Ruhe ist die erste Bürgerpflicht! Oder etwa nicht?

Görlitz, 29. März 2007. Mit dem Erwachen der Natur gehen auch die verschiedensten Initiativen zur Durchführung von Veranstaltungen und zum „Frühjahrsputz“ in Haus und Garten einher. In der Vergangenheit kam es dabei immer wieder mal, häufig aus Unkenntnis, manchmal auch aus Ignoranz, zu Verstößen gegen rechtliche Vorschriften.

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Gesetz und Verordnung regeln die Ruhezeiten

Auch wenn eine vielfältige kulturelle Belebung unserer Stadt grundsätzlich wünschens- und fördernswert ist, sollten die Interessen von Anwohnern, Gewerbetreibenden sowie religiösen und sozialen Einrichtungen Beachtung finden. Rücksichtnahme, aber auch Verständnis für diese Aktivitäten sind für deren breite Akzeptanz wichtige Grundlagen.

Im Sächsischen Sonn- und Feiertagsgesetz und der Görlitzer Polizeiverordnung sind die wesentlichen Regelungen über die Ruhezeiten festgelegt:
So sind lärmintensive Haus- und Gartenarbeiten wie z.B. Hämmern, Sägen, Holz spalten in den Zeiten von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und 21.00 Uhr bis 7.00 Uhr untersagt. Nach den Regelungen der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung dürfen abweichend hiervon unter anderen Rasenmäher, Heckenscheren, Motorsägen und Shredder in Wohngebieten nur bis 20.00 Uhr betrieben werden. Darüber hinaus sind an Sonn- und Feiertagen jegliche öffentlich bemerkbare Arbeiten und sonstige Handlungen, die geeignet sind, die Ruhe des Tages zu beeinträchtigen, verboten.

In der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr ist alles verboten, was geeignet sind, die Nachtruhe mehr als nach den Umständen unvermeidbar zu stören. Dies sollte bei der Planung von abendlichen bzw. nächtlichen Vorhaben unbedingt Berücksichtigung finden. Für die Durchführung öffentlicher Veranstaltungen ist im Einzelfall an bestimmten Orten eine Ausnahmeregelung möglich. Eine rechtzeitige Antragstellung ist hierfür erforderlich und schafft für die Veranstalter Planungssicherheit.


Kommentar:

Jede Verwaltung ist in der Zwickmühle, es möglichst jedem recht zu tun, was nun mal zwangsläufig nicht geht. Wo liegt nun das rechte Maß zwischen dem "totalen Lärm" und der "Friedhofsruhe"?

Leben ist nun mal mit Geräusch verbunden. Deshalb muss ein Stadtbewohner sicherlich mehr Lärm – oder besser: anderen Lärm – in Kauf nehmen als ein Dörfler.

Der Verkehrslärm an einer städtischen Hauptstraße wird sich nicht auf Null bringen lassen, auf dem Dorf ist man toleranter beim Geräusch einer Kreissäge, weil man weiß, dass auch der Nachbar im nächsten Winter heizen muss und eben nur am Wochenende Zeit zum Sägen hat.

A bissel Vernunft, a bissel Verständnis, a bissel Rücksichtnahme beim Belästiger und beim Belästigten brächte schon viel. Und vor allem erstmal ein freundliches Wort, wenn eine Seite den Bogen dochmal überzieht,

meint Ihr Fritz Stänker

Kommentare Lesermeinungen (1)
Lesermeinungen geben nicht unbedingt die Auffassung der Redaktion, sondern die persönliche Auffassung der Verfasser wieder. Die Redaktion behält sich das Recht zu sinnwahrender Kürzung vor.

Ruhe ist die letzte Bürgerpflicht

Von Oberstinker am 16.08.2014 - 17:40Uhr
Der Artikel ist sowas von veraltet und längst nicht mehr gesetzeskonform - das ist einfach nur Quatsch!

Dazu sagt die Redaktion:
Der Beitrag ist vom 29. März 2009, wie auf der Seite ganz unten ersichtlich ist. Wir bedauern, nicht aus der Zukunft berichten zu können, arbeiten aber daran - in der Hoffnung, dass es dort keine "Oberstinker" mit erfundenen E-Mail-Adressen gibt.

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  • Quelle: /FRS
  • Erstellt am 29.03.2007 - 13:49Uhr | Zuletzt geändert am 03.09.2021 - 09:05Uhr
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