Jahresendprämie erhöht Intelligenzrente?

Dresden. Zur Auswirkung der in der DDR verbreiteten Jahresendprämien auf die zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz der DDR hat der 5. Senat des Sächsischen Landessozialgerichts mit Urteil vom 18. September 2012 entschieden, berichtet sozialblatt.de.

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Einzige Chance: Konkreter Nachweis

Demnach müssen Jahresendprämien-Zahlungen konkret nachgewiesen werden.

Die Bedingungen, die zur Zahlung einer Jahresendprämie führten, seien bundesrechtlcih jedoch nicht nachvollziehbar.

Mehr:
Erfahren Sie mehr im Sozialblatt:
Zur Zusatzversorgung der technischen Intelligenz der DDR

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  • Quelle: red
  • Erstellt am 11.10.2012 - 20:39Uhr | Zuletzt geändert am 11.10.2012 - 21:02Uhr
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