Naturbürokratie

Landkreis Görlitz, 8. Februar 2011. Während in der Natur bald das Grün wieder wuchern wird, ist es in der Verwaltung die Bürokratie: Ab dem 1. März 2011 ist der Rückschnitt oder die Beseitigung von Bäumen, Hecken, Gebüschen und anderen Gehölzen nur mit Genehmigung der Naturschutzbehörde zulässig.

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Vereinfachung des Landesumweltrechts wird von Bundesnaturschutzgesetz konterkariert

Auch wenn mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Vereinfachung des Landesumweltrechtes Obstbäume, Nadelgehölze, Pappeln oder Birken auf mit Gebäuden bebauten Grundstücken nun nicht mehr dem Schutz der örtlichen Baumschutzsatzung unterliegen, so ist dennoch das Bundesnaturschutzgesetz zu beachten.

Danach dürfen generell keine Bäume (unabhängig von ihrer Art oder Größe), Hecken, Gebüsche oder andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis 30. September beseitigt oder auf den Stock gesetzt werden. Zulässig ist lediglich ein schonender Form- und Pflegeschnitt zur Beseitigung des jährlichen Zuwachses.

Eine Befreiung von diesem Verbot kann die zuständige Naturschutzbehörde - zu finden im Landratsamt - auf Antrag nur erteilen, wenn dies aus überwiegend öffentlichem Interesse notwendig ist oder die Einhaltung der Vorschrift zu einer unzumutbaren Belastung führen würde. Letzteres muss allerdings auch mit den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege vereinbar sein.

Und das kostet

Da die Erteilung einer solchen Befreiung weiterhin kostenpflichtig ist, empfiehlt es sich, zwingend notwendige Baumfällungen oder andere umfangreiche Gehölzschnittmaßnahmen grundsätzlich in der Zeit von Oktober bis Ende Februar vorzusehen.

Aber: Unterliegt das Gehölz allerdings weiterhin dem Schutz der örtlichen Baumschutzsatzung (sollte in der Gemeinde hinterfragt werden) ist auch außerhalb der naturschutzrechtlichen Sperrzeit eine Genehmigung durch die Gemeinde oder den zuständigen Verwaltungsverband bzw. Verwaltungsgemeinschaft erforderlich.

Alles beginnt mit einem Antrag

Der Antrag auf Befreiung von den naturschutzrechtlichen Vorschriften ist hingegen an das Landratsamt Görlitz, Umweltamt, Otto-Müller-Straße 7, 02826 Görlitz zu stellen (Service: Das ist auch in den Außenstellen in Niesky und Zittau möglich).

Ansprechpartner:
Torsten Stähr, Tel. 03583 - 7967-2732
Viola Schleede, Tel. 03581 - 663-3107

Kommentare Lesermeinungen (1)
Lesermeinungen geben nicht unbedingt die Auffassung der Redaktion, sondern die persönliche Auffassung der Verfasser wieder. Die Redaktion behält sich das Recht zu sinnwahrender Kürzung vor.

Pro Naturbürokratie

Von Frank am 09.02.2011 - 22:44Uhr
Das ist eine der wenigen Bürokratien, die für mich verständlich sind. Wer die Bäume oder Büsche loswerden will oder muss kann dies von Anfang Oktober bis Ende Februar tun, die Zeit sollte ausreichen.

Klar, dass es etwas kostet, wenn jemand von der zuständigen Behörde erst mal schaut, ob dort ein paar "Piepmätze" im Gehölz noch oder schon brüten und dann erst die Fällung genehmigt.

MfG Frank

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  • Quelle: red
  • Erstellt am 08.02.2011 - 21:17Uhr | Zuletzt geändert am 25.06.2020 - 15:24Uhr
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