Freiwillige Arbeitslosenversicherung weiter möglich
Bautzen / Budyšín. Selbständige, Pflegepersonen und Auslandsbeschäftigte können sich seit 2006 freiwillig gesetzlich für den Fall der Arbeitslosigkeit versichern. Die Regelung wurde nun mit einigen Änderungen verlängert. „Antragspflichtversicherung in der Arbeitslosenversicherung“ heißt künftig die 2006 eingeführte freiwillige Weiterversicherung. Sie wurde über den 31. Dezember 2010 hinaus verlängert. Die Möglichkeit, sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit zu versichern, besteht für Pflegepersonen, die Angehörige mit einem zeitlichen Umfang von mindestens 14 Stunden pro Woche pflegen, selbstständig Tätige, deren Beschäftigung mindestens 15 Stunden wöchentlich umfasst und Arbeitnehmer, die eine mindestens 15-stündige Wochenarbeitszeit im Ausland außerhalb der EU oder assoziierter Staaten ausüben.
Zugang hat allerdings nicht jeder Selbständige
Voraussetzung für die Versicherung ist, dass der Antragsteller:
· innerhalb der vergangenen 24 Monate vor Beginn der Tätigkeit mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein muss, oder
· unmittelbar (innerhalb eines Monats) vor Aufnahme der Tätigkeit eine Entgeltersatzleistung (Arbeitslosengeld) bezogen hat, oder
· eine als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme geförderte Beschäftigung unmittelbar vor Aufnahme der Tätigkeit ausgeübt hat, sowie
· weder versicherungspflichtig noch versicherungsfrei ist
Der Antrag muss künftig innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der jeweiligen Tätigkeit bei der Agentur für Arbeit gestellt werden.
Kündigungsmöglichkeiten
Wer ab 1. Januar 2011 in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt, kann nach fünf Jahren und dann jeweils mit einer dreimonatigen Frist das Versicherungsverhältnis kündigen. Die Versicherung endet auch dann, wenn der Versicherte mit drei Monatsbeiträgen im Rückstand ist.
Wer bereits versichert ist und ab 2011 nicht weiter in der Arbeitslosenversicherung bleiben möchte, kann bis 31. März 2011 rückwirkend zum 31. Dezember 2010 seine Versicherung kündigen.
Deutlich teurer
Die Beitragshöhe (Ost) beträgt im Jahr 2011 monatlich für Pflegepersonen 6,72 Euro, für Selbständige 33,60 Euro und für Auslandsbeschäftigte 38,33 Euro.
Bemessungsgrundlage für die Beiträge sind die beitragspflichtigen Einnahmen. Der monatliche Beitrag bemisst sich ab 2011 für Selbständige und Auslandsbeschäftigte an der halben und ab 2012 an der vollen Bezugsgröße (jährlich neu ermittelte Rechengröße in der gesetzlichen Sozialversicherung).
Für Pflegepersonen bleibt es bei 10 % der Bezugsgröße. Damit den besonderen Schwierigkeiten während der unmittelbaren Startphase einer Existenzgründung Rechnung getragen wird, zahlen Selbständige im Jahr der Existenzgründung und im darauf folgenden Kalenderjahr Beiträge nur auf Basis der halben Bezugsgröße.
Fragen?
Arbeitgeber-Träger-Team der Agentur für Arbeit Bautzen, Tel. 03591 - 66-2661
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- Quelle: red
- Erstellt am 29.12.2010 - 02:12Uhr | Zuletzt geändert am 29.12.2010 - 02:19Uhr
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