Neue Formulare für Spendenbescheinigungen

Berlin. Obgleich das alte Muster noch bis Jahresende 2012 gilt, sollten beispielsweise gemeinnützige Vereine, politische Parteien und unabhängige Wählervereinigungen das ab sofort geltende und ab dem 1. Januar 2013 allein verbindliche amtliche Muster für Spendenbescheinigungen - exakt Zuwendungsbestätigung genannt - beachten. Darauf wird aus der Webseite www.markersdorf.de hingewiesen.

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Hinweise zu Spendenbescheinigungen online verfügbar

Die neuen Muster für die Zuwendungsbestätigungen sind unter www.formulare-bfinv.de abrufbar.

Beachten!
Die bisherigen amtlichen Muster werden nur noch bis Ende Dezember 2012 anerkannt.

Mehr:
www.bundesfinanzministerium.de
Hier gibt es Hinweise zum Ausfüllen der Zuwendungsbestätigungen (Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 30. August 2012)

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  • Quelle: red
  • Erstellt am 12.11.2012 - 05:26Uhr | Zuletzt geändert am 12.11.2012 - 05:26Uhr
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