14 Euro mehr

Dresden. Zum Jahreswechsel werden die Leistungen in der Sozialhilfe auf das bundeseinheitliche Niveau der Grundsicherung für Arbeitsuchende - gemeint ist Hartz IV - angehoben. Damit erhöht sich der Regelsatz für einen Haushaltsvorstand oder eine alleinstehende Person, der sogenannte Eckregelsatz, von 331 auf 345 Euro. Die vom Eckregelsatz abgeleiteten Regelsätze für weitere Haushaltsmitglieder erhöhen sich entsprechend. Darüber informierte heute die sächsische Sozialministerin Helma Orosz.

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Eckregelsatz in der Sozialhilfe wird zum 1. Januar 2007 auf 345 Euro angehoben

Empfänger von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten bereits seit dem 1. Juli 2006 aufgrund einer Regelung des Bundes dieselben Leistungen wie in den alten Bundesländern. Mit der letzten Änderung des Sozialhilferechts, die vor wenigen Tagen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und anschließend in Kraft getreten ist, hat der Bundesgesetzgeber für die Sächsische Staatsregierung die Möglichkeit eröffnet, diesen Schritt auch in der Sozialhilfe nachzuvollziehen. Diese Möglichkeit hat die Sächsische Staatsregierung heute mit dem Erlass einer Verordnung zur Änderung der Sächsischen Regelsatzverordnung genutzt.

Der Wert von 345 Euro beruht auf einer bundesweiten Auswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, in der die Verbrauchsausgaben der Bevölkerung detailliert erfasst werden. In welchem Umfang die erhobenen Ausgaben in die Berechnung des Regelsatzes einfließen, legt eine Rechtsverordnung des Bundes fest.

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  • Quelle: /SMS0612181428
  • Erstellt am 19.12.2006 - 15:15Uhr | Zuletzt geändert am 19.12.2006 - 15:15Uhr
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