Wer Recht hat, bekommt es nicht zwangsläufig
Görlitz, 28. Oktober 2016. Von Thomas Beier. Wer in der "DDR" gelebt hat, kennt das Ohnmachtsgefühl gegenüber diesem Staat, der zwar mit dem Zivilgesetzbuch eine anerkannt modernere Fassung des Bürgerlichen Gesetzbuches geschaffen hatte, aber insgesamt auf organisiertem Unrecht und einer "sozialistischen Rechtssprechung" basierte. Doch auch heute sind solche Gefühle, dem Staat und der Justiz ausgeliefert zu sein, vielen Menschen nicht fremd. Wie kommt das?
Abbildung oben: Die Görlitzer Justitia an der Görlitzer Rathaustreppe blickt unverhüllten Auges auf den Untermarkt.
Präzise Kenntnisse der Rechtsanwälte in vielen Fällen unerlässlich
Den Rechtsstaat der Bundesrepublik Deutschland kennzeichnet neben der grundlegenden Gewaltenteilung, dass er die Grundrechte seiner Bürger gewährleistet und staatliches Handeln von tatsächlich unabhängigen Gerichten überprüft werden kann. Der Bundesbürger kann sich sogar darauf verlassen, sehr weit gefasste Freiheiten - wie beim Recht auf freie Meinungsäußerung - zu genießen und bei rechtlichen Verfehlungen angemessen behandelt zu werden.
Zum Glück kann das Experiment nicht mehr unter realsozialistischen Bedingungen gemacht werden, doch was geschieht wohl als rechtliche Konsequenz, wenn jemand heute öffentlich anzweifelt, ob Bundeskanzlerin Merkel fähig sei, den Staat zu führen? Rein gar nichts. Im realen "DDR"-Sozialismus allerdings hätte der gleiche laute Zweifel an Honeckers Führungsqualitäten leicht weitreichende Folgen bis zur Inhaftierung gehabt.
Zu den großen Zielen des Rechtsstaates hingegen gehören Rechtssicherheit und Gerechtigkeit, aber auch die Gewährleistung der Freiheit und der Menschenwürde. Dennoch ist es auch heute möglich, dass nicht derjenige, der nach den Maßstäben des Gesetzes Recht hat, auch zu seinem Recht bekommt. Wie das?
Einige der Gründe, weshalb jemand vielleicht nicht zu seinem Recht kommt
- Verzicht. Nach vernünftiger Überlegung nimmt jemand ein Unrecht im Kauf, weil ihm die Durchsetzung seines Rechts im Gegensatz zum möglichen Nutzen als zu aufwendig erscheint. Das kann Zeit, Geld und Nerven sparen und "Folgeschäden" vermeiden, beispielsweise, wenn es um Nachbarschaftsstreitigkeiten geht. Was hilft es, sein Recht durchzusetzen, wenn danach das Verhältnis auf Dauer gestört ist? Tipp: Ein Mediator kann hier gegebenenfalls Positiveres bewirken als ein Urteil.
- Zeugen. Jeder Mensch hat seine eigene Wahrnehmung. Deshalb können Zeugen, obgleich sie ehrlich überzeugt sind, objektiv und wahrheitsgemäß auszusagen, durchaus ein falsches Zeugnis ablegen. Deutlich wird das, wenn nach einem Verkehrsunfall jeder etwas anderes gesehen haben will.
- Beweise. Wenn keine Beweise vorliegen, gilt die Unschuldsvermutung – dumm gelaufen, wenn man nichts beweisen kann. Bei bestimmten Vorgängen sollte man deshalb vorsorglich auf ordentliche Belege und unabhängige Zeugen achten.
- Ohnmacht. Wer als Einzelner zum Beispiel die geballte Rechtsabteilung eines großen Konzerns gegen sich hat, für die Kosten weniger eine Rolle spielen, kann sich endlosen juristischen Vorgängen ausgesetzt sehen, die unter Umständen zum Aufgeben zwingen.
- Willkür. Auch Richter sind Menschen und können der Versuchung erliegen, zu hart zu urteilen – was allerdings nur äußerst selten vorkommen dürfte. Gewöhnlich kann der Verurteilte dagegen vorgehen.
- Strategie. Sieht sich eine Anzahl von Einzelpersonen einem gemeinsamen rechtlichen Gegner gegenüber, kann dieser nach dem Prinzip "teile und herrsche" vorgehen: Er einigt sich mit einzelnen Betroffenen, indem er sie (vermeintlich) bevorteilt, und droht den anderen weit schlechtere Bedingungen an. Je mehr die Zahl der Widerständler abnimmt, um so schwächer kann ihre Position werden.
- Taktik. Wenn sich die Gegenpartei sehr gut in Recht und Gesetz auskennt, so im Beweisrecht und im Prozessrecht, so kann sie mit diesem Wissen taktieren. Das stellt den juristischen Laien gegebenenfalls immer wieder vor völlig neue Situationen.
Spätestens mit dem letzten der hier aufgeführten Punkte wird klar, warum bei vielen Rechtsstreitigkeiten ein guter Rechtsanwalt oder eine gute Rechtsanwältin unabdingbar ist. In komplexen Fällen spielen vor allem Kanzleien, die mit Spezialisten unterschiedlicher Rechtsgebiete besetzt sind, ihre Vorteile aus. Das hat am Beispiel der Rechtsanwaltskanzlei HahneBeckerPartner der Bautzner Anzeiger erläutert.
Fazit
Sein "gutes Recht" bekommt man nicht immer im Selbstlauf, sondern man muss gegebenenfalls dafür eintreten oder es sogar erstreiten. Dabei sollte man stets überlegen, was einem die Sache wert ist und welche weitergehenden Folgen ein Rechtsstreit haben kann. Gute Anwälte werden auch zu diesen Fragen beraten. Letztlich aber gilt wohl noch immer die alte Weisheit: "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand!" - zumindest ein Stückchen weit.-
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- Quelle: Thomas Beier | Foto Justitia: © Görlitzer Anzeiger, Foto Bundesverwaltungsgericht: reginapics / regina, pixabay, Lizenz CC0 Public Domain
- Erstellt am 28.10.2016 - 13:01Uhr | Zuletzt geändert am 28.10.2016 - 19:20Uhr
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