Abfallbehälter nicht rumstehen lassen

Görlitz-Zgorzelec. Das Ordnungsamt der Stadt Görlitz sieht sich nach eingegangenen Beschwerden und Kontrollen veranlasst, auf die bestehende Abfallsatzung für das Entsorgungsgebiet der Großen Kreisstadt Görlitz hinzuweisen.

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Ordnungswidrigkeit kann teuer werden

Gemäß dieser Satzung sind zu leerende Abfallbehälter und Abfallsäcke am Leerungstag, frühestens jedoch am Vorabend des Leerungstages nach 16 Uhr, so aufzustellen, dass sie vom Entsorgungsfahrzeug erreicht werden können und eine Verkehrsgefährdung ausgeschlossen ist.

Deutlich: Wenn die Entsorgung beispielsweise am Montag stattfindet, darf die Tonne oder der Sack erst am Sonntag nach 16 Uhr zur Entsorgung bereitgestellt werden.

Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig Abfallbehälter entgegen dieser in der Satzung getroffenen Regelung aufstellt. Das kann teuer werden, denn bei Verstößen sind Geldbußen bis zu 500 Euro möglich.

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  • Quelle: red
  • Erstellt am 27.10.2010 - 19:14Uhr | Zuletzt geändert am 27.10.2010 - 19:20Uhr
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