mehr den teils prekären Verhältnissen entzogen. Voraussetzung, um das bundeseinheitlich zu erreichen, wäre wohl der Fall des Bund-Länder-Kooperationsverbots im Bildungsbereich.
Mit Blick auf Sachsen und den Landkreis Görlitz (allein in der Stadt Görlitz gibt es rund 6.000 leerstehende Wohnungen zu im Schnitt günstigen Mietpreisen) müsste man vielen Familien den Umzug nach Ostsachsen empfehlen, wenn da nur nicht das Lohngefälle und der trotz aller Bemühungen sehr übersichtliche Arbeitsmarkt wären. Erst gestern wurde im Görlitzer Anzeiger ein Kommentar dazu veröffentlicht.



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- Quelle: Thomas Beier | Foto: beiermedia.de | Grafik: © idealo internet GmbH
- Erstellt am 08.09.2017 - 06:24Uhr | Zuletzt geändert am 09.09.2017 - 00:34Uhr
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