Walpurgisfeuer - wer will?

Görlitz, 22. Januar 2013. In der Nacht vom 30. April zum 1. Mai lodern in der Oberlausitz wieder die Walpurgis- oder Hexenfeuer. Die Stadt Görlitz sucht dafür zuverlässige Veranstalter, die so ein Feuer in Eigenregie durchführen wollen.

Anzeige

Antrag bis 8. März 2013 einreichen

Allerdings müssen einige durchaus sinnvolle Bedingungen erfüllt werden: Das Feuer muss öffentlich zugänglich sein und während des Brennens muss eine angemessene gastronomische Versorgung erfolgen. Bewerben um die Ausrichtung eines Feuers können sich beispielsweise Vereine, Ortsteile oder Interessengruppen.

Wer eine Feuer veranstalten will, muss über eine geeignete Fläche verfügen. Außerdem muss eine kontrollierte Brenngutannahme gewährleistet werden und die Feuerstelle muss bis zum vollständigen Abbrennen beaufsichtigt sein. Als Brenngut ist nur naturbelassenes Holz erlaubt.

Wer Feuerveranstalter sein will, muss folgende Angaben liefern:

- Antragsteller mit Ansprechpartner und Telefonnummer
- verantwortliche Person, die am 30. April 2013 vor Ort sein wird, mit Angabe der Telefonnummer
- Standort mit Lageskizze
- bei fremden Grundstücken eine Einverständniserklärung des Eigentümers/ Besitzers
- Angaben zu brandschutztechnischen und ordnungsrechtlichen Sicherheitsmaßnahmen
- Angaben zur gastronomischen Verpflegung, wobei der Ausschank von alkoholischen Getränken beim Ordnungsamt / SB Gewerbe angemeldet werden muss
- Beginn und vorgesehenes Ende der Veranstaltung, bei Veranstaltungen, die länger als 22 Uhr gehen sollen, wird zusätzliche eine Genehmigung zur Ausnahme der Nachtruhe bis 24 Uhr gemäß § 26 Polizeiverordnung erteilt
- Annahmetermine für das Brenngut

Beantragen!
Die Anträge müssen bis zum 8. März 2013 in Schriftform bei der Stadtverwaltung Görlitz, Ordnungsamt, Hugo-Keller-Straße 14, 02826 Görlitz, eingereicht werden.

Die Stadtverwaltung entscheidet an Hand der gesetzlichen Bestimmungen und nach Prüfung der örtlichen Gegebenheit, welche Walpurgisfeuer zugelassen werden.

Schlau machen!

Auskünfte erteilt das Ordnungsamt unter den Telefonnummern 03581 - 67-1499 oder 67-1522.

Kommentare Lesermeinungen (0)
Lesermeinungen geben nicht unbedingt die Auffassung der Redaktion, sondern die persönliche Auffassung der Verfasser wieder. Die Redaktion behält sich das Recht zu sinnwahrender Kürzung vor.

Schreiben Sie Ihre Meinung!

Name:
Email:
Betreff:
Kommentar:
 
Informieren Sie mich über andere Lesermeinungen per E-Mail
 
 
 
Weitere Artikel aus dem Ressort Weitere Artikel
  • Quelle: red | Foto: BeierMedia.de
  • Erstellt am 22.01.2013 - 01:13Uhr | Zuletzt geändert am 22.01.2013 - 01:30Uhr
  • drucken Seite drucken
Anzeige